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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Teilungserklärung
 
Marry2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.11.2005 08:43
Brauch ich beim Kauf einer ETW eine Teilungserklärung und woher bekomm ich als Käufe die? Wenn das jemand weiß (wovon ich fest überzeugt bin) schnell antworten.

Danke
eure Marry

Du wirst nicht reich von dem Geld, welches du verdienst
sondern von dem, welches du nicht ausgibst!

metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.11.2005 08:45
ETW?
Was war das doch gleich nochmal??
Steh grad aufm schlauch.....
Marry2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.11.2005 08:49
ETW = Eigentumswohnung!

Kenn das aufm Schlauch zu stehn ;)

Du wirst nicht reich von dem Geld, welches du verdienst
sondern von dem, welches du nicht ausgibst!

metalbanker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.11.2005 08:54
danke,
so ik wes zwar jetze wat du meinst, kann dir aber leider trotzdem nich weiter helfen........is nich so mein fachgebiet
sorry, aber findet sich bestimmt schon noch jemand.

ansonsten, wenn du es unbedingt schnell brauchst frag doch mal den herrmann oder julien, die kennen sich immer gut aus!!!!
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2005 08:58 - Geaendert am: 04.11.2005 09:00
"Brauch ich beim Kauf einer ETW eine Teilungserklärung und woher bekomm ich als Käufe die? "

Also als Käufer benötigst du sie persönlich nicht zwangsläufig, wie deinen Personalausweis ;-).
Aus ihr kann man aber die Miteigentumsanteile der Wohnung am gesamten Objekt erkennen. Dazu noch eventuelle Sondernutzungsrechte (beispielsweise an einem Garten oder einem Stellplatz) oder auch MEA an einem Stellplatz.
Die Teilungserklärung bekommst du normal vom Bauträger der sie vom Notar hat.

Übrigens musst du bei den meissten Banken eine Teilungserklärung einreichen, wenn du eine Finanzierung haben möchtest. Unter Anderem weil eben die MEA aus der Teilungserlärung hervorgehen und auch die Anzahl der Einheiten im Objekt zu erkennen sind. (Manche Banken rechnen nämlich ab einer bestimmten Größe nach Ertragswert oder finanzieren die ETW erst gar nicht).
Marry2010
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.11.2005 09:53
@ deep-blue

das weiß ich schon, wir verlangen die auch. aber es ist ja die Frage ob ich sie beim KAUF zwingend benötige. Es soll leut geben, die zahlen eine ETW mit klacks, also kann ich das nicht von einer Finanzierung abhängig machen.

Du wirst nicht reich von dem Geld, welches du verdienst
sondern von dem, welches du nicht ausgibst!

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2005 11:17
Genauso wenig wie du beim Kauf einer ETW einen Kaufvertrag brauchst, brauchst du auch keine Teilungserklärung. Wofür auch.
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2005 11:54
Wie meinst du das, dass beim Kauf einer ETW kein Kaufvertrag notwendig ist - das wäre mir neu!
Zauberengel23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.11.2005 11:57
Wichtig ist, dass beim Kauf einer ETW und einer damit verbundenen Finanzierung alle Grundbuchdaten vorhanden sind. Ob das dann in schriftlicher Form von der Gemeinde vorliegt oder aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist - vollkommen egal!
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2005 12:00
Ja, aber die Aussage von Deep-Blue hörte sich so an, als wenn ein Kaufvertrag beim Kauf einer ETW gar nicht notwendig sei...
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2005 12:00
Du kannst einen Kaufvertrag schließlich auch mündlich schließen. (Beim Bäcker schließt du ja auch nicht erst einen schriftlichen Kaufvertrag über 2 Brote, oder?).

Das BGB sieht zwar eine notarielle Beurkundung für solche Kaufverträge vor, gibt aber gleichzeitig an, dass bei Vollzug im Grundbuch der Formmangel (fehlende Beurkundung) geheilt wird.
Zauberengel23
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.11.2005 12:01
Kann DeepBlue nur zustimmen, gelle ;o))!
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.11.2005 12:05 - Geaendert am: 04.11.2005 12:06
Achso, lese gerade erst den Kommentar von Deep-Blue - wenn das so ist, dann wird das wohl stimmen *hehe*
 

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