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Bankenabgabe: Bundesrat entlastet kleinere Institute

Der Bundesrat hat am 8. Juli der Restrukturierungsfonds-Verordnung, die Einzelheiten zur Erhebung der Bankenabgabe bestimmt, nur mit Änderungen zugestimmt. Insbesondere halten es die Länder für geboten, kleinere Institute bei der Sonderabgabe zu entlasten.

Aus diesem Grund haben sie einen Freibetrag von 300 Millionen Euro bei den beitragserheblichen Passiva in die Vorschrift eingefügt. Der Freibetrag führe insgesamt zu mehr Beitragsgerechtigkeit, da er zwar für alle Institute gleichermaßen gelte, allerdings bei kleineren Instituten ungleich höhere Auswirkungen auf die Bemessungen entfalte. Zudem kritisiert der Bundesrat die ausschließlich an der Passivseite ausgerichtete Beitragsbemessung. Dies führe gerade im Bereich der Förderdarlehen zu ungerechtfertigten mehrfachen Belastungen der beteiligten Institute. Daher verringert der Bundesrat mit seinem heutigen Beschluss den Beitragssatz für Förderkredite.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt Entscheidung über die Ausgestaltung der Bankenabgabe. "Der Freibetrag schafft die Grundlage für eine risikoorientiertere Erhebung der Bankenabgabe und stärkt damit ihre Lenkungsfunktion", so BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Dies sorge für mehr Beitragsgerechtigkeit und honoriere die stabilisierende Funktion der genossenschaftlichen Bankengruppe in der Finanzmarktkrise. Der BVR hatte sich für eine Freibetragsregelung eingesetzt.

Quelle: Bankmagazin.de

Veröffentlicht von: TobiasH
Datum: 11.07.2011
Quelle: Bankazubis.de

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