Unterschied Bürgschaft - Garantie |
|
|
Verfasst am: 11.11.2005 11:59 |
|
|
Kann mir das bitte jemand kurz erläutern? |
|
|
|
Verfasst am: 11.11.2005 13:43 - Geaendert am: 11.11.2005 13:44 |
|
|
Eine Bürgschaft ist an eine Forderung gebunden (akzessorisch). Eine Garantie dagegen nicht (abstrakt). |
|
|
|
Verfasst am: 11.11.2005 16:06 |
|
|
mmhm i weiß.aber irgendwie komm i mit den erläuterungen im grill u kompaktwissen nich klar.
also abstraktheit usw is klar.eine bürgschaft is die übernahme von verbindlichkeiten (falls diese eintreten) gegenüber 3. Aber was is nun eine Garantie? |
|
|
|
Verfasst am: 11.11.2005 16:20 |
|
|
"eine bürgschaft is die übernahme von verbindlichkeiten (falls diese eintreten) gegenüber 3. Aber was is nun eine Garantie?"
Nene. Nicht "falls diese eintreten", sondern die sind schon eingetreten. A hat bei der Bank ein Darlehen über 10.000 Euro, wofür C eine Bürgschaft abgibt.
Das heisst, sollte A nicht mehr zahlen können, muss C leisten.
Bei einer Garantie MUSS C so oder so zahlen.
Andere Beschreibungen auch hier:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=7096&forumid=16 |
|
|
|
Verfasst am: 11.11.2005 17:21 |
|
|
Der Bürge verspricht, wenn eine bestimmte Forderung nicht bezahlt wird, dass er dann dafür einsteht.
Bei einer Garantie verspricht der Garant, dass er zahlt, wenn ein bestimmter Erfolg nicht eintritt, z. B. dass ein Bauunternehmen einen Auftrag nicht ordnungsgmäß ausführt. |
|
|
|