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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Eigentümerwechsel Immo.
 
KingDJM
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2005 18:44
Ab wann genau wechselt die Immobilie den Eigentümer???
gruß
ajd
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.11.2005 18:58
ich würd sagen mit eintragung ins grundbuch
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2005 00:26
Ja, glaube ich auch.

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


Please visit
http://www.damage-done.de !
Home and Forum of Brainblaster HMFC!

bor000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2005 01:01
ja erfolgt mit eintragung!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2005 07:43
Der Erwerb - sprich Eigentümerwechsel - erfolgt bei Grundstücken (somit auch bei den wesentlichen Bestandteilen, nämlich den Gebäuden) mit Einigung und Eintragung ins Grundbuch.

Siehe auch:

BGB § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung

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(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.
 

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