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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Realkredit?
 
CrustyDemon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2005 13:52
erklärt mir mal bitte alles was ich zu diesen thema wissen muss!

ich hab du null peilung!

danke!
SpkZicke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2005 14:14
wissenspol:

Realkredit:
Der Realkredit ist ein langfristiges Darlehen, das durch Grundpfandrechte besichert ist. Die Beleihungsgrenze, die Rangstelle des einzutragenden Grundpfandrechts sowie die zu gewährenden Konditionen können je nach Darlehensgeber variieren. Realkreditinstitute sind an die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes gebunden. Hiernach ist die Beleihungsgrenze auf 60 % des Beleihungswertes festgeschrieben und es muss ein erstrangiges Grundpfandrecht eingetragen werden. Diese strengen Maßnahmen gelten als Sicherung für die Pfandbriefe, über die sich die Hypothekenbanken refinanzieren. Die günstige Refinanzierung über die Emission von Pfandbriefen ermöglicht den Hypothekenbanken die Vergabe günstiger Festsätze.

***

kurzgesagt..

Realkredite sind grundpfandrechtlich gesicherte Kredite.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2005 17:56 - Geaendert am: 26.11.2005 18:03
Kredite, soweit sie den Erfordernissen des Pfandbriefgesetzes entsprechen, nennt man Realkredite.

Somit sind Realkredite Kredite, die durch Grundpfandrechte absichert sind und die Beleihungsgrenze von 60 % nicht über schritten wird.

Die Beleihungsgrenze drückt aus, bis zu welchem Prozentsatz des Beleihungswertes die Bank im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Grundstück beleihen kann. Beim reinen Realkredit liegt die Grenze bei 60 Prozent des Beleihungswertes (zum Beispiel Hypothekenbanken).
CrustyDemon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.11.2005 18:36
hm, ok.
ich bin zur zeit in der kreditabteilung tätig!
ne sachbearbeiterin meinte, sie weist nen kredit zu 16.000 €
als realkredit aus!

also muss nicht der ganze kredit als realkredit ausgewiesen werden?!

aber pfandbriefe müssen doch zu min. 100% durch grundpfandrechte abgesichert sein?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2005 11:19
Es gibt auch Ersatzdeckungen, z. B. Staatsanleihen.
CrustyDemon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2005 11:27
staatsanleihen sind aber doch nicht durch grundpfandrechte gesichert!?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.11.2005 12:02
Pfandbriefe müssen durch
- Realkredite oder
- Staatsanleihen oder
- Kommunaldarlehen
gedeckt sein.
 

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