mir war langweilig also hab ich trotzdem geschaut....
Strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem freien Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist (Einschränkung des Legalitätsprinzips).
Die Staatsanwaltschaft hat bei Straftaten von geringer Bedeutung einen gewissen Ermessensspielraum. Sie kann entscheiden ob eine weitere Verfolgung dieser Taten erfolgen soll oder ob Sie diese Verfahren einstellt.
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so isses und so bleibts
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