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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Erbfall
 
verenchen
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2005 11:47
hey,
man meldet ja den tagesendsaldo des vortodestages an das finanzamt...
im bbl buch steht, dass ich jedoch die wertpapiere mit dem kurswert zum todestag bewerte/melde... ist das richtig? ich hätte jetzt auch den kurs vom vortodestag gemeldet!

danke
steffi214
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2005 12:20
würde auch kurs von todesvortag nehmen
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2005 12:20
Bei Wertpapieren ist - im Gegensatz zu Giro- oder Spargutgaben - der Todestag (als Stichtag) maßgebend, nach § 11 BewG
vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg/index.html
 

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