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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Frage zu Kartenleseterminals
 
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.10.2005 15:37
Moin,

es gibt ja die 3 Kartenzahlsysteme POS, POZ, ELV.

Jetzt habe ich mal eine Frage zu den Leseterminals.

Kann man an den Terminals einstellen, welches System man nimmt?

Sprich Kunde 1 kommt an, bei dem wird das ELV angewand.

Kunde 2 kommt an, und mit einem Schalter stellt man auf POS um.

Geht das oder muss man dazu verschieden Leseterminals haben?

Skamelot
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2005 16:03
POS ist keine Art der Kartenzahlung, sondern der Oberbegriff für alle Zahlungsarten an einer Kasse (Point-of-Sale) inkl. Barzahlung. Du meinst wahrscheinlich electronic cash bzw. Maestro-Zahlungen, also Karte plus Geheimnummer. Das wird ziemlich oft falsch dargestellt, zugegeben auch im Fachwissen auf bankazubis.de.

Zur Frage: Das geht alles mit dem gleichen Terminal, der Händler kann manuell wählen oder bestimmte Regeln einstellen (z.B. ab 100 Euro immer electrectronic cash oder Geheimnummer bei jedem 10. Kunden verlangen etc.).

Gruß
Julien
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.10.2005 16:11
bist du dir da sicher @julien

Habe es in der Schule so gelernt:

Pos (Point-of-Sale): Kartenzahlung +Geheimzahl (Zahlungsgarantie für den Händler)

Poz:: Kartenzahlung mit Unterschrift (Keine Zahlungsgarantie, da das KI oder Kunde es zurückgeben kann )

korrige mich bitte, wenn ich da falsch liege
sara222
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.10.2005 17:15
Du hast recht, POS = ec-cash !
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2005 18:20 - Geaendert am: 30.10.2005 18:21
Nun, Point of Sale ist einfach der englische Ausdruck für Kassentresen. Aus der Variante POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie) hat irgendwann mal jemand die griffige - wenn auch falsche - Schlussfolgerung gezogen, das sei nur das eingeschränkte "normale" Verfahren, das folglich POS heiße. Es bleibt falsch, POS bezeichnet jede (zumindest elektronische) Zahlungsart, das Zahlen mit Karte und Geheinmzahl heißt electronic cash bzw. neuerdings maestro.

Ein Angebot der Zahlung mit Geheimzahl namens POS wirst Du von keiner Bank oder anderen Firma finden und die oben beschriebene Unterscheidung findet sich auch in jedem Lehrbuch so. Zugegeben hat sich der Name POS inzwischen eingebürgert, es bleibt aber eine beliebte Fangfrage für Prüfungen in weiterführenden Lehrgängen.

Gruß
Julien
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.10.2005 18:38 - Geaendert am: 30.10.2005 18:39
Fangfragen sind da sehr beliebt. Hab hier noch ein Musterexemplar aus der (ich glaube vorvorletzten) Prüfung zum Bankfachwirt:

"Der gut bekannte und vermögende Kunde XY kommt frühmorgens zu Ihnen und bittet Sie, eine Belastung, die am Vortag auf seinem Konto verbucht wurde, rückgängig zu machen. Sie stellen fest, dass es sich bei der Belastung um eine Lastschrift aufgrund eines Abbuchungsauftrag handelt und ein ordnungsgemäßer Abbuchungsauftrag von XY vorliegt. Wie beraten Sie den Kunden richtig?"

Leider haben 85% der Prüflinge geantwortet, dass die Lastschrift nicht zurückgegeben werden kann, da es sich um einen Abbuchungsauftrag handelt.

Die richtige Antwort lautet aber anders. Weiß jemand wie? Kleiner Tipp: XY bekommt sein Geld noch am gleichen Tag mit Wertstellung gestern wieder, aber warum?

Gruß
Julien
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.10.2005 19:27
@Julien
..bin gespannt auf die Lösung!!
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.10.2005 21:09
@ Julien

Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Habe mir so was ähnliches schon gedacht.
Für kreditkarten brauche ich dann aber nen anderes Terminal, ne?

Zu deiner Aufgabe.

