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Die Überweisung (Allgemeines)

Wesen der Überweisung:

Als Überweisung wird der Auftrag an ein Kreditinstitut bezeichnet, einen bestimmten Geldbetrag zu Lasten des Kontos des Auftraggebers und zugunsten des Kontos des Begünstigten zu transferieren. Grundlage der Überweisung ist der Überweisungsauftrag. Die Zahlung durch Überweisung erfolgt erfüllungsstatt, d.h. eine bestehende Schuld erlischt durch die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers. Dadurch entsteht ein neues Forderungsrecht zwischen Gläubiger und Kreditinstitut. Zur Schuldentilgung durch den Schuldner bedarf es der Zustimmung des Gläubigers, da Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist. Der Abdruck der Kontoverbindung auf Briefen und Anschreiben gilt als stillschweigendes Einverständnis.

Sicherheiten im Überweisungsverkehr:

Die kontoführende Bank prüft die Unterschrift und die Kontodeckung, um missbräuchliche Nutzung auszuschliessen.

Zahlungsabwicklung:

Schema Überweisung

Arten von Überweisungen:

Dauerüberweisung:
Dauerüberweisungen bzw. Daueraufträge werden von Kreditinstituten aufgrund eines einmalig erteilten Auftrags regelmässig zu bestimmten Terminen ausgeführt. Summe, Verwendungszweck etc. werden in die EDV eingepflegt. Dadurch ist dieses Verfahren vor allem für Beträge in gleichbleibender Höhe geeignet (Miete, Übertrag auf Sparbuch etc.).

Sammelüberweisung:
Mehrere Überweisung an verschiedene Empfänger werden in einer Belastungsbuchung zusammengefasst, wodurch z.B. Buchungsgebühren eingespart werden. Nur die Sammelüberweisung muss vom Zahlungsplichtigen unterschrieben werden.

Telegrafische Überweisung:
Die Überweisung wird gleichtägig weitergeleitet und steht dem Empfänger zur sofortigen Verfügung bereit. Die telegrafische Überweisung wird dem KI des Zahlungsempfängers avisiert. Die Verrechnung erfolgt auf dem normalen Weg. Für telegrafische Überweisungen fallen in der Regel Sondergebühren an.

Rückruf von Überweisungen:

Der Rückruf einer Überweisung ist so lange möglich, wie die Überweisung noch nicht ausgeführt ist (also bis der Zahlungsempfänger die vorbehaltlose Gutschrift erhalten hat). Der Rückruf muss brieflich bzw. per Fax übermittelt werden.

Abkommen zum Überweisungsverkehr:

Das Abkommen ist eine Vereinbarung der Spitzenverbände des Kreditgewerbes. Das Abkommen bildet die Grundlage für die beleglose Weiterleitung von Überweisungen. Darin ist ebenfalls geregelt, welche Daten erfasst werden müssen (z.B. Kontonummer des Empfängers, Bankleitzahl, Verwendungszweck, Betrag etc.).


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Leider Fehlt einiges, MarieSoz, 19.08.2015
Wie schon die meisten in den vorhergehenden Kommentaren geschrieben haben, fehlen einige Angaben, wie z.B. Rechtliche Grundlage (§ 362, 364 (1), 676 BGB) oder die Fristen (Ab Sepa muss die Beleglose Überweisung am nächsten Tag da sein, die Beleghafte hat noch einen Tag mehr Zeit). Sonst ganz gut.
Frage, angieleinchen, 11.09.2011
Wisst ihr zufälligerweise die rechtliche Grundlage einer Überweisung das kann man einfach nicht googlen wäre echt cool wenn man mir helfen kann!
zu wenig, riniprill, 01.07.2010
das was da steht ist zwar alles korrekt,aber zu wenig. mir persönlich fehlen die einzelnen Verträge (wie Überweisungsvertrag,Zahlungsvertrag,Girovertrag...)
Ergänzend, Tukan, 12.10.2004
Guter Artikel!! Mir fehlt allerdings noch die Möglichkeit der Überweisungsrückgabe durch das Kreditinstitut des Auftaggebers mangels Deckung, fehlender Unterschrift, unvollständige/falsche Angaben sowie den Unterschied bzw. Vorgehenweise bei Aktivem und Passiven Überweisungsrückruf!!
Ergänzung, Lelaina, 29.09.2004
Ganz wichtig wären noch allgemeine Vor- und Nachteile für die Beteiligten. Regelung der Haftung fehlt (Überweisung geht verloren, verspätet ausgeführt, gekürzte Überweisung). Gesetzliche Grundlagen noch mehr ausführen (Überweisungsvertrag, Zahlungsvertrag, Girovertrag). Ansonsten sehr schöne übersichtliche Darstellung :)
Da fehlt aber was!, Biber, 24.08.2004
Gute Übersicht, aber wichtig: Ausführungsfristen, Bearbeitungsschritte!
Clearing fehlt, N.A., 06.09.2003
die Darstellung der Grundlagen ist soweit gut gelungen. Hier fehlt meines Erachtens aber der Punkt "Clearing", der ja im beleglosen ZVI releavtn ist komplett. Vielleicht kann der noch mit eingebaut werden.
Überweisungsgesetz fehlt, EllenEins, 08.04.2002
Die Darstellung gefällt mir ganz gut. Nur fehlen leider die Regelungen des Überweisungsgesetzes (676 BGB). Daher ist das wichtigste nicht dargestellt.

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