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Schufa - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
Allgemein:
Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden Wirtschaft.
Unter dem Dach der Schufa Holding AG gibt es zahlreiche regionale Schufa-Gesellschaften,
bei denen die Daten der im dortigen Bereich lebenden (natürlichen) Personengespeichert werden.
Deshalb muß bei Kontoeröffnungen und ähnlichem auch der letzte Wohnort angegeben werden,
wenn der Umzug weniger als 2 Jahre zurückliegt.
Das Verhältnis der Vertragspartner (Wirtschaftsunternehmen, die natürlichen Personen
gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite geben) und der Schufa beruht auf Gegenseitigkeit,
d.h. es bekommt nur derjenige Informationen, der auch Informationen an die
Schufa weitergibt.
Es gibt zwei Arten von Schufa-Verträgen:
- A-Verträge:
(abgeschlossen mit Kreditinstituten und Leasinggesellschaften)
Die Vertragspartner verpflichten sich sowohl negative als auch positive Merkmale
ihrer Kunden uneingeschränkt zu melden.
- B-Verträge:
(abgeschlossen mit Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen)
Die Vertragspartner verpflichten sich nur die negativen Merkmale
ihrer Kunden zu melden.
Angaben im Schufa - Datenbestand:
- Persönliche Daten:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Anschrift und Voranschriften
- Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäfts (z.B. Ausgabe einer Kreditkarte, Einräumung eines Dispositionskredites)
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (z.B. Eidesstattliche Versicherungen)
Der Datensbestand enthält keine Angaben über Familienstand, Kontoguthaben, Depotbestände,
Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder sonstige vertrauliche Daten.
Regelungen bei Kreditinstituten
Verpflichtung zur Mitteilung über
- die Eröffnung und Schließung von Girokonten sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten
bei der Benutzung der Girokonten
- die Ausgabe von Kreditkarten sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten bei der Benutzung
von Kreditkarten
- die Vergabe von Krediten und Übernahme von Bürgschaften bis zur Höhe von
250.000 EUR sowie deren vertragsgemäße bzw. nicht vertragsgemäße Abwicklung
Durch das Bankgeheimnis sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei Privatkunden vor der
Weitergabe von personenbezogenen Informationen die ausdrückliche Genehmigung der Kunden
einzuholen. Bei Kontoeröffnungen, Abschluß von Kreditverträgen oder Ausfertigung von
Bürgschaftsübernahmeerklärungen lassen Kreditinstitute deshalb ihre Kunden
die sogenannte Schufa-Klausel unterschreiben.
Inhalte der Schufa-Klausel
- die Genehmigung des Kunden an die Bank, Positiv- und Negativmerkmale an die
Schufa weiterzugeben
- Befreiung des Kreditinstitutes vom Bankgeheimnis, um Positiv- und Negativmerkmale
weitergeben zu können
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Daten über Giro- und Kreditkartenkonten |
Daten über Konsumentenkredite |
Positiv- merkmale |
Kontoantrag, Kontoeröffnung, Beendigung der Kontoverbindung |
Kreditantrag, Kreditgewährung (Kreditnehmer, Mitschuldner, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn), Vereinbarungsgemäße Abwicklung (Rückzahlung, auch Laufzeitverlängerung) |
Negativ- merkmale |
Kündigung wegen mißbräuchlicher Nutzung, Wechselprotest, Scheckrückgabe mangels Deckung, Scheckkartenmissbrauch durch den rechtmäßigen Inhaber, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen |
Kündigung wegen Verzugs mit mindestens 2 Raten bei Zahlungsunfähigkeit, Inanspruchnahme einer vereinbarten Lohnabtretung, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen |
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Löschfristen
- Konten:bei Auflösung
- Kredite: zum Ende des 3. Kalenderjahres nach dem Jahr der Erledigung
- Bürgschaften: nach Rückzahlung der Kreditverpflichtung (Hauptschuld)
- Negativmerkmale und deren Erledigung: zum Ende des 3. Klenderjahres nach dem Jahre der Speicherung
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte: 3 Jahre; unverzüglich bei Nachweis durch das Amtsgericht
Jede Privatperson kann der Schufa-Klausel widersprechen oder seine bereits gegebene Einwilligung zur Weitergabe von Informationen zurückziehen.
