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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Einsicht in die Prüfung?
 
Andyci
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2005 13:27
Hallo,

kann man (nach der Korrektur) immer Einsicht verlangen oder war das nur an einem bestimmten Tag oder besteht die Möglichkeit überhaupt nicht, die Korrektur plus Punktevergabe zu sehen! Also einen Anspruch muss man darauf ja schon haben eigentlich ....
tati03
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2005 13:41
ja, du hast ein anspruch...
aber erst ein jahr nachdem du die prüfung geschrieben hast...
dann kannst du bei der ihk deine prüfung einsehen
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2005 13:45
warum erst 1 Jahr später, wenn die IHK z.b. irgendwelche Fehler gemacht hat und es daran gescheitertist ob du bestanden hast oder nicht...
tati03
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.11.2005 14:01
keine ahnung kann ich dir auch nicht sagen...
ich weiß nur das es so geregelt ist...das du erst ein jahr später deine prüfung sehen darfst...

ich finde es auch schwachsinnig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2005 15:24 - Geaendert am: 29.11.2005 18:14
§ 26 Prüfungsunterlagen
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer Einsicht in seine
Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gemäß § 21 Abs. 4 sind zehn Jahre aufzubewahren.

In der Regel kann man nach Festsetzung der Note (nach der mündlichen Prüfung) Einsicht nehmen.
Kessi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.12.2005 10:42
Selbst wenn es ein Jahr dauert. Beim Abi darfst du die Sachen erst nach 10 Jahren sehen.
Als wenn ich dann noch wüßte, was ich da verbockt habe!!!

____________________________________________________
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

alisha
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.12.2005 21:32
@kessi

F e h l e r: (abi hast du wohl nicht !!!!????)
wer schaut sich nach 10 jahren noch seine abi-prüfungen an?
an jedem gymnasium kannst du nach 1 jahr einsicht in deine
prüfungen nehmen!
Kessi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.12.2005 13:09
NIX FEHLER!!!

Ich habe sehr wohl Abitur, und bei uns darf man erst nach 10 Jahren Einsicht nehmen.
Sonst hätte man mir das letztes Jahr erlaubt!!!!

____________________________________________________
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

apkenner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.12.2005 14:48
doch fehler.........oder nicht?
naja wer weiß
Atomic
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.12.2005 16:03
Aber wenn ich bestanden hätt, möchte ich gar nicht mehr dir Prüfung sehen.

Weiß jemdand von euch, ob es schon für nächstes Jahr einen Termin für die AP gibt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.12.2005 18:13
Natürlich: Unter www.aka-nuernberg.de
stehen sie.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.12.2005 07:57
Mir ist beim Abitur aber auch nur die Regelung bekannt, dass man nach 10 Jahre - ohne Antrag - Einsicht nehmen darf!
canarias
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.01.2006 16:49
Soweit mir bekannt ist, darf man nach 1 Jahr seine Abi-Prüfung einsehen. Ich habe mir nämlich meine im Mai 2005 angeschaut.


Im Tal der "Ahnungslosen" (Ossiland) soll es aber anders sein.
Sterni82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.01.2006 09:13
Also, ich komme aus NRW und an der Schule an der ich Abi gemacht habe und auch an allen angrenzenden Gymnasien, darf man erst nach 10 Jahren in seine Abiklausuren reinschauen!!
Kann ja sein, dass das je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.
 

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