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PIN bei Genossenschaftsbanken künftig frei wählbar

Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken können ihre persönliche Geheimzahl (PIN) zu ihrer Bankkarte künftig frei wählen und jederzeit am Geldautomaten ihrer Bank ändern. Dies gilt sowohl für die genossenschaftliche girocard (ec-Karte) als auch für genossenschaftliche Kreditkarten. Im Pilotverfahren starten noch in diesem Jahr 13 Genossenschaftsbanken damit.

Ab Februar 2012 werden die rund 19.000 Geldautomaten der Volksbanken und Raiffeisenbanken für diese Möglichkeit flächendeckend umgerüstet sein. Auf Kartenseite erfolgt die Umstellung schrittweise: Kunden, deren girocard mindestens bis 2013 gültig ist - und das sind 70 Prozent aller Kunden - können ab Februar 2012 das neue Verfahren nutzen. Ab Jahresende 2012 gilt dies für alle girocard-Inhaber. Auch die genossenschaftlichen Kreditkarten werden schrittweise für die neue Funktion vorbereitet und gestatten dann, die PIN selbst zu wählen.

Damit wird der Umgang mit der zur Bankkarte gehörenden geheimen PIN komfortabler, denn jeder Kartenbesitzer kann sich seine individuelle „Eselsbrücke“ zur eigens gewählten Geheimzahl bauen. „Wir gehen mit diesem neuen Service auf die Wünsche unserer Kunden ein, die PIN-Nummer selbst bestimmen zu können. Damit unterstützen wir die Verbraucher in der nötigen Geheimhaltung ihrer PIN und tragen zur sicheren Handhabung der Bankgeschäfte auch auf Kundenseite bei“, so Dr. Andreas Martin, Vorstand des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

Geldautomaten, an denen die PIN gewählt werden kann, zeigen automatisch den neuen Auswahlpunkt „PIN verwalten“ an. Bei der Wahl der neuen PIN sollten Kunden natürlich einfache und naheliegende Nummern wie ihr Geburtsdatum vermeiden. Die neu eingestellte PIN gilt dann ab sofort anstatt der bisherigen Geheimzahl. Sollten Kunden ihre PIN einmal aus Versehen vergessen, können sie bei ihrer Bank einfach und schnell eine neue Geheimzahl zu ihrer vorhandenen Karte bestellen.

Für die neu gewählte PIN gelten dieselben Sorgfaltsregeln wie für jede PIN:

■Die eigene PIN sollte immer geheim gehalten und nie aufgeschrieben werden.
■Bei der PIN-Eingabe sollte die Tastatur immer mit der freien Hand oder einem Gegenstand verdeckt werden.
■Sollte doch ein Unbefugter von der PIN Kenntnis erlangen, gilt es, die Karte sofort bei der ausgebenden Bank oder beim zentralen Sperrdienst, Telefon 116116, sperren zu lassen.

Quelle: Bankfachklasse.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 30.09.2011
Quelle: Bankazubis.de

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