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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Steuerliche Veränderungen für AP Winter 2005/2006
 
Klitzerfee2003
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2005 14:21
Hallo an alle,
vielleicht geht es Euch wie mir.
Zur Zeit bin ich ziemlich am rätseln, was ich genau alles,
bzgl. der steuerlichen Veränderungen die sich 2004 ergeben
haben, lernen soll.
Habt Ihr eine Idee?
Kennt Ihr passendes Lernmaterial?

Schon mal vielen Dank!
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 14:45
was meinst du bezüglich der steuerl. veränderungen denn??

also mir ist nur gerade unter die nase gekommen, das sich der betrag ab wann man ne erbschaftssteuermeldung macht auf 2500 von 1200 euro angehoben wurde...
jetzt interessiert mich natürlich, ob wir das schon in unserer AP am 23.11. berücksichtigen müssen???

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 15:27
Nein, da die AP bereits 1 Jahr vor Prüfungstermin erstellt wird.
Woher habt ihr das mit der Erbschaftssteuer???
oli_l
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2005 15:57
Das Thema Steuern sollte nicht überbewertet werden, klar es kommt dran, aber es wird nie so ins Detail gefragt.

Woher wisst Ihr das mit der Veränderung im Erbschaftssteuerrecht???
Hab grad jemanden gefragt der meinte nur: hä????
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2005 16:01
wir haben ein rundschreiben darüber bekommen....
oli_l
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2005 16:07
naja, weil in der Berufsschule hat auch keiner was dazu gesagt, bei uns ist auch so ,dass das alles im Backoffice gemacht wird.
Aber danke für die Info.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 16:12
Von wem stammt das Rundschreiben?
Auf welche Grundlage wird sich bezogen und ab wann soll dies gelten?

In § 1 ErbStDV (auf den Seiten des Bundesfinanzministerium) ist - laut aktueller Fassung - immer noch zu lesen, dass die Anzeigepflicht ab 1.200 € Gesamtguthaben zu erfolgen hat.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/index.html
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 17:26 - Geaendert am: 24.10.2005 17:33
Die Grenze, bis zu der eine Anzeige nicht vorzunehmen ist, lag bisher bei Guthaben von Euro 1200. Sie wurde jetzt durch Beschluss des Bundesrats auf Euro 2500 angehoben. Die Änderung betrifft Erbfälle, für welche die Steuer nach dem 31.12.2005 entsteht.

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0628_2D05,property=Dokument.pdf
PsXcHo
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.10.2005 17:27
Hier die Quelle.
Gilt erst ab 2006!!

http://www.bankfachklasse.de/index.php;sid=465883201435cfcab2e7f7128785607/site=bfk/do=show/alloc=200/id=4462/origdo=browse
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2005 18:03
Hätte mich schon gewundert, wenn dies noch im "alten" Jahr Gültigkeit gehabt hätte.
Trotzdem danke für die Informationen.
schaetzchen84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2005 09:43
bei uns gilt das schon sofort, zumindest steht kein hinweis dabei , das es erst auf 2006 bezogen ist...
müssen wir das dann in der AP wissen???
 

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