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Kreditsicherheiten

Ausarbeitung von Sebastian Kulig:

− Bürgschaft
− Verpfändung von Wertpapieren
− Sicherungsabtretung
− Sicherungsübereignung

Download (87 kB, Word-Dokument)

Artikel von Patrick Wolf:

Die Kreditsicherheiten werden in Personen- und Sachsicherheiten unterteilt:

Personensicherheiten

Bei Personensicherheiten stehen die schuldrechtlichen Ansprüche gegen einen dritten Sicherungsgeber (Bürge etc.) im Vordergrund. Durch einen Vertrag übernimmt der Sicherungsgeber die Gewähr, dass die Verpflichtungen des Kreditnehmers erfüllt werden. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen, weshalb die Qualität einer Personensicherheit von der Bonität des Sicherungsgebers maßgeblich abhängt. Die Bürgschaft ist die bekannteste Personensicherheit.

Sachsicherheiten

Sachsicherheiten sind dingliche Verwertungsrechte an Forderungen und anderen Rechten, beweglichen Sachen und Grundstücken. Bei Konkurs des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer das Recht zur Verwertung der gestellten Sachsicherheiten. Die Qualität der Sachsicherheit wird von der Werthaltigkeit und den Verwertungsmöglichkeiten des Sicherungsmittels bestimmt.

Als Sachsicherheiten werden eingestuft:

  • Sicherungsabtretung (Abtretung von Forderungen und anderen Rechten)
  • Sicherungsübereignung (Übereignung beweglicher Sachen)
  • Verpfändung von Gegenständen (Guthaben, Gehalt, Versicherungsgegenständen etc.)

Akzessorische und abstrakte Sicherheiten

Akzessorische Sicherheiten sind vom Bestehen einer Forderung abhängig und erlöschen mit der Forderung. Eine akzessorische Sicherheit kann nicht ohne zugehörige Forderung bestehen bzw. in Anspruch genommen werden.

Abstrakte Sicherheiten sind nicht von bestehenden Forderungen abhängig und bleiben auch mit dem Erlöschen der abgesicherten Forderung bestehen. Abstrakte Sicherheiten können auch ohne Bestehen einer Forderung in Anspruch genommen werden.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Hey die Word-Datei ist SUPER PERFEKT, Prishtina, 13.06.2008
Endlich habe ich etwas gefunden was ziemlich alles vereint, was man sich so wünscht und braucht -knapp -grafisch aufbereitet -gut erklärt -und das wichtigste schnell verstanden IST EIN ABSOLUT EIN BEISPIEL FÜR ALLE ANDEREN
Klasse Lernmittel, AngelsHope, 10.05.2006
Die Ausarbeitung von Sebastian eignet sich hervorragend zum Lernen. Der Text ist übersichtlich gestaltet und verständlich geschrieben. Wo Fragen auftraten, konnten Kollegen helfen. Danke!
Leider zu kurz, JAS, 23.07.2005
Ich finde den Artikel gut, aber er ist leider zu kurz um sich Informationen daraus zu holen.
Kurz aber gut!!, Drebazubi, 17.05.2004
Der Text ist gut geschrieben, allerdings ist er etwas kurz um Details zu erfahren.
Etwas knapp das Ganze, Vallone, 25.03.2003
Hätte mir immer unter einem Referat eine ausführlichere Darstellung vorgestellt und gewünscht.
gut aufgebaut-doch ist ein Satz nicht klar, Shira, 28.11.2002
Abstrakte Sicherheiten können auch ohne Bestehen einer Forderung in Anspruch genommen werden. Nach neuestem Gerichtsbeschluss, muss eine Bank eine Forderung gegen ihren Kunden haben, um eine Sicherung in Anspruch nehmen zu können. Sollte die Bank es dennoch versuchen, würde diese damit keinen Erfolg haben, frei nach dem Motto: wo keine Forderung ist, kann man auch nichts holen.

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