Das Kreditinstitut kann den Kunden nicht dazu zwingen, die Schufa-Klausel zu unterschreiben,
wird jedoch bei vielen Positivmerkmalen in der
Schufa eher zur Ausgabe einer ec- oder Kreditkarte oder zur Gewährung eines Kredites bereit
sein. Es gibt auch einige Banken, vorallem kleine Privatbanken, die keinen Vertrag mit der
Schufa haben. Auch Banken sind nicht verpflichtet mit der Schufa zusammenzuarbeiten, sollten
es aber aus Gründen der Absicherung tun.
Die Schufa bietet für alle Seiten Vorteile; die Bank kann sich durch den Austausch von
Daten absichern, um nicht an hochverschuldete Kunden zu geraten, die nicht kreditwürdig sind.
Der Kunde kann bei positiven Merkmalen auf ein schnelle Gewährung von Krediten hoffen und
durch Karten am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen; während er bei sehr vielen negativ
Merkmalen vor Überschuldung bewahrt wird.
Jeder Privatperson hat außerdem das Recht, bei der örtlich zuständigen Schufa,
eine Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten und die Quelle der in den
letzten 12 Monaten gespeicherten Meldungen und Abfragen einzuholen.
Kommentare
| Durchschnittliche Leserbewertung: |
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Sehr gut!, BellaCullen, 11.03.2009 |
| Ich finde den Artikel wirklich gelungen, er ist übersichtlich und es ist nichts überflüssiges dran. Weiter so :) |
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:-), biancal, 28.03.2006 |
| Sehr hilfreich! |
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sehr hilfreich..., Silke, 04.11.2005 |
| alsoooo ich find trotz der "paar" Schreibfehler den Text gut geschrieben, hat mir sehr geholfen, da ich vor 3 Monaten meine Ausbildung begonnen habe, noch nicht alles 100%ig weiß und überhaupt es ist alles gut erklärt! |
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Fehler im Artikel!!!!, Katja, 03.07.2005 |
| Und zwar lautet die Schufa-Klausel richtig:
1. Genehmigung des Kunden Positivmerkmale an die Schufa weiterzugeben!
2. Information an den Kunden, dass wir Negativmerkmale an die Schufa übermitteln!
(--> Ganz wichtig, wir INFORMIEREN den Kunden und holen uns KEINE Genehmigung um Negativmerkmale an die Schufa zu übermitteln)
3. Befreiung des KI vom Bankgeheimnis, um Positiv- und Negativmerkmale weitergeben zu können! |
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Top!, BrokerXY, 07.03.2005 |
| Einfach spitze!! |
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Sehr gut!!!, Stoni1983, 28.07.2004 |
| Also der Artikel ist wirklich interessant, macht weiter so! Ich wusste eigentlich nichts von der Schufa, jetzt weiss ich einfach mehr! Danke |
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Supi!, ChevyChase, 18.03.2004 |
| Das mit den A und B- Verträgen wußte ich noch gar nicht! Sehr ausführlich! Danke! |
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Super!, nine20, 06.12.2003 |
| Das war genau die Hilfe, die ich für mein Referat brauchte!
Danke!!! |
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Kurz und knapp...., Jenny84, 18.09.2003 |
| ...aber sehr präzise! Alle wichtigen Infos sind enthalten und verständlich dargelegt!
Da braucht es gar kein riesen Roman!
Super Beitrag...Danke!!! |
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=o), Muckel, 08.01.2003 |
| Ein guter Artikel! So ausführlich konnte mir das kein Berater erklären! Ist mir eine große Hilfe für mein Referat... |
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(´;), N.A., 15.04.2002 |
| DANKE!!!! War sehr hilfreich |
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