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Basiskonten: Meinungen zur deutschen Regelung gehen weit auseinander

Vor einem Monat forderte EU-Kommissar Michel Barnier die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Zahl der EU-Bürger ohne Zugang zu Basisleistungen innerhalb eines Jahres deutlich zu verringern. Die deutsche Kreditwirtschaft hält die bisher bestehende Empfehlung für ausreichend, obwohl das Bundesfinanzministerium (BMF) bereits 2008 deutliche Kritik übte. Verbraucherschützer fordern eine gesetzliche Verankerung.

In einer Pressekonferenz am 18. Juli 2011 sprach EU-Kommissar Michel Barnier die Empfehlung an die europäischen Mitgliedsstaaten aus, eine Regelung für den freien Zugang der Bürger zu Basisdienstleistungen bei Banken zu treffen. Konkret forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Basiskonten den Verbrauchern zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes in der EU oder ihrer Finanzlage. Ein Basiskonto umfasst die Einzahlung und Abhebung von Bargeld sowie die Abwicklung wesentlicher Transaktionsvorgänge wie Lohn- oder Mietzahlungen. Kunden mit Basiskonten sollen online Güter und Dienstleistungen erwerben können und Zugang zum Online-Banking erhalten. Allerdings sollten über ein Basiskonto keine Zahlungsaufträge abgewickelt werden, die zu einem Negativsaldo auf dem Konto führen würden. Auch sollte ein Kreditzugang nicht als ein automatischer Bestandteil eines Basiskontos oder als ein damit einhergehendes Recht betrachtet werden.

Ein Jahr Zeit für die Einführung von Basiskonten in Europa
Den EU-Mitgliedsstaaten bleibt dafür ein Jahr Zeit. Barnier kündigte an, in einem Jahr wolle man die Lage bewerten und falls erforderlich, weitere Maßnahmen, zu denen auch Legislativmaßnahmen zählen, vorschlagen. In der zugrundeliegenden EU-Studie "Costs and Benefits of Policy Actions in the Field of ensuring access to a Basic Bank Account" wird die bestehende deutsche Lösung im Vergleich zu anderen Staaten als gut beschrieben. Vor 15 Jahren hatte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) eine Empfehlung zum "Girokonto für jedermann" ausgesprochen. In Problemfällen können sich Kunden an einen Ombudsmann wenden. "Wir gehen davon aus, dass mit der aktuellen Empfehlung die Bedingungen der EU-Kommission weitgehend erfüllt werden", so Thomas Schlüter, Pressesprecher des ZKA. Die Ombudsmann-Regelung stelle sicher, dass etwaige Meinungsverschiedenheiten in der Regel besonders rasch im Interesse des Kunden geregelt werden könnten. "Die Anzahl der diesbezüglichen Beschwerden ist jedoch gering", so Schlüter gegenüber dem BANKMAGAZIN.

Deutliche Kritik an der Umsetzung seitens des Bundesfinanzministeriums
Allerdings hatte das BMF in seinem letzten Bericht Ende Dezember 2008 zur Umsetzung der Empfehlung des ZKA zum "Girokonto für jedermann" deutliche Kritik an der derzeitigen freiwilligen Regelung geübt. Unter anderem werden die vom ZKA zur Verfügung gestellten Zahlen zu Guthabenkonten als nicht belastbar und ungeeignet als Maßeinheit für die Messung von Trends zum Effekt der ZKA-Empfehlung angesehen. Kritisiert wurde unter anderem, eine Schlichterlösung sei nur für die Kunden von Vorteil, die über diese Möglichkeit informiert seien. Weiterhin würden die Schlichterlösungen von den Kreditinstituten nicht als verbindlich akzeptiert. Das BMF forderte daher bereits 2008, dass die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto zu einer wirklichen, das heißt rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber den einzelnen Kunden weiterentwickelt und die Verpflichtung der Kreditinstitute, die Schlichtungssprüche ihrer jeweiligen Schlichtungsstellen als bindend anzuerkennen, akzeptiert werden. Ein Bericht des BMF gemeinsam mit dem federführenden Bundesjustizministerium (BMJ) im Februar 2008 kam zu dem Schluss, dass eine Verpflichtung der Banken zum Abschluss eines Girovertrages mit Kunden, die kein Girokonto haben, gesetzlich geregelt werden kann, soweit Ausnahmen für Fälle der Unzumutbarkeit vorgesehen werden. Als möglicher Regelungsort käme in erster Linie eine schuldrechtliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Betracht.

Angesichts der konkreten aktuellen Aufforderung der EU-Mitgliedskommission, bessere Statistiken zu Basiskonten und öffentlichkeitswirksame Kampagnen für Basiskonten und deren Kostenstrukturen zu schaffen, bleibt also abzuwarten, wie BMJ und BMF agieren werden. Verbraucherschützern gehen die Regelungen zur Selbstverpflichtung nicht weit genug. Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC: "Zu oft haben wir schon beobachtet, dass Selbstregulierung und freiwillige Maßnahmen im Finanzsektor nicht funktionieren. Diese Route nochmal zu beschreiten ist Zeitverschwendung."

Quelle: Bankmagazin.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 25.08.2011
Quelle: Bankazubis.de

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