Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Wer kommt auf die Lösung?
 
raste0509
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2005 09:41
Hallo,

in der AP SOmmer 2005 Bankwirtschft Teil II Aufgabe 6 und 7.

Ich komme einfach nicht auf die Lösung!

Nächst Frage: Sind staatliche Förderungen überhaupt prüfungsrelevant??
Bombi3
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2005 09:49
?!?

Staatliche Förderungen nicht prüfungsrelevant?!??!
Mal ehrlich, die Frage kann man sich sparen oder?!
Des wäre so wenn auf einmal der ganze WP Bereich weggelassen wird!
raste0509
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2005 09:52
bleib mal auf dem teppich.

wir hatten bei uns in der schule einen lehrer der im prüfungsausschuss sitzt der das gesagt hat!!!!!

Alles Kopfsache!!!

A98
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 19:51
Man sollte schon etwas zur Wohnungsbauprämie und zur Arbeitnehmersparzulage wissen denke ich!
Aber in den letzten Prüfungen, wo es dran kam, gab es auch einen Gesetzestext in dem nochmal die Einkommensgrenzen und die Höchstförderung angegeben war. Also, locker bleiben!

A98
A98
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 20:16
Aufgabe 6 schonmal:

Hr. Müller verdient 37.000 (Bruttoeinkommen), Fr. Müller nix.

Wohnungsbauprämie:

Einkommensgrenze Wohnungsbauprämie
25.600 alleine, 51.200 verheiratet (zu versteuerndes Einkommen)
Höhe Prämie 8,8 % der Sparaufwendungen aber höchstens für 512,-Aufwendungen, alleine für 1024,- Aufwendungenverheiratet.

Einkommens-Grenze spielt keine Rolle, deutlich drunter. Höchster geförderter Betrag 1.024,- Euro

Arbeitnehmersparzulage:

Einkommensgrenze
17.900 alleine, 35.800 verheiratet (zu versteuerndes Einkommen)
-Höhe Prämie 18% der Sparaufwendungen zugunsten WP-Sparvertrag, aber höchstens gefördert wird 400 Euro
-Höhe Prämie 9 % der Sparaufwendungen zugunsten VL-Vertrag , aber höchstens gefördert wird für 470 Euro-Aufwendungen

Wichtig: In der Aufgabe wurde nur das Bruttoeinkommen angegeben, du musst aber auf das zu versteuernde Einkommen achten.
Also: 37.000 (Brutto) - 2842 (Sparerfreibetrag+WK-Pauschale für verheiratete)=34158,- Euro
Die Kunden liegen also auch hier unter der Einkommensgrenze, er kann die Förderung für die Höchstaufwendungen von 400 und 470 Euro bekommen

Lösung: 400 + 470 + 1024 =1498,-
Wenn die beiden das sparen, bekommen sie die höchstmögliche Förderung bzgl. Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage
A98
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 20:24
Aufgabe 7:

Die Kunden sparen also die Beträge zur höchstmöglichen Förderung.
D.h.
->1024,- Euro für die Wohnungsbauprämie, darauf 8,8%. Ergibt eine Förderung von 90,11Euro
->400,- Euro für die Arbeitnehmersparzulage in WP-Vertrag, darauf 18%. Ergibt eine Förderung von 72,- Euro
-> 470,- Euro für die Arbeitnehmersparzulage in VL-Vertrag, darauf 9%. Ergibt eine Förderung von 42,30 Euro

Lösung
a) 90,11
b) 72+42,30=114,30
verenchen
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 21:10
@A98...
deine rechnung ist zwar sehr logisch, aber warum bekommen die ehel. überhaupt ANZ? der typ verdient 37000 EUR und liegt also deutlich über den grenzen (17900/35800)??? ich hätte alsa gar nichts hingeschrieben, weil denen keine förderung zusteht...
was sagst du dazu?
lg
A98
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 21:15
guck dir mal meinen vorletzten Beitrag zur Lösung von 6 an! Dann weißt du auch, warum die beiden ANZ bekommen!

37000 ist das Brutto-Einkommen! Du musst erst die Freibeträge abziehen, dann hast du die Bemessungsgrundlage und das ist das zu versteuernde Einkommen.
37000-2842, damit liegen die beiden unter 35.800
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 21:59 - Geaendert am: 20.11.2005 10:58
Wenn das Bruttoeinkommen bei 37.000 € liegt, wird das zu versteuernden Einkommen wegen Abzug der Werbungkosten und der Sonderausgaben deutlich unter 35.800 € liegen.
A98
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2005 22:32
genau Herrmann,
deswegen wie oben erwähnt Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale! ;-)
 

Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse