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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Einspruch gegen Prüfung der IHK
 
Stasch
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.11.2005 17:30
Hallo!

es gibt keine Frist für die Beschwerde gegen die Prüfung, ich kann mich auch noch bei der IHK beschweren nachdem ich meine Ergebnisse habe, is ja auch irgendwie logisch, kann mich ja über nix aufregen was ich noch gar nicht weiß.
VinzeSPK
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.11.2005 18:04
Ich würde mal sagen, je früher desto besser! Solange dein Ergebnis noch nicht zu 100% steht, wirkt ein Einspruch noch besser und nicht wie ein Versuch nur aus Frust!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2005 18:28
Unter Einspruch versteht man etwas anderes.
PsXcHo
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.11.2005 09:06
^^
 

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