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22-stellige IBAN wird ab 2014 Pflicht

Auf Unternehmen und Behörden in Deutschland kommen in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zu, um sich für die Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) startklar zu machen.

Das EU-Parlament hat der neuen EU-Verordnung mehrheitlich zugestimmt. Zuvor hatten bereits Europaparlament, Kommission und Ministerrat grünes Licht für den 01. Februar 2014 als einheitlichen Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und Lastschrift) geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. Dies gilt aber als Formalie.

Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer in der Europäischen Union verpflichtend. Entgegen den ersten ursprünglichen Planungen sieht die EU-Verordnung einen gemeinsamen Endtermin für die nationalen Überweisungen und Lastschriften vor. Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt.

In Anlehnung an Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend. Steria Mummert Consulting erwartet daher, dass eine Änderung am bestehenden SEPA-Standard bis Ende 2013 erfolgt, sodass künftig der BIC allenfalls noch im Interbanken-Zahlungsverkehr Anwendung finden wird.

Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und können nach der EU-Vorlage de facto in SEPA-Mandate überführt werden.

Quelle: Bankmagazin.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 15.02.2012
Quelle: Bankazubis.de

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