Bauspardarlehen |
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Verfasst am: 15.12.2005 16:56 |
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Sind die Tilgungsleistungen bei einem BSV-Darlehen auch WOP berechtigt?
Oder gilt die Prämienberechtigung nur bei Sparverträgen?
gruß |
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Verfasst am: 15.12.2005 18:19 |
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kann mir da jemand weiterhelfen??? |
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Verfasst am: 15.12.2005 18:55 |
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gilt nur bei sparverträgen.
worauf willst die wop denn sonst berechnen???
auf tilgung??? ; ) |
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Verfasst am: 15.12.2005 19:04 - Geaendert am: 15.12.2005 20:10 |
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Die vermögenswirksamen Leistungen können auf den
Bausparvertrag als Bausparbeitrag oder als Zins- und
Tilgungsleistung für ein Bauspardarlehen bzw. einen
Zwischen- oder Vorfinanzierungskredit angelegt werden. |
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Verfasst am: 15.12.2005 19:13 |
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Meines Wissens wird WoP nicht in der Darlehens-, sondern nur in der Sparphase vergeben! Die VL-Leistungen bleiben davon ünberührt!
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 15.12.2005 19:21 |
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WoPG § 2 Prämienbegünstigte Aufwendungen
(1) Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus im Sinne des § 1 gelten
1. Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, soweit …
2. Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften;
3. Beiträge auf Grund von Sparverträgen, die …zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts verwendet werden;
4. Beiträge auf Grund von Verträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen ...
http://bundesrecht.juris.de/wopg/BJNR001390952BJNE000215320.html |
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