boahhh ich check das einfach nicht... |
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Verfasst am: 13.12.2005 11:07 |
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leute ich weiß nciht warum aber ich verstehe einfach nur bahnhof bei Pfandbriefen/Kommunalobligationen
kann mir das vielleicht mal jemand ganz easy für nichtschnellchecker erklären:)
thanksss |
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Verfasst am: 13.12.2005 11:19 |
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Also
Hypothekenbanken usw. können Pfandbriefe ausgeben um sich zu refinanzieren.
Kunde nimmt einen Kredit auf.
Die Bank lässt sich ins HR eintragen als Sicherheit.
Diese Sicherheiten werden in ein Deckungsstockregister eingetragen und sind somit in Deckung genommen!
Dies geschieht, damit alle im Umlauf befindlichen Pfandbriefe durch Grundpfandrechte/Forderungsrechte abgesichert sind.
Jedoch darf eine Bank nicht mehr als das 60fache Ihres Eigenkapitals an Pfandbriefen in Umlauf bringen!
Dies in kürze:-)
Hoffe dies hilft dir sonst nochmal fragen!
LG
Sandra |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:28 |
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kann mir denn vielleicht jemand ein beispiel nennen!?!? ich komm mit dem kack einfach nicht klar!!
ich weiß auch nicht warum!
also WER legt WARUM sein geld in pfandbriefe an?? und was hat das ganze mit krediten zu tun? ( ja es ist ein PFANDbrief ok, hilft mir aber trotzdem nciht weiter)
also ich glaube wenn mir das einer erklären kann gibts ne riesenparty :)
also entweder mache ich es mir zu kompliziert oder.... ach ich weiß ja auch nicht |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:33 |
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1. Wir als Bank geben Kredite an Kunden aus.
2. Damit wir als Bank Geld zum verleihen haben, geben wir Pfandbriefe aus. Wir refinanzieren uns!
3. Bank kann jedoch nur Pfandbriefe ausgeben, wenn diese durch Sicherheiten abgesichert sind! z.B. Grundpfandrechte
Damit falls wir pleite gehen, die Pfandbriefkäufer Ihr Geld wieder erhalten.
Das ist es eigentlich schon alles!
Sieh es nicht zu kompliziert:-)
Schönen Feierabend
Sandra |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:34 |
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Wer legt sein Geld in Pfandbriefe an?
Jeder der sich einen Pfandbrief kauft!
LG |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:48 |
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Du kannst es auch so sehen:
Die Bank hat Kredite vergeben und somit nicht mehr genug Mittel frei um am Kapitalmarkt Geld zu verdiehnen, also gibt Sie Pfandbriefe aus und erhält Geld mit dem Sie arbeiten und Geld verdiehnen kann.
Pfandbriefe müssen halt nur ensprechend abgesichert sein.
LG
jetzt wirklich schönen Feierabend
Sandra |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:51 |
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Die Prämien, die von den Versicherungsnehmer für die Kapitallebensversicherung bezahlt, müssen von der Versicherungsgesellschaft sicher angelegt werden. Die Versicherer können nun Bundesanleihen oder Pfandbriefe kaufen. Sie kaufen lieber Pfandbriefe, weil die Verzinsung etwas höher als bei Bundesanleihen sind.
Die Rückzahlung muss gescihert sein, sonst könnten die Lebensversicherer die Lebensversicherung bei Fälligkeit nicht auszahlen.
Die Rückazhlung der Pfandpriefe ist sicher, weil damit Häuser finanziert wurden. Diese Gebäude wurden durch Grundpfandrechte an die Hypothekenbank verpfändet. Sollte nun ein Baudarlehen nicht zurückgezahlt werden, wird das Haus versteigert. |
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Verfasst am: 13.12.2005 15:58 |
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ok soweit klar!!
nur der satz
bank kann jedoch nur pfandbriefe ausgeben,wenn diese durch sicherheiten abgesichert sind
bringt mich ein bissel durcheinander!
also ich bin kunde und beschließe pfandbriefe zu kaufen und dann!?!? was für sicherheiten? |
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Verfasst am: 13.12.2005 17:51 - Geaendert am: 13.12.2005 17:54 |
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Eine Bank, die Pfandbriefe ausgibt, muss nachweisen, das der gesamte Betrag durch Realdarlehen mit gleicher Laufzeit gedeckt ist. Realdarlehen sind Darlehen, die durch Grundpfrandrechte abgesichert sind.
§ 4 Deckungskongruenz
(1) Der jeweilige Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer Gattung muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Werte von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein.
Siehe auch Pfandbriefgesetz unter:
http://www.bafin.de/gesetze/pfandbg.htm
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Pfandbriefbanken sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb das Pfandbriefgeschäft umfasst. Pfandbriefgeschäft ist
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Hypotheken unter der Bezeichnung Pfandbriefe oder Hypothekenpfandbriefe (im Folgenden: Hypothekenpfandbriefe),
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Forderungen gegen staatliche Stellen unter der Bezeichnung Kommunalschuldverschreibungen, Kommunalobligationen oder Öffentliche Pfandbriefe (im Folgenden: Öffentliche Pfandbriefe),
- die Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen auf Grund erworbener Schiffshypotheken unter der Bezeichnung Schiffspfandbriefe |
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Verfasst am: 14.12.2005 10:04 |
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mit gesichert ist gemeint.
Die Bank lässt sich ja bei Darlehensvergabe ins Grundbuch eintragen.
Und auf Grund dieses Eintrages haben Sie ein Grundpfandrecht zu Hand.
Und dieses Grundpfandrecht berechtigt Sie einen Pfandbrief aufzulegen mit gleicher Laufzeit sowie entsprechender Höhe.
Grundpfandrechte ermöglichen der Bank Pfandbriefe auszugeben.
Ich hoffe dies ist einigermaßen verständlich:-)
LG |
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