Fragen zur Riester-Rente |
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Verfasst am: 07.12.2005 10:23 |
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Guten morgen!
Ich möchte für meine Eltern in diesem Jahr noch eine Riester-Rente abschließen, hab diesbezüglich aber noch einige Fragen.
1. Läuft der Vertrag über ein "Eheleute-Konto" oder gibt es für jeden einen einzelnen Vertrag?
2. Wer bezahlt wie viel der Beiträge? (Bsp. 1 Partner verdient 3/4 des Gesamteinkommens, der andere 1/4, zahlt dann jeder anteilsmäßig oder jeweils die Hälfte?)
3. Wann muss das Geld im Jahresverlauf überwiesen werden und von wem? Geht es auch in Teilbeträgen?
4. Wer überweist das Geld? (Habe gehört, dass das der AG übernimmt!?)
5. Wer bekommt die Zulagen? Beide Ehepartner?
Die ganze Zulagengeschichte ist mir klar, wäre halt sehr schön, wenn ihr mir bei den etwas spezielleren Fragen helfen könntet.
Danke für eure Mühe!
SebastianEs gibt viele junge Talente mit einer starken Rückhand! |
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Verfasst am: 07.12.2005 10:35 |
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Hallo, hier meine Antworten, oder zumindest das was ich weiss :
1. Läuft der Vertrag über ein "Eheleute-Konto" oder gibt es für jeden einen einzelnen Vertrag?
Jeder hat einen eigenen Vertrag. Pro person gibt es einen Freibetrag von 72 und für jedes weitere kind 92 Euro.
Wer den Betrag vom Kind nimmt bleibt deinen Eltern überlassen, aber nur so lange du noch in der ausbildung bist und als Kind "gewertet" wirst.
Ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen des letzten Jahres...davon heuer noch 2 % nächstes jahr dann 4 % Jahresbeitrag...abzüglich der oben genannten Zulagen.
2. Wer bezahlt wie viel der Beiträge? (Bsp. 1 Partner verdient 3/4 des Gesamteinkommens, der andere 1/4, zahlt dann jeder anteilsmäßig oder jeweils die Hälfte?)
siehe oben..jeder hat seinen eigenen Vertrag wovon er den jeweiligen %-Satz seines Bruttoeinkommens des vorjahres bezahlt.
3. Wann muss das Geld im Jahresverlauf überwiesen werden und von wem? Geht es auch in Teilbeträgen?
Wie du willst....kannst es monatlich machen oder einmal Jährlich, hauptsache das Geld ist da :)
4. Wer überweist das Geld? (Habe gehört, dass das der AG übernimmt!?)
Du musst es selber überweisen...sprich DA anlegen. Und dich auch selbst um die Erhöhungen kümmern wenn der %-Satz steigt.
5. Wer bekommt die Zulagen? Beide Ehepartner?
siehe oben.
Hoffe ich konnte helfen :)
LG |
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Verfasst am: 07.12.2005 10:37 |
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Danke für die schnelle Antwort!
Hast mir sehr geholfen! ;-)Es gibt viele junge Talente mit einer starken Rückhand! |
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Verfasst am: 07.12.2005 11:09 |
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gern geschehen...hat uns unser Lerher schon eingebläut *gg* |
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Verfasst am: 07.12.2005 12:45 |
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Pro rentenversicherungspflichtige Person bzw. dessen Ehegatten gibt es eine Grundzulage (und nicht einen Freibetrag) von 72 Euro und für jedes kindergeldberechtigte Kind 92 Euro in diesem Jahr, wenn 2 % des Bruttogehalts des Vorjahrs mindestens eingezahlt wird. |
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Verfasst am: 07.12.2005 12:45 |
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Nächstes Jahr sinds doch 3% oder? |
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Verfasst am: 07.12.2005 12:47 |
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Nächstes Jahr werden alle Beträge um 50 % erhöht. |
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Verfasst am: 07.12.2005 13:04 |
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gabs da ne Änderung?? |
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Verfasst am: 07.12.2005 13:23 |
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2005 Grundzulage=76 €
Kinderzulage=92 €
2006/2007 GZ =114 €
KZ =138 €
ab 2008 GZ = 154 €
KZ = 185 €
kinderzulage erhält derjenige,der kindergeld überwiesen bekommt.
um die volle zulage zu erhalten,müssen 2005 2%vom vorjahres-brutto-einkommen eingezahlt werden (egal wann,hauptsache am 31.12.im entsprechendem vertrag),2006/2007 3%vom vorjahres-brutto-einkommen u ab 2008 4%. |
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Verfasst am: 07.12.2005 13:37 |
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Die Kinderzulage bekommt grundsätzlich die Mutter. |
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Verfasst am: 07.12.2005 13:53 |
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@herrmann
falsch!wenn der vater das kindergeld auf sein konto bekommt (ummeldung möglich),kann er die kinderzulage für sich beantragen-u erhält sie ohne problem. |
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Verfasst am: 07.12.2005 14:15 - Geaendert am: 07.12.2005 14:16 |
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Falsch, nur wenn beide Elternteile damit einverstanden sind, bekommt der Vater die Kinderzulage.
Das hat mit dem Zahlungsempfänger des Kindergeldes überhaupt nichts zu tun.
Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich die Mutter die Zulage bekommt. |
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Verfasst am: 07.12.2005 14:32 |
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trottel will er den allmächtigen herrman verbessern _______________________
so isses und so bleibts
_______________________
<^>_<(O.o)>_<^> |
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Verfasst am: 07.12.2005 18:12 |
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sorry! Hatte nen kleine Denkfehler! Ja klar, stimmt, nächstes Jahr werden alle Beträge um 50% erhöht!
Kinderzulage erhält grundsätzlich die Mutter, ne Übertragung auf den Vater wenn beide einverstanden sind, ist aber möglich.
Im Todesfall wird das eingezahlte Kapital und die Förderung auf den Ehepartner (allerdings nur auf diesen) übertragen. Bei Übertragung auf andere Personen verfällt die Förderung bzw. muss zurückgezahlt werden.
...und alles sind glücklich!! :-) |
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Verfasst am: 07.12.2005 19:27 |
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2008 sind es 300€/pro Kind |
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Verfasst am: 07.12.2005 19:45 |
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2008 sind 185 € jährlich pro Kind. |
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Verfasst am: 07.12.2005 20:53 |
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Also bei uns bekommt derjenige die Kinderzulage, dem das Kindergeld zusteht. Wenn das nunmal der Vater ist, bekommt er auch ohne einverständnis der Mutter die Zulage. (z.B.: Vater ist alleiniger Erziehungsberechtigter) |
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Verfasst am: 07.12.2005 21:21 - Geaendert am: 07.12.2005 21:22 |
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Die Kinderzulage bekommt die Mutter!
Beweis:
§ 85 EStG Kinderzulage Absatz (2)
Bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.
Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE027701301.html |
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Verfasst am: 07.12.2005 21:58 - Geaendert am: 07.12.2005 21:58 |
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"<3>Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Abs. 2) im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt worden ist."
Mehr hab ich ja nicht gesagt ;-) |
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Verfasst am: 08.12.2005 09:29 |
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Bei uns wird die Kinderzulage bei z.B. mehreren Kindern auch mal geteilt. Bsp. Ehepaar 3 Kinder: Mutter erhält 1 Kind auf ihren Vertrag und Vater (höheres Einkommen) 2 Kinder.
Wenn nur ein Kind da ist, bekommt der mit dem höheren Gehalt das Kind in den Vertrag. |
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