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Die Lebensversicherung

Die Lebens- und Rentenversicherung

Einkommensausfälle, die mit der im Einzelfall nicht abschätzbaren Lebensdauer verbunden sein können, lassen sich im Rahmen der Lebensversicherung abdecken. Diese gliedert man in die Kapital- und Rentenversicherung.

* Die Lebensversicherung gleicht die finanziellen Auswirkungen eines zu kurzen Arbeitslebens infolge eines zu frühen Todes aus. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung und Sparvertrag.
* Die Rentenversicherung deckt das finanzielle Risiko eines zu langen Lebens. Hier besteht der Versicherungsschutz darin, dass ein angespartes Kapital als Ergebnis eines Arbeitslebens nicht vorzeitig aufgebraucht wird.

Unterschied Lebensversicherung Rentenversicherung
Gleicht die finanziellen Auswirkungen eines zu kurzen Arbeitslebens infolge eines zu frühen Todes aus zu langen Lebens aus.
Todesfallabsicherung ja Selten: somit ist die Rendite höher als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung
Abschluss für * Todesfall als Hinterbliebenenschutz
* Erlebensfall
eigene Altersvorsorgeregelmäßige Rente
Im Todesfall wird die Versicherungssumme + Überschussbeteiligung gezahlt. vor Rentenbeginn werden die eingezahlten Beiträge und die Überschussanteile gezahlt.

Kapitalbildende Lebensversicherung im Erlebens- und Todesfall
* Stirbt der Versicherungsnehmer, so zahlt der Versicherer an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme aus.
* Im Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme + versprochene Verzinsung (je nach Tarif 3 bis 4 %) + (variabel) Gewinnanteile.
Wenn der Vertrag während der Laufzeit gekündigt wird, wird der Rückkaufswert ausbezahlt.


Risikolebensversicherung für den Todesfall (Personenversicherung)
Der Versicherungsfall tritt nur mit dem Tode ein.
Im Erlebensfall zahlt der Versicherer nicht. Die Prämien sind in diesem Fall verloren.

Unterschied Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung
Im Todesfall wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt. wird an die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausbezahlt. Die für das Todesfallrisiko bezahlte Risikoprämie ist verloren.
Im Erlebensfall erfolgt keine Auszahlung. Es gibt auch keinen Rückkaufswert. Am Ende der Laufzeit wird der Sparanteil + garantierte Zinsen + Überschussanteil an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Vorteil Der Beitrag ist sehr gering, z. B. 100 € pro Jahr für 100.000 Euro Versicherungssumme für eine junge Frau. Es wird sowohl im Erlebens- auch als im Todesfall gezahlt.
Nachteil kein Rückkaufswert unübersichtliche Beitragskomponenten:
* Vertriebskosten 5 %
* Verwaltungskosten 2,5 % p.a.
* Todesfallrisiko 1 %, je nach Alter
* Gewinn
* Rest = Sparbeitrag zur Kapitalbildung


Vorteile der Kapitallebensversicherung Nachteile der Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung
* fördert die Spardisziplin.
* Rendite ca. 5 %
* ist eine bequeme und sichere Form der Geldanlage.
* bietet Sparmöglichkeit und Hinterbliebenenschutz aus einer Hand.
* kann bis zu Höhe des Rückkaufswertes beliehen werden.
Die Kapitallebensversicherung
* bindet den Versicherungsnehmer meist jahrzehntelang.
* bringt Kunden, die kündigen müssen, oft Verluste. Im Schnitt verlieren die Versicherungsnehmer bei der Kündigung rund 1/3 ihres Geldes.
* ist ein undurchsichtiges Produkt, weil der Kunde einzahlt, aber nicht weiß, wie viel er spart...

Kapitallebensversicherung:

Leistungen:
* Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall, evtl. Verdoppelung bei Unfalltod
* Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme zuzüglich eventueller Überschussanteile im Erlebensfall.
* evtl. Auszahlung im Erlebensfall in Form einer regelmäßigen Zahlung (Rente).

Verwendungszweck:
* Altersvorsorge
* Versorgung von Angehörigen
* Absicherung von Baufinanzierungen

Beiträge: Sie sind abhängig von
* der Versicherungssumme
* der Versicherungsdauer (mind. 5 Jahre)
* dem Eintrittsalter
* dem Geschlecht
* dem Beruf

Beitragszusammensetzung:
Der Beitrag der Kapitallebensversicherung setzt sich aus dem Risikobeitrag, dem Sparbeitrag und dem Kostenbeitrag zusammen. Der Risikobeitrag deckt das Todesfallrisiko. Der Sparbeitrag wird verzinslich angelegt und dient der Ansparung der Versicherungssumme. Zusammen mit den Zinsen ergibt er den Deckungsbeitrag. Der Kostenbeitrag deckt die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft.

