Die Kreditsicherheiten werden in Personen- und Sachsicherheiten unterteilt:
Personensicherheiten
Bei Personensicherheiten stehen die schuldrechtlichen Ansprüche
gegen einen dritten Sicherungsgeber (Bürge etc.) im Vordergrund.
Durch einen Vertrag übernimmt der Sicherungsgeber die Gewähr,
dass die Verpflichtungen des Kreditnehmers erfüllt werden. Er haftet
mit seinem gesamten Vermögen, weshalb die Qualität einer Personensicherheit
von der Bonität des Sicherungsgebers maßgeblich abhängt.
Die Bürgschaft ist die bekannteste Personensicherheit.
Sachsicherheiten
Sachsicherheiten sind dingliche Verwertungsrechte an Forderungen und anderen Rechten,
beweglichen Sachen und Grundstücken. Bei Konkurs des Sicherungsgebers
hat der Sicherungsnehmer das Recht zur Verwertung der gestellten Sachsicherheiten.
Die Qualität der Sachsicherheit wird von der Werthaltigkeit und
den Verwertungsmöglichkeiten des Sicherungsmittels bestimmt.
Als Sachsicherheiten werden eingestuft:
Sicherungsabtretung (Abtretung von Forderungen und anderen Rechten)
Verpfändung von Gegenständen (Guthaben, Gehalt, Versicherungsgegenständen etc.)
Akzessorische und abstrakte Sicherheiten
Akzessorische Sicherheiten sind vom Bestehen einer Forderung abhängig und
erlöschen mit der Forderung. Eine akzessorische Sicherheit kann
nicht ohne zugehörige Forderung bestehen bzw. in Anspruch genommen
werden.
Abstrakte Sicherheiten sind nicht von bestehenden Forderungen abhängig und bleiben auch
mit dem Erlöschen der abgesicherten Forderung bestehen. Abstrakte
Sicherheiten können auch ohne Bestehen einer Forderung in Anspruch
genommen werden.
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Hätte mir immer unter einem Referat eine ausführlichere Darstellung vorgestellt und gewünscht.
gut aufgebaut-doch ist ein Satz nicht klar, Shira, 28.11.2002
Abstrakte Sicherheiten können auch ohne Bestehen einer Forderung in Anspruch genommen werden.
Nach neuestem Gerichtsbeschluss, muss eine Bank eine Forderung gegen ihren Kunden haben, um eine Sicherung in Anspruch nehmen zu können. Sollte die Bank es dennoch versuchen, würde diese damit keinen Erfolg haben, frei nach dem Motto: wo keine Forderung ist, kann man auch nichts holen.