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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Wertpapier-Beratung
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luckie
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2005 10:46
Ich habe einen Kunden, der bisher nur Geschäfte gemacht hat wie Sparbriefe etc. Jetzt will er BUndes-WP und Aktien kaufen.

Welche genauen Infos brauche ich dann vom Kunden?

MInd. 2!!!
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 10:50
du muss doch dann den WPHG-Bogen ausfüllen...

also das risikoprofil des kunden. welche erfahrungen er jetzt genau mit wp hat. was seine ziele sind ( altersvorsorge, oder z.. nur ansparen) und seine finanziellen verhältnisse....
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 11:06
*zustimm*
aber noch zwei Pünktchen will ich mit anfügen.....
-Steuerliche Situation
-Geplante Anschaffungen nächster Zeit
AltAzubi
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2005 11:09
Du musst den sogennanten Wertpapierberatungsbogen und eine Risikoklassifizierung und zur Depoteröffnung noch zusätzlich eine US-Quellensteuer ausfüllen. Wenn du den Beratungsbogen zusammen mit den Kunden durchgehst, bekommst du schon ziemlich viel Infos zu seiner Anlagestrategie. Natürlich musst du auch darauf achten, dass seine Anlagestrategie mit den WP die er später kauft auch übereinstimmt. Wenn der Kunde z.B. sagt er sei begrenzt Risikobereit dürftest du eigentlich keinen Aktienkauf für Ihn tätigen, weil für Aktienkäufe müsste der sich mindestens auf spekulationsorientiert einschätzen.
Quaxi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 11:41
ich kann den anderen nur zustimmen. wenn du den wphg bogen mit dem kunden im gespräch durchgehst, erfahrst du einiges zu seiner anlagestrategie.
dann musst du nur noch darauf achten, dass die produkte mit der ermittelten risikoklasse übereinstimmen.
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2005 11:47
@altazubi: us-quellensteuer schön und gut, ist aber kein zwingender bestandteil, wenn der kunde Bundes-WP (bzw. dt. Werte) erwerben möchte.

ist eine unterschrift mehr, die sich der liebe kunde sparen kann.
AltAzubi
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2005 14:49
Das mit der US-Quellensteuer wird wahrscheinlich von Institut zu Institut unterschiedlich sein. Bei uns ist es erforderlich, dass die Quellensteuererklärung gleich mit ausgefüllt wird. Kann aber durchaus anders sein. Ich halte es für schon sinnvoll, denn sollte der Kunde US-Papiere mal kaufen, hat man schon alles was man benötigt.
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 14:58
des mit der US-Quellensteuer muss meines Wissens nach jeder ausfülln ,dabei gehts nicht wie ihr gepostet habt darum ob der US-WP kauft oder net.

Sondern ob er seine Erträge in diesem verf... Land versteuern muss. Die haben sich mal wieder alles und beschlossen dass wir jeden fragen müssen ob er nach US-Recht steuerpflichtig ist.....

Wie ich sie hasse.... (mehr wie bayern *fg* )
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2005 15:21
auch an diesem punkt kann man sehen, dass die unterschiedlichen banken unterschiedlich vorgehen.

ich von meiner seite aus habe noch nie eine us-quellsteuererklärung zu beginn ausfüllen lassen.
das einzigste ist, wenn das thema wirklich akut wird, d.h. der kunde steuern in amiland zahlen müsste...

aber kann gut sein, dass bei euren banken, dass in einem rutsch erledigt wird.
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 15:24
@ Mr. dass isses ja grad

Der Punkt ist, dass der Anleger bestätigen muss dass er keine US-Quellensteuer zu zahlen hat.

Die amis hams halt wieder so hingebogen von daher müsste es eigentlich jeder machen ich informier mich mal eben bei kollegen (hab ja nix zu tun leider)
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2005 15:29
tu das mal und stell die antwort ein,
schaus mir morgen mal an (man lernt ja nie aus).

ich bin jetzt weg...frohes schaffen noch :-)
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2005 15:48
Schonmal Teilrecht in Punkt. 1

Alle mit US-Wertpapieren oder US-Bürger mit allen Papieren (Ehepartner etc...) müssen steuern abführen....

Ihr versteht schon was ich meine.
In einer Info von unserer Landesbank steht was von nem Vertrag.... blabla hörte sich so an als hätte die LBBW das mit der US-Behörde irgendwie so vereinbart dass jeder gefragt würde
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2005 08:29
so, da bin ich wieder ,guten morgen!

gut, soweit ist das ja klar, dass es diese fälle gibt, wo us-quellsteuer fällig wird.

aber meines wissens nach gibt es noch keine verpflichtung, das ganze zu beginn mit ausfüllen zu lassen.

was natürlich geprüft werden muss (aber das ist ja schon bei der konto- bzw. depoteröffnung notwendig) ist, ob ein Steuerinländer oder Steuerausländer vorliegt.

wenn dies aber nicht der fall ist, wird die erklärung erst beim akuten fall ausgefüllt (bei uns).
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2005 08:34
jo eben Mr. guten morgen :D

Nur meinte ich dass es so einen Rahmenvertrag irgendwie gibt bei uns und deshalb alle Landesbank depots zwingend die Angaben machen müssen, bei Deka bin ich mir nichtmal sicher mfg
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2005 08:39
sers snes: finds ehrlich gesagt auch gar nit so schlecht, dass gleich zu erledigen, dann kommt man schon gar nit in die gefahr, den wisch zu vergessen, wenns akut wird :-)
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2005 08:47
joa kann man so sehn, ich finds trotzdem beschissen weil ich die usa net mag ;)
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2005 08:51
man muss die usa ja nicht mögen, um mit ihren aktien beispielsweise gewinne einzufahren :-)

geld hat vorfahrt!
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2005 08:53
ich sollte dennoch mal wieder in den Doallr investieren :D der kann ja nicht ewig so schlecht gehn.....

spätestens bei der Abwahl vom Buschmann
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2005 10:49
devisenspekulation ist nur sinnvoll bei entsprechendem kapital, da hier eine trendanaylse sehr schnell danebengehen kann.

womit wir wieder bei unserem sprichwort wären :-)
sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2005 11:01
machst wohl gerne wp geschäfte ???

sollen wir mal nen future festsetzen ? *fg*
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