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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Verjährungsfristen
 
NorthernLite
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.11.2005 14:11
Im Rahmen eines Fernstudienganges hab ich folgende ungelöste Aufgabe.Also ich hab mir schon Lösung zurecht gelegt, Aber mal sehen, wie ihr rangeht:

1.)
Am 14 Juli 2002 verkauft Doris an Gerda ein gebrauchtes Kinderfahrrad. Gerda holt das Rad noch am selben Tag ab. Weil sich Gerda in einer anderen pers. Angelegenheit von Doris hintergangen fühlt, gerieten die beiden Damen am 17. Juli 2002 in einen Streit.
Gerda beabsichtigt seitdem, die noch offene Kaufpreiszahlung zu umgehen. Sie hofft darauf, spätestens mit Ablauf des 14. Juli 2005 die Einrede der Verjährung geltend machen zu können.


a) Ist der Ablauf der Verjährungsfrist richtig bestimmt-Beginn und Ende kurz erläutern.

b)Welche denkbare Situation (beliebiges Beispiel) würde im dargestellten Fall zu
- einer Hemmung
- einem Neubeginn der Verjährungsfrist
führen? Erläutern Sie, wie sich dies jeweils auf den Verlauf
der Verjährung auswirkt.


2.)
Die beiden Gesamtprokuristen einer GmbH schließen mit einer 16-Jährigen
einen Ausbildungsvertrag ab. Aufgrund eines Tippfehlers im Personalbogen gehen die Prokuristen von ihrer Volljährigkeit aus; eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wird daher nicht eingeholt.

Entscheiden Sie, ob im dargestellten Fall das Rechtsgeschäft rechtswirksam zustande gekommen ist.
kurze Begründung.

Vielen Dank schon einmal für eure rege Mitarbeit!!

Maik
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.11.2005 23:04 - Geaendert am: 01.11.2005 23:05
Jetzt mal ehrlich, wenn du das für nen Fernstudium machen musst - _das_ sollte jeder im bgb finden°

a) 194 Verjährung
195 Verjährungsfrist 3 jahre
199 Beginn am Jahresende
- also Falsch!!
b)
203-211 hemmung - hemmt die verjährung
212 neubeginn - die verjährungsfrist startet von vorne :-P

hemmung zb durch verhandlung
neubeginn zb durch zinszahlung oä

c)
108 der vertrag ist schwebend unwirksam bis die gesetztlichen vertreter ihn genehmigen, tun sie dies nicht, ist er von anfang an nichtig
NorthernLite
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.11.2005 13:08
Seh ich das dann richig, wenn ich sage, dass die Verjährung genau um den zeitraum der Verhandlungen gehemmt wird?

Sprich: Die Verjährungsfrist endet somit irgendwann mitten im Jahr, wenn die verhandlungen abgebrochen werden sollten?
cd_bank
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.11.2005 14:35
nehmen wir jetzt nicht gerade das bsp. verhandlung, sagen wir es kommt zu hemmung, diese dauert 3 monate, dann endet die verjährungsfrist im märz 2006...

bei verhandlungen, wird einem per urteil die forderung zu gesprochen, verjährt es erst nach 30 jahren...

der___cd-bänker___________________________________
so isses und so bleibts
<^>_<(O.o)>_<^>

 

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