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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

EIGENHEIMZULAGEN
 
Laura1983w
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2005 13:49
Hallo Leute,

ich hätte da mal eine Frage.
Wenn ich heuer noch einen Bauantrag einreiche, zwecks
Sicherung der EHZ, ich aber erst in z.B. 10 Jahren baue,
geht mir dann der Anspruch währen dieser Zeit auf EHZ verloren, oder bekommen ich die EHZ trotzdem (unabhängig der Zeit)!?

Bitte schnell antworten.

Eure Laura
happygirl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.11.2005 13:52
meines wissens geht der anspruch dann verloren. ich glaube, dass du 1 oder 2 jahre zeit hast um mit dem bau des hauses anzufangen, damit dir die ehz nicht verloren geht.
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2005 13:53
Du willst jetzt nen Bauantrag stellen und erst in 10 Jahren bauen?

Denke schon das es da eine Frist gibt.

Musst du nicht dann noch dieses Jahr einziehen?
juliajulia
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2005 00:24
ja, die eigenheimzulage wird zum ersten mal für das jahr gewährt, in dem man eingezogen ist.
und wenn die dann nicht mehr "existiert", dürftest du auch keinen anspruch mehr haben.
bin mir da aber nicht sicher.
Jens2982
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2005 00:28
Wenn du dieses Jahr den Bauantrag stellst erhältst du auf jeden Fall die EHZ.
Allerdings 8 Jahre lang ab dem Jahr der Antragsstellung. Wobei einfach die Jahre in denen man noch nicht eingezogen ist wegfallen.

Beispiel: Antrag 2005, Einzug 2005
EHZ für 2005 bis 2012

Antrag 2005, Einzug 2006
EHZ für 2006 bis 2012

Antrag 2005, Einzug 2015
keine EHZ, da maximal bis 2012
juliajulia
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.11.2005 08:28
okay, dann war meine antwort nur halb richtig. :-)
 

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