Kreditfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschliessen
zu können. Kreditfähig sind natürliche, voll geschäftsfähige
Personen, juristische Personen des öffentlichen und privatem Rechts
und Personengesellschaften (OHG, KG).
Die Kreditfähigkeit natürlicher Personen kann anhand eines amtlichen Lichtbildausweises
festgestellt werden. Firmenkunden weisen ihre Kreditfähigkeit durch
Vorlage eines beglaubigten Auszuges aus einem öffentlichen Register
nach.
Beschränkt geschäftsfähige Personen brauchen zum rechtswirksamen Abschluss
von Kreditverträgen die Zustimmung des Vormundschaftsgericht und
ihrer gesetzlichen Vertreter. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
können keine Kredite aufnehmen. Ihre Mitglieder können sich
jedoch als Gesamtschuldner verpflichten, wodurch sie kreditfähig
sind.
Kreditwürdigkeit:
Kreditwürdig sind alle die Personen und Unternehmen, von denen eine vertragsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen und eine ordnungsgemäße
Rückzahlung erwartet werden kann.
Unterschieden wird die
- persönliche Kreditwürdigkeit und
- die materielle Kreditwürdigkeit.
Persönliche Kreditwürdigkeit
Persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn derjenige, der für
sich selbst oder für sein Unternehmen Kredit in Anspruch nimmt,
aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen
Qualifikation sowie seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen
verdient.
Materielle Kreditwürdigkeit
Materielle Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn die gegenwärtigen und künftig erwarteten
wirtschaftlichen Verhältnisse Zins- und Rückzahlungsleistungen
als gesichert erscheinen lassen.