Rendite:
* Die Lebensversicherung bietet eine garantierte Verzinsung.
* Zusätzlich bietet die LV eine Gewinnbeteiligung (Überschussbeteiligung aus der Anlage des Vermögens und günstigem Sterblichkeitsverlauf).
* Die Erträge sind steuerfrei, wenn die Laufzeit des Vertrags mindestens 12 Jahre beträgt.

Rückkaufswert:
* Der Rückkaufswert wird bei vorzeitiger Vertragsauflösung ausgezahlt.
* Ein positiver Betrag entsteht erst nach etwa vier Jahren, da bei Versicherungsbeginn zuerst die gesamten Abschlusskosten belastet werden.

Besteuerung der Lebensversicherungsverträge, die vor 1.1.2005 abgeschlossen wurden

Sparphase: Beiträge an eine kapitalbildende Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, sind zu 88 % als so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen, zu denen unter anderem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zählen, beträgt 1.500 € bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern sowie 2.400 € bei nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.Für Ehegatten gelten die doppelten Beträge. In der Regel sind diese Höchstbeträge bereits durch Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft.

Auszahlungszeitpunkt: Kapitalauszahlungen im Todes- oder Erlebensfall bei Altverträgen sind steuerfrei, sofern der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt (unter anderem Mindestlaufzeit 12 Jahre, Mindesttodesfallschutz, laufende Beitragszahlung, keine steuerschädliche Beleihung).

Zu den steuerlich begünstigten Versicherungsverträgen zählen:
* Kapitalbildende Lebensversicherungen, auch fondsgebundene Verträge
* Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, auch fondsgebundene Verträge
* Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung

Besteuerung der Lebensversicherungsverträge, nach 1.1.2005 abgeschlossen wurdenAnsparphase:
* Beitragszahlungen können nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
* Während der Laufzeit der Kapitallebensversicherung hat der Versicherungsnehmer keine Erträge zu versteuern.

Auszahlungszeitpunkt:
* Versicherungsleistungen im Todesfall zählen zu steuerfreien Einnahmen. Somit fällt keine Abgeltungsteuer an. Der Begünstigte muss evtl. Erbschaftsteuer zahlen.
* Kapitalauszahlung im Erlebensfall: Nur zur Hälfte steuerpflichtig ist der Unterschiedsbetrag zwischen Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen, wenn die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Bei Auszahlung muss das Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einbehalten. Die Leistungen aus Neuverträgen fallen nicht unter den Abgeltungsteuersatz. Somit hat die Kapitalertragsteuer keine Abgeltungswirkung. Der Anleger hat die Erträge in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben und gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
* Auszahlung als Rente: Wird bei einer Kapitallebensversicherung eine Rentenzahlung gewählt, werden die Erträge trotzdem bei Fälligkeit versteuert. Somit steht für die Verrentung nur das um die Kapitalertragsteuer verminderte Kapital zur Verfügung.
* Kapitalauszahlung im Rückkaufsfall: Wenn der Vertrag nicht bis zum 60.Lebensjahr läuft, unterliegen die Erträge aus Versicherungsverträgen voll dem Abzug von Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer). Eine Angabe der Erträge in der Steuererklärung entfällt, weil die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung hat. Der Anleger kann seiner Versicherungsgesellschaft einen Freistellungsauftrag oder eine NV- Bescheinigung vorlegen.Insbesondere in Fällen des vorzeitigen Rückkaufs kann es zu einem negativen Unterschiedsbetrag und damit zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen kommen, die mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechenbar sind.
* Leibrenten werden nur mit den Ertragsanteilen versteuert.
* Der Verkauf von Gebrauchtpolicen ist steuerpflichtig. Steuerpflichtiger Kapitalertrag ist die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung und den bis zur Veräußerung entrichteten Beiträgen. Die Versicherungsgesellschaft hat auf Verlangen eine Bescheinigung über die entrichteten Beiträge auszustellen.

Renten aus privaten Rentenversicherungen

Riester-Sparpläne, Rürup- Renten und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Die Renten bei privaten Rentenversicherungen sind nur mit den Ertragsanteilen steuerpflichtig. Das gilt auch für Rürup- Renten. Die Riesterrente muss, soweit sie staatlich gefördert wurde, zum persönlichen Einkommensteuersatz voll versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).

