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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Löschungsanspruch
 
Anna-Maria
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.10.2005 19:59
Ich hab mal ne Frage, weil unser Lehrer weiß es net und unsere Bücher sind sich auch net einig!
Also, folgendes:
Gibt es bei der Hypothek nur den gesetzlichen Löschungsanspruch und bei der Grundschuld nur den vertraglichen Löschungsanspruch? Oder gibt es bei der Grundschuld auch den gesetzlichen?
Es wär super, wenn ihr mir helfen könntet!
Ich bedank mich jetzt schon mal für eure Antworten! Entweder ihr schreibt sie ins Forum oder ihr schick ne mail direkt an mich!
Vielen Dank!
Anna-Maria
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2005 20:32
Wieso sollte es bei der Grundschuld keinen gesetzlichen Löschungsanspruch geben? Nach § 1192 BGB sind die Vorschriften der Hypothek auch auf die Grundschuld anwendbar, daraus ergibt sich der Löschungsanspruch aus § 1179a BGB.

Genaugenommen ist die Farge oben sogar falsch herum gestellt. Eine Hyppothek, die dem Eigentümer zufällt, was Voraussetzung für den fremden Löschungsanspruch ist, verwandelt sich ja in eine Grundschuld, § 1177 BGB. Daher wäre eher zu fragen, ob es in der Realität überhaupt einen gesetzlichen Löschungsanspriuch gegen eine Hypothek geben kann.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.10.2005 22:16 - Geaendert am: 26.10.2005 15:53
Der Gläubiger einer Hypothek oder Grundschuld kann verlangen, dass ein vor- oder gleichrangiges Grundpfandrecht gelöscht wird, sofern es dem Grundstückseigentümer zusteht (§ 1179 a Abs. 1 BGB). Dieser gesetzliche Löschungsanspruch steht grundsätzlich dem Gläubiger jeder Hypothek oder Grundschuld zu.

Der Löschungsanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Grundstückseigentümer Gläubiger des vor- oder gleichrangigen Pfandrechts ist. Diese Voraussetzung liegt bei einer Hypothek insbesondere nach Tilgung der gesicherten Forderung, bei einer Grundschuld nach Zahlung auf die Grundschuld selbst, nach Verzicht oder nach Abtretung an den Eigentümer vor.

Die Tilgung der durch die Grundschuld gesicherten Forderung reicht nicht aus. Es genügt auch nicht, dass der Eigentümer auf Grund seines Rückgewähranspruchs die nicht mehr valutierte Grundschuld unmittelbar an einen Dritten abtreten lässt.
schwabi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2005 11:12
Schade, dass ich hier nicht mitreden kann, da wir dieses Thema noch nicht behandelt haben, werde mich aber schlau machen und schauen ob Julien recht hat.
 

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