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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Besteuerung: Lebensversicherung
 
Clau2411
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2005 19:41
Hallo!
Arbeite grad an einem Referat zum Theme Kapital-LV.
Hänge hier aber grade bei dem Punkt "Steuerlicher Aspekt".

Wie werden die Erträge am Ende denn genau besteuert? Und hängt dass dann noch von bestimmten Faktoren ab??

Weiß nur, dass eben 50% besteuert, werden wenn man über 60 ist und der Vertrag mind. 12 Jahre lief.

Aber "WIE" wird besteuert??

Ich bedanke mich jetzt schonmal für Antworten.

PS: Nehme gern auch Tipps für Internetseiten an!!

LG Clau2411

http://www.monstersgame.de/?ac=vid&vid=78148

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2005 20:42 - Geaendert am: 14.11.2005 21:20
Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig.

Ertrag = Ablaufleistung - gezahlte Beiträge

Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital. Dann ist nur die Hälfte vom Kapital, das nach Abzug der Beiträge bleibt.

Gesetzestext
EStG § 20 Abs 1 Nr. 6
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ...
der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen
worden ist.
2Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.
 

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