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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Ende der Bindungsfrist nach WoPG
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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2005 15:08 - Geaendert am: 19.10.2005 15:11
Wenn ein Bausparer am 17.10.2005 einen Bausparvertrag abschließt. Wann endet die Sperrfrist des Bausparvertrags?
a) 1.1.2012
b) 16.10.2012
c) 17.10.2012
d) 18.10.2012
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2005 17:41
Wo sind
- die Spezialisten?
- die Leute, die sich ständig langweilen?

Da könnte man mal eine Lösung erfragen oder per Internet herausfinden.
marlett
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.10.2005 18:40
16.10 ist der letzte Tag der Sperrfrist.
Dann heißt es wohl, dass dann auch die Sperrfrist endet?

ab dem 17.10 ist das Guthaben dann nicht mehr gesperrt

Die Fragestellung finde ich nicht so eindeutig, aber da kannst du ja nix für :-)
marlett
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.10.2005 18:48
in unserer ZP (Herbst 2004) hatten wir eine ähnliche Aufgabe, es hieß dann nur:

Ermitteln Sie den Tag, mit dessen Ablauf die Sperrfrist dieses Vertrages (erste Einzahlung Spetember 2004) endet ?

Da es um das Beteiligungssparen ging, war die richtige Antwort die 31.12.2010.

Also wenn deine Frage auch so gemeint ist, dann ist das in diesem Fall der 16.10
Violet85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.10.2005 09:29
Soweit ich weiß zählen die 7 Jahre Sperrfrist ab dem 1.1. des Jahres in dem die erste Einzahlung erfolgte.

Ich würd also sagen 1.1.2012.
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.10.2005 09:55
Also die Sperrfrist endet am 17.10. 2012 .

Schöne grüße aus der Bausparkasse in Schwäbisch Hall
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2005 10:30 - Geaendert am: 18.10.2005 10:47
@Violet85
Nur nach den 5. VermBG beginnt die Frist am 1.1. der ersten Einzahlung zu laufen.

Nach WopG geginnt die Frist mit Vertragsabschluss zu laufen.

Zum Nachdenken: Das Jahr beginnt mit dem 1.1. und endet am 31.12.

@Philipp18
Wenn man schon bei einer Bausparkasse lernt, dann könnte man sich doch bei Spezialisten gründlich erkundigen.
Violet85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.10.2005 10:39
Ist mir im Nachhinein auch eingefallen! Sorry.
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.10.2005 11:07
@Herrmann.

Meine Antwort war doch nicht falsch, oder?
Die Bindungsfrist für den Bausparvertrag endet am 17.10.2005 nach 7 Jahren.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2005 11:10 - Geaendert am: 19.10.2005 15:15
Wenn der Vertrag am 17. Oktober bei der Bausparkasse eingeht, beginnt die Bindungsfrist am 18.10.2005 und endet am 17.10.2012. Am 18.10.2012 kann der Bausparer über das Guthaben frei verfügen.
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.10.2005 11:35
Ja aber das ist jetzt so eine formulierungssache.
Das habe ich gemeint.
Aber das offizielle ende der Sperrfrist ist nicht der 16.10.
Am 16.10 besteht die Sperfrist noch.
Sie endet erst mit erreichtn des 17.10
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2005 12:00 - Geaendert am: 18.10.2005 12:01
Das alte Kalenderjahr endet am 31.12. 24 Uhr und nicht am 1.1. 0 Uhr.

Bitte nochmal bei Mitarbeitern erkundigen, die es wissen!
Philipp
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.10.2005 12:20
Habe das auch mit Kollegen besprochen und die sagen alle das gleiche
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2005 18:15 - Geaendert am: 19.10.2005 15:16
Wenn der Vertrag am 17. Oktober 2005 abgeschlossen wurde, beginnt die Sperrfrist am 18.10.2005 und endet am 17.10.2012. Am 18.10.2012 kann der Bausparer über das Guthaben frei verfügen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2005 13:13 - Geaendert am: 19.10.2005 15:17
Der Bausparvertrag kommt mit dem Zugang eines entsprechenden Antrages bei der Bausparkasse zustande. Bei dem Vertragsabschluss handelt es sieh also um ein in den Lauf eines Tages fallendes Ereignis im Sinne von §187 Abs. 1 BGB. Bei der Berechnung einer Frist wird nach dieser Vorschrift aber der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis fällt. Die Bindungsfrist beginnt deshalb um 0 Uhr des Tages, der dem Tag des Vertragsabschlusses folgt. Entsprechend endet die Bindungsrist nach § 188 Abs. 2 erster Alternative BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages, der durch seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis, d. h. also der Abschluss des Bausparvertrages, fällt. Ein am 30. Juni eines Kalenderjahres abgeschlossener Bausparvertrag wird daher, soweit auf ihn prämienbegünstigte Einzahlungen geleistet worden sind, nicht schon sieben Jahre später am 30. Juni frei, sondern erst am 1. