Einkommensausfälle, die mit der im Einzelfall nicht abschätzbaren Lebensdauer
verbunden sein können, lassen sich im Rahmen der Lebensversicherung abdecken.
Diese gliedert man in die Kapital- und Rentenversicherung.
* Die Lebensversicherung gleicht die finanziellen Auswirkungen eines zu kurzen
Arbeitslebens infolge eines zu frühen Todes aus. Die Kapitallebensversicherung
ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Sparvertrag.
* Die Rentenversicherung deckt das finanzielle Risiko eines zu langen Lebens.
Hier besteht der Versicherungsschutz darin, dass ein angespartes Kapital als
Ergebnis eines Arbeitslebens nicht vorzeitig aufgebraucht wird.
Unterschied
Lebensversicherung
Rentenversicherung
Gleicht die finanziellen Auswirkungen eines
zu kurzen Arbeitslebens infolge eines zu frühen Todes aus
zu langen Lebens aus.
Todesfallabsicherung
ja
Selten: somit ist die Rendite höher als bei der
kapitalbildenden Lebensversicherung
Abschluss für
* Todesfall als Hinterbliebenenschutz
* Erlebensfall
eigene Altersvorsorgeregelmäßige Rente
Im Todesfall
wird die Versicherungssumme + Überschussbeteiligung
gezahlt.
vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge und die
Überschussanteile gezahlt.
Kapitalbildende Lebensversicherung im Erlebens- und Todesfall
* Stirbt der Versicherungsnehmer, so zahlt der Versicherer an die
Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus.
* Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme +
versprochene Verzinsung (je nach Tarif 3 bis 4 %) + (variabel) Gewinnanteile.
Wenn der Vertrag während der Laufzeit gekündigt wird, wird der Rückkaufswert
ausbezahlt.
Risikolebensversicherung für den Todesfall (Personenversicherung)
Der Versicherungsfall tritt nur mit dem Tode ein.
Im Erlebensfall zahlt der Versicherer nicht. Die Prämien sind in diesem Fall
verloren.
Unterschied
Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Im Todesfall
wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme
ausbezahlt.
wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme
ausbezahlt. Die für das Todesfallrisiko bezahlte Risikoprämie ist
verloren.
Im Erlebensfall
erfolgt keine Auszahlung. Es gibt auch keinen Rückkaufswert.
Am Ende der Laufzeit wird der Sparanteil + garantierte
Zinsen + Überschussanteil an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Vorteil
Der Beitrag ist sehr gering, z. B. 100 € pro Jahr für
100.000 Euro Versicherungssumme für eine junge Frau.
Es wird sowohl im Erlebens- auch als im Todesfall gezahlt.
Nachteil
kein Rückkaufswert
unübersichtliche Beitragskomponenten:
* Vertriebskosten 5 %
* Verwaltungskosten 2,5 % p.a.
* Todesfallrisiko 1 %, je nach Alter
* Gewinn
* Rest = Sparbeitrag zur Kapitalbildung
Vorteile der Kapitallebensversicherung
Nachteile der Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung
* fördert die Spardisziplin.
* Rendite ca. 5 %
* ist eine bequeme und sichere Form der Geldanlage.
* bietet Sparmöglichkeit und Hinterbliebenenschutz aus einer Hand.
* kann bis zu Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden.
Die Kapitallebensversicherung
* bindet den Versicherungsnehmer meist jahrzehntelang.
* bringt Kunden, die kündigen müssen, oft Verluste. Im Schnitt verlieren
die Versicherungsnehmer bei der Kündigung rund 1/3 ihres Geldes.
* ist ein undurchsichtiges Produkt, weil der Kunde einzahlt, aber nicht
weiß, wie viel er spart...
Kapitallebensversicherung:
Leistungen:
* Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall, evtl.
Verdoppelung bei Unfalltod
* Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich eventueller Überschussanteile
im Erlebensfall.
* evtl. Auszahlung im Erlebensfall in Form einer regelmäßigen Zahlung (Rente).
Verwendungszweck:
* Altersvorsorge
* Versorgung von Angehörigen
* Absicherung von Baufinanzierungen
Beiträge: Sie sind abhängig von
* der Versicherungssumme
* der Versicherungsdauer (mind. 5 Jahre)
* dem Eintrittsalter
* dem Geschlecht
* dem Beruf
Beitragszusammensetzung:
Der Beitrag der Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem Risikobeitrag, dem
Sparbeitrag und dem Kostenbeitrag zusammen. Der Risikobeitrag deckt das
Todesfallrisiko. Der Sparbeitrag wird verzinslich angelegt und dient der
Ansparung der Versicherungssumme. Zusammen mit den Zinsen ergibt er den
Deckungsbeitrag. Der Kostenbeitrag deckt die Verwaltungskosten der
Versicherungsgesellschaft.
Rendite:
* Die Lebensversicherung bietet eine garantierte Verzinsung.
* Zusätzlich bietet die LV eine Gewinnbeteiligung (Überschussbeteiligung aus
der Anlage des Vermögens und günstigem Sterblichkeitsverlauf).
* Die Erträge sind steuerfrei, wenn die Laufzeit des Vertrags mindestens 12
Jahre beträgt.
Rückkaufswert:
* Der Rückkaufswert wird bei vorzeitiger Vertragsauflösung ausgezahlt.
* Ein positiver Betrag entsteht erst nach etwa vier Jahren, da bei
Versicherungsbeginn zuerst die gesamten Abschlusskosten belastet werden.
Besteuerung der Lebensversicherungsverträge, die vor 1.1.2005 abgeschlossen
wurden
Sparphase: Beiträge an eine kapitalbildende Lebensversicherung, die vor 2005
abgeschlossen wurde, sind zu 88 % als so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen
abzugsfähig. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen
unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen, beträgt
1.500 € bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sowie 2.400 € bei
nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.Für Ehegatten gelten die
doppelten Beträge. In der Regel sind diese Höchstbeträge bereits durch
Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft.
Auszahlungszeitpunkt: Kapitalauszahlungen im Todes- oder Erlebensfall bei
Altverträgen sind steuerfrei, sofern der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt
(unter anderem Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindesttodesfallschutz, laufende
Beitragszahlung, keine steuerschädliche Beleihung).
Zu den steuerlich begünstigten Versicherungsverträgen zählen:
* Kapitalbildende Lebensversicherungen, auch fondsgebundene Verträge
* Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, auch fondsgebundene Verträge
* Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung
Besteuerung der Lebensversicherungsverträge, nach 1.1.2005 abgeschlossen
wurdenAnsparphase:
* Beitragszahlungen können nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden.
* Während der Laufzeit der Kapitallebensversicherung hat der
Versicherungsnehmer keine Erträge zu versteuern.
Auszahlungszeitpunkt:
* Versicherungsleistungen im Todesfall zählen zu steuerfreien Einnahmen. Somit
fällt keine Abgeltungsteuer an. Der Begünstigte muss evtl. Erbschaftsteuer
zahlen.
* Kapitalauszahlung im Erlebensfall: Nur zur Hälfte steuerpflichtig ist der
Unterschiedsbetrag zwischen Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen, wenn die
Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren
seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Auszahlung muss das
Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag
und evtl. Kirchensteuer einbehalten. Die Leistungen aus Neuverträgen fallen
nicht unter den Abgeltungsteuersatz. Somit hat die Kapitalertragsteuer keine
Abgeltungswirkung. Der Anleger hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung
anzugeben und gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
* Auszahlung als Rente: Wird bei einer Kapitallebensversicherung eine
Rentenzahlung gewählt, werden die Erträge trotzdem bei Fälligkeit versteuert.
Somit steht für die Verrentung nur das um die Kapitalertragsteuer verminderte
Kapital zur Verfügung.
* Kapitalauszahlung im Rückkaufsfall: Wenn der Vertrag nicht bis zum
60.Lebensjahr läuft, unterliegen die Erträge aus Versicherungsverträgen voll
dem Abzug von Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag
und evtl. Kirchensteuer). Eine Angabe der Erträge in der Steuererklärung entfällt,
weil die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung hat. Der Anleger kann seiner
Versicherungsgesellschaft einen Freistellungsauftrag oder eine NV- Bescheinigung
vorlegen.Insbesondere in Fällen des vorzeitigen Rückkaufs kann es zu einem
negativen Unterschiedsbetrag und damit zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen
kommen, die mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar sind.
* Leibrenten werden nur mit den Ertragsanteilen versteuert.
* Der Verkauf von Gebrauchtpolicen ist steuerpflichtig. Steuerpflichtiger
Kapitalertrag ist die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung und
den bis zur Veräußerung entrichteten Beiträgen. Die Versicherungsgesellschaft
hat auf Verlangen eine Bescheinigung über die entrichteten Beiträge
auszustellen.
Renten aus privaten Rentenversicherungen
Riester-Sparpläne, Rürup- Renten und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von
der Abgeltungsteuer ausgenommen. Die Renten bei privaten Rentenversicherungen
sind nur mit den Ertragsanteilen steuerpflichtig. Das gilt auch für Rürup-
Renten. Die Riesterrente muss, soweit sie staatlich gefördert wurde, zum persönlichen
Einkommensteuersatz voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Risikoversicherung: Die Risikoversicherung sichert während einer vereinbarten
Laufzeit das Todesfallrisiko der versicherten Person. Der Beitrag setzt sich aus
dem Risikobeitrag und einem Kostenbeitrag zusammen. Nach Ablauf der
Vertragslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer seine Beträge nicht zurückgezahlt.
Seine Einzahlungen dienen lediglich der Risikoabsicherung und beinhalten keinen
Sparbeitrag. Das Versicherungsunternehmen macht Gewinn, wenn dem
Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nichts "zustößt"
und die eingezahlten Risikobeiträge "verfallen".
Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung zahlt regelmäßig
wiederkehrender Geldbeträge ab einem bestimmten, im Versicherungsvertrag
festgelegten Zeitpunkt besteht, in der Regel bis zum Tod
(Leibrentenversicherung). Es gibt aber auch zeitlich begrenzte Renten
(Zeitrentenversicherung), bei denen die Rentenzahlung mit Ablauf der vertraglich
vereinbarten Rentenzahlungsdauer endet.
Bei Rentenversicherung sind auch Einmaleinzahlungen mit sofortiger Verrentung möglich.
Die private Rentenversicherung ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung um
eine Leibrente, die bis zum Tode des Versicherten regelmäßig gezahlt werden.
Der Rentenbeginn wird vertraglich geregelt. Bei der aufgeschobenen Leibrente
setzt die Rentenzahlung nach einer Ansparzeit ein. Der Versicherer erstattet im
Allgemeinen die angesparten Beträge, wenn der Versicherungsnehmer während der
Ansparzeit verstirbt.
Rürup- Rentenversicherung (Hartz-IV-sicher (Diese staatlich geförderten
Altersvorsorgeverträge bleiben bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II
unberücksichtigt.) )
Der Versicherte kann frühestens ab 60 Jahren eine lebenslange Rente erhalten.
Er kann die Police nicht kapitalisieren, beleihen, vererben, verkaufen oder übertragen.
Er kann darin zusätzlich das Risiko der Berufsunfähigkeit und der verminderten
Erwerbsfähigkeit absichern und für den Todesfall den Ehepartner und die
Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Vom
Beitrag erkennt das Finanzamt 2005 60 % als Sonderausgaben an. In den nächsten
20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um 2 % bis auf 100 % im
Jahr 2025.Renten sind so wie die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Der
steuerpflichtige Teil ist für jeden Jahrgang von Rentnern verschieden
für solche leute wo immer meckern müssen
empfiehlt sich einfach den Grill zu lesen, da stehen
40 seiten zu dem Thema, also bitte!!
Trotzdem ist das hier sehr gut recherchiert.
Also ich finde den Text klasse! An alle die meckern, dass was fehlt: Ihr habt Bücher, also lest nach und jammert nicht rum. Ein bisschen was könnt ihr doch auch selber machen oder?! :-P
also wenn man eine kurze beschreibung haben will ist das ja ok aber wenn man das genauer wissen will.....naja!
die steuerliche seite wär jetzt echt auch noch wichtig!
Grade seit Anfang 2005, bitte nehmt das doch mit auf. Schließe mich meinem Vorredner an!
die steuerliche Seite fehlt, N.A., 06.09.2003
.. es fehlen mir die Angaben was die steuerliche Seite angeht. z. B. das die Beiträge aus der Lv als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Außerdem die steuerliche Betrachtung im Zusammenhang mit Verpfändung der Lv zur Absicherung eines Ratenkredites.
Ein bisschen zu oberflächlich...., N.A., 13.05.2002
....was ist zum Beispiel mit Beitragsbefreiung (z.B. bei der Ausbildungsversicherung, Heiratsversicherung, etc.), verbundenen Leben, beteiligte Personen (Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler, Begünstigter,.....)??
Außerdem fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit der Beitragszahlung durch VL (zwar ohne staatliche Förderung, aber wenn der Sparer eh zuviel verdient...)