Risikoversicherung: Die Risikoversicherung sichert während einer vereinbarten Laufzeit das Todesfallrisiko der versicherten Person. Der Beitrag setzt sich aus dem Risikobeitrag und einem Kostenbeitrag zusammen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Versicherungsnehmer seine Beträge nicht zurückgezahlt. Seine Einzahlungen dienen lediglich der Risikoabsicherung und beinhalten keinen Sparbeitrag. Das Versicherungsunternehmen macht Gewinn, wenn dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit nichts "zustößt" und die eingezahlten Risikobeiträge "verfallen".

Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung zahlt regelmäßig wiederkehrender Geldbeträge ab einem bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Zeitpunkt besteht, in der Regel bis zum Tod (Leibrentenversicherung). Es gibt aber auch zeitlich begrenzte Renten (Zeitrentenversicherung), bei denen die Rentenzahlung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Rentenzahlungsdauer endet.

Bei Rentenversicherung sind auch Einmaleinzahlungen mit sofortiger Verrentung möglich.

Die private Rentenversicherung ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung um eine Leibrente, die bis zum Tode des Versicherten regelmäßig gezahlt werden. Der Rentenbeginn wird vertraglich geregelt. Bei der aufgeschobenen Leibrente setzt die Rentenzahlung nach einer Ansparzeit ein. Der Versicherer erstattet im Allgemeinen die angesparten Beträge, wenn der Versicherungsnehmer während der Ansparzeit verstirbt.

Rürup- Rentenversicherung (Hartz-IV-sicher (Diese staatlich geförderten Altersvorsorgeverträge bleiben bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld II unberücksichtigt.) )

Der Versicherte kann frühestens ab 60 Jahren eine lebenslange Rente erhalten. Er kann die Police nicht kapitalisieren, beleihen, vererben, verkaufen oder übertragen. Er kann darin zusätzlich das Risiko der Berufsunfähigkeit und der verminderten Erwerbsfähigkeit absichern und für den Todesfall den Ehepartner und die Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Vom Beitrag erkennt das Finanzamt 2005 60 % als Sonderausgaben an. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um 2 % bis auf 100 % im Jahr 2025.Renten sind so wie die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ist für jeden Jahrgang von Rentnern verschieden


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
einwandfrei, Brunner1001, 26.01.2015
für solche leute wo immer meckern müssen empfiehlt sich einfach den Grill zu lesen, da stehen 40 seiten zu dem Thema, also bitte!! Trotzdem ist das hier sehr gut recherchiert.
Klasse, futureidiots, 04.01.2014
Also ich finde den Text klasse! An alle die meckern, dass was fehlt: Ihr habt Bücher, also lest nach und jammert nicht rum. Ein bisschen was könnt ihr doch auch selber machen oder?! :-P
Neue Aktualisierung, TobiasH, 22.09.2008
Im September 2008 wurde der Artikel komplett überarbeitet und an die aktuellen Regelungen angepasst.
Als Überblick gut geeignet, melzi, 05.06.2007
Also ich finde es gar nicht mal so schlecht, brauche nur einen groben Übernblick für ein Referat und das passt.
naja, anna, 22.12.2005
also wenn man eine kurze beschreibung haben will ist das ja ok aber wenn man das genauer wissen will.....naja! die steuerliche seite wär jetzt echt auch noch wichtig!
Steuerliche Seite, Bremer21j, 30.03.2005
Grade seit Anfang 2005, bitte nehmt das doch mit auf. Schließe mich meinem Vorredner an!
die steuerliche Seite fehlt, N.A., 06.09.2003
.. es fehlen mir die Angaben was die steuerliche Seite angeht. z. B. das die Beiträge aus der Lv als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Außerdem die steuerliche Betrachtung im Zusammenhang mit Verpfändung der Lv zur Absicherung eines Ratenkredites.
Ein bisschen zu oberflächlich...., N.A., 13.05.2002
....was ist zum Beispiel mit Beitragsbefreiung (z.B. bei der Ausbildungsversicherung, Heiratsversicherung, etc.), verbundenen Leben, beteiligte Personen (Versicherungsnehmer, versicherte Person, Beitragszahler, Begünstigter,.....)?? Außerdem fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit der Beitragszahlung durch VL (zwar ohne staatliche Förderung, aber wenn der Sparer eh zuviel verdient...)

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