Ich muss sagen, das ich auch zu den 85% zähle.

Habe gerade mal nachgeschaut

Quelle: http://www.bankstudent.de/downloads/BBL-ZV-3.htm

Da steht:
"Eine Rückgabe ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann widerrufen werden"

Also wäre die Rückgabe für mich auch nicht möglich.


Also ich bin jetzt auch echt mal auf die Lösung gespannt.
Eine Rückgabe mit Valuta Vortag ist doch nur bei Einzugsermächtigung...

*verzweifelt*

Ahhhhhhhh

Skammy:-D
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.10.2005 21:13
Habe gerade noch was gefunden. Hat es hiermit was zu tun?:

Da nach Ziffer 9 (2) AGB (der Bankinstitute) Belastungsbuchungen erst nach 2 Geschäftstagen endgültig werden, kann man aber versuchen, den Abbuchungsauftrag zu widerrufen und die Bank auffordern, die Belastung zurückzugeben. Es kommt dann auf Schnelligkeit an und darauf, ob die Bank mitspielt, weil sie ja zum Zeitpunkt der Lastschrift den Abbuchungsauftrag noch besaß und bei einer Rückgabe evtl. rechtliche Probleme befürchtet.

Skammy
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 08:20
@Julien:

Es ist nicht der Abbuchungsauftrag gemeint, den der Kunde bei einem KI hinterlegt, sondern der Kunde hat bei irgendeinem Händler mit Karte gezahlt und ihn "gebeten" den Rechnungsbetrag als Lastschrift von seinem Konto abzubuchen. Er hat ihm also einen Auftrag erteilt, und zwar die Abbuchung des Betrages.

??? Ist es so ???
napoli
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 09:52
o.k das mit dem Poz und Pos habe ich nun verstanden ;-)
Aber was bedeutet jetzt bloß das ELV-Verfahren???
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.10.2005 14:54 - Geaendert am: 31.10.2005 18:56
@ Napoli

ELV= Elektronisches Lastschriftverfahren.

Nur Unterschrift, keine PIN und auch keine Sperrenprüfung ab einem bestimmten Guthaben wie bei POZ. Also auch keine Zahlungsgarantie. Die Händler gehen dadurch ein erhöhtes Risiko ein.

Skammy
sunny2468
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 31.10.2005 22:24
@pro
kann nicht sein - denn im aufgabentext steht, dass der bank ein ordnungsgemäßer abbuchungsauftrag vorliegt!

Ich würde mich da echt für die Antwort interessieren!!
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.10.2005 23:01
Die Antwort von Skamelot ist schon ganz gut.

Aus dem Lastschriftabkommen ergibt sich, dass keine Bestätigungen für Lastschriften verschickt werden, sondern eine Lastschrift bei Nichteinlösung durch die Bank (kein Guthaben, falsches Konto, KEIN ABBUCHUNGSAUFTRAG) spätestens am nächsten Geschäftstag zurück gegeben wird.

Es ist auch absolut üblich, dass die Kontrolle der Konten auf Deckung und das Vorliegenden von Abbuchungsaufträgen am nächsten Tag gesammelt erfolgt (sog. Nachdisposition).

Dem Kunden ist zu raten, dass er seinen der Bank WIDERRUFLICH erteilten Abbuchungsauftrag zurückziehen soll, wenn er denn wirklich die Buchung rückgängig machen möchte. Die Bank gibt dann die Lastschrift mit dem Rückgabegrund "kein Abbuchungsauftrag vorhanden" zurück. Rechtliche Probleme bekommt die Bank dadurch in keinem Fall, denn der Auftrag zur Einlösung kam vom Kunden und ging an die Bank. Dritte wie z.B. eine andere Bank oder der Zahlungsempfänger könne daraus keinerlei Rechte ableiten.

Perfekt wäre es, den Kunden darauf hinzuweisen, dass er sich ggf. vertraglich verpflichtet hat, einen Abbuchungsauftrag zu hinterlegen und nicht zurückzuziehen, aber das ist sein Problem.

Gruß
Julien

P.S.: Für Kreditkarten benötigt man auch kein eigenes Gerät.
 

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