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Trotz ec-Karte ohne Bargeld im Ausland – das muss nicht sein

Die GAD hat eine Funktion in ihrem Bankenverfahren bank21 entwickelt, mit der der Bankkunde selbst über die Sperrung oder Freischaltung seiner ec-Karte für Geldabhebungen im Ausland entscheiden kann. Bei Volksbanken und Raiffeisenbanken nördlich der Mainlinie können sich Kunden derzeit so aktiv gegen Skimming-Attacken schützen, entweder durch eine Sperrung in der Online-Filiale oder am Geldautomaten der Heimatbank.

Viele Kunden nutzen die Auslandsverfügung mit ihrer ec-Karte nur ein- oder zweimal im Jahr im Urlaub. Während des restlichen Jahres heben sie meist am Geldautomaten ihrer heimischen Bank ab. Die Auslandsfunktion ihrer Karte blieb bislang – obwohl ungenutzt – aktiviert. Eine potenzielle Gefahrenquelle für Skimming-Attacken, denn das Ausspähen von ec-Kartendaten im Inland und anschließender Abhebung aus dem Ausland ist möglich.

Darauf haben verschiedene Banken reagiert und vorsorglich ec-Karten für die Auslandsverfügung gesperrt. Was gut gemeint ist, bringt derzeit allerdings nichtwissende Urlauber in Bedrängnis. Teilweise bekommen sie im Ausland am Automaten nur dann Bargeld, wenn sie sich vorher bei ihrer Bank gemeldet und ihre ec-Karte haben freischalten lassen.

Einfacher geht es laut GAD ab August bei rund 430 Genossenschaftsbanken: Das Abheben von Bargeld im Ausland ist solange möglich, bis der Kunde explizit eine Sperrung wünscht oder selbst vornimmt. Am Geldautomaten wird die Auslandssperre über den Menüpunkt "Auslandssperre" aufrufbar sein, ebenso am SB-Terminal. Über eine einfach gehaltene, leicht verständliche Anzeige wird der Kunde informiert, ob seine Karte derzeit für den Gebrauch im Ausland aktiviert oder deaktiviert ist. Im Online-Banking ist für die Aktivierung der Auslandsnutzung eine TAN-Eingabe notwendig.

Quelle: Bankmagazin.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 17.07.2011
Quelle: Bankazubis.de

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