Hallo Leute,
sehe ich es richtitg wenn 1989 ein BSV abgeschlosen wurde und diese Person prämienunschädlich darüber verfügen möchte(Kündigung), das dies funktioniert?Es handelt sich hier doch um die Bindungsfrist die eingehalten worden ist oder?
Eine Frage noch dazu: Wie ist eine Aufstockung in diesem Fall anzusehen?
Gruß und Danke BastiDer Jammer mit der Menschheit ist, daß die Klugen feige, die Tapferen dumm und die Fähigen ungeduldig sind. Das Ideal wäre der tapfere Kluge mit der nötigen Geduld.
Autor dieses Zitats: Truman Capote
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