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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Voraussetzung für WOP?!
 
Andyci
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.10.2005 20:11
Hallo,

vorgestern hab ich begonnen meine GuV Unterlagen erstmalig zu sichten, leider bloß oberflächig und bin daher auf einen Widerspruch in meinen Unterlagen gestoßen:

Bei einem Fall ist die Fragestellung so, dass die Antwort sein soll bzw. auch ist, dass man einem Kunden empfiehlt für seine Kinder auch einen Bausparer abzuschließen wegen WoP (weil beide über 16 sind).

Auf einem Zusammenfassungsblatt steht dann aber, dass für die Gewährung der WoP als Voraussetzung die Beziehung von Arbeitnehmersparzulage möglich sein muss

was ist korrekt? ich denk das 1. - also WOP für jeden ab 16 Jahren, egal ob arbeitslos, Schüler, Arbeiter etc (vorausgesetzt das EK stimmt) und Arbeitnehmer für jeden, der einen Arbeitsvertrag hat und vom Arbeitgeber VL kriegt?!

Bekommt man die Arbeitnehmersparzulage auf die eigenen Beiträge oder nur VL? VL bloß ist doch nur WoP oder? Aber ab wann gilt man dann als Arbeitnehmer und damit AN-Sparzulagefähig? Wenn man VL kriegt? Wenn man einen festen Vertrag hat? bitte erklärt mir das mal
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.10.2005 21:20 - Geaendert am: 19.10.2005 21:21
Hey,

also... Das mit der WOP ist so, dass die jeder kriegen kann ab 16 Jahren... Die WOP zahlst du, wenn du möchtest (und die staatliche Förderung nicht einfach beiseite lassen möchtest,) ja selbst von deinem Konto (Einzug oder DAU) Reichst deinen Antrag bei der Bausparkasse ein und erhälst somit die WOP (8,8 % auf mtl. 43,00 EUR)

Bei der AN-Sparzulage ist es verpflichtend, dass der Arbeitgeber die 40,00 EUR überweist, sonst kannst du deine Ansprüche über das Finanzamt nicht geltend machen. Er muss nicht 40,00 EUR überweisen, dies ist nur der Höchstbetrag, der gefördert wird mit 9 % auf jährlich 470,00 EUR. Angenommen der AG zahlt 13,00 EUR, so bekommst du deine AN-Zulage eben anteilsmäßig auf mtl 13,00 EUR.(wenn du nicht vereinbarst, dass du die restlichen 27,00 selbst zahlen möchtest) Jedem ist es freigestellt, ob er für sich selbst die staatliche Förderung nutzen möchte (wer will da denn Geld verschenken? tz :o) ) oder nicht... Wichtig ist wie gesagt nur, dass AN-Zulage vo AG überwiesen wird...

Nicht zu vergessen die Einkommensgrenzen.
Die liegen bei der AN-Zulage bei 17.900,00 ZU VERSTEUERNDES Einkommen (bei Eheleuten x 2)
und bei der WOP 25.600 EUR ZU VERSTEUERNDES Einkommen (bei Eheleuten x 2)

Daraus folgt, dass du bei Ehepartnern auch die doppelte Förderung erhälst (Wenn sie unter der Einkommensgrenze liegen etc.)

Lukrativ ist es allerdings auch für die Schüler, da du wie gesagt ab 16 die WOP bekommst, danach deine VL drauf laufen lässt und nebenbei eine (im Moment eher weniger gutes Argument) eine relativ gute Verzinsung bekommst.

Dabei würde mich persönlich interessieren.
Was ist, wenn der Vertrag z. B. zum 16. Lebensjahr eröffnet wird, er die WOP bekommt und zwei Jahre später läuft die VL drauf... Wie ist das bei der VL dann mit der Sperrfrist??

Ich hoffe, ich hab es wenigstens ein wenig näher bringen können??
Andyci
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.10.2005 22:43
Angenommen die Frau verdient 30.000 (zuversteuerndes EK) und der Mann 100.000 - die beiden leben aber in Gütertrennung!

bekommt die Frau wop/ansparzulage?


danke für die antworten!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2005 09:50
Werden beide noch zur Einkommensteuer gemeinschaftlich veranlagt?
Andyci
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.10.2005 18:54
war nur so ein Gedanke, kam aber noch nie in der Schule vor!

mich interessiert nur, was es da für Möglichkeiten geben würde ...
 

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