Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Beitragssätze RV, AV, PV
 
Sheeraven
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 18:47
Hallöchen!!

Eine Frage, werden uns die Beitragssätze der Sozialversicherung in der Prüfung gegeben sein, oder müssen wir die von diesem Jahr auswendig können??

Wenn ja, wie waren die nochmal??


DANKE schonmal.
TyraBanks
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 18:48
nein... die müssen wir nicht auswenig wissen...
Sheeraven
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 18:49
oki supi....das ja wenigstens was....danke
2fast4you
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:08
Hat einer ne Ahnung,wie wir evtl. die Pflegeversicherung berechnen müssen?

Seit 01.07.05 werden die Beiträge ja nicht mehr 50/50 aufgeteilt, sondern der AN müss doch irgendwie +0,9% mehr bezahlen. Oder denkt Ihr das würd dann bei der Aufg. dran stehen?

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:17
keien Ahnugn, ob das steht, wir mussten imemr alle Sätze lernen, daher kann ich sie. habe sie abe rimemr gegeben gesehn.
Bei der Pflegeversicherung ist es so, dass jemand, der über 23 Jahre ist und keien Kinder hat 0,25 % mehr bezahlen muss.
2fast4you
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:22
Ja das mit den 0,25 auch, aber ich meine, dass der Gesamtbeitrag 50/50 geteilt wird und der AN nochmal 0,9% mehr bezahlen muss!?

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:28
Der normale Beitragssatz wird wie bei allen Sozialversicherungen auch , ganz normal durch zwei geteilt. Der Arbeitnehmer zahlt dann 0,25 % mehr als der Arbeitgeber
2fast4you
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:31
Ne,ne ich meine ebend nicht mehr seit 01.07.05.
Die Lohnnebenkosten sollten dadurch gesenkt werden.

Vielleicht weiß das irgendwer genauer?

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:32
Das hat sich meines wissens nach noch nicht geändert...
Habe das gerade im Oktober nochmal in einem Lehrgang gehabt...
2fast4you
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:37
Naja dann will das ma glauben.

Das einfachste is wenns Mi nicht dran kommt. Ma schauen.

Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 19:38
genau, glaub mir... Anders habe ich es nicht gelernt...
Hoffe ich habe dir den richtigen Rat gegeben....
TanjaBS
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 20:22
Es hat sich auf jeden fall geändert. Ich weiß zwar nicht seit wann, aber es ist jetzt so, wie es hier eigentlich schon gesagt wurde: alle kinderlosen über 23 zahlen die hälfte der Pflegeversicherung plus 0,25 % und die hälfte der krankenversicherung plus 0,9%.

beispiel: PV-Satz: 1,7%, davon AG die hälfte = 0,85
und AN die andere hälfte 0,85 plus 0,25, also 1,1%
2fast4you
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 22:44
@TanjaBS

Danke, genau das meinte ich mit den +0,9%.
Habs nur durcheinander gebracht mit der Kranken- und Pflegevers., sorry
BadEd
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 23:05
Das heißt im Klartext:
PV 1,7 wird aufgeteilt: AN 0,85 + 0,25 = 1,1 / AG 0,6
KV 14 wird aufgeteilt AN 7 + 0,9 = 7,9 / AG 6,1

???????
Richtig????????
Sharkener
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2005 23:20 - Geaendert am: 21.11.2005 23:22
Falsch,

bei der PV zahlt der AN (über 23 ohne Kind) 0,85+0,25 =1,1

und der AG 0,85 (1,7 / 2)

und bei der KV zahlt der AG auch 7 %, die Hälfte eben, dass für den AN ist ein Zuschlag, hat also keine Auswirkungen auf den AG Beitrag.
SunshineBaby
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 09:23
Ihr Lieben, vergesst bei den ganzen Änderungen eines nicht:

Die Prüfung wurde im MAI erstellt. Da konnten die noch nicht wissen, ob sich im Juli irgendwas ändert!

Kein Stress, das wird schon!
Mone
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 09:27
Hi.

Also uns wurde in der Berufsschule gesagt, dass Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen immer dabei stehen.

Denke da brauchen wir uns die geringsten Sorgen drüber machen. :-)
Violet85
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 10:21
In allen Prüfungen die ich gemacht habe zum Lernen (zurück bis 2000) standen die Beitragssätze und -bemessungsgrenzen dabei. Denke also nicht dass man die auswedig können muss.
BadEd
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.11.2005 10:38
Na dann: Yiiiipppiiii!!!!!! :-)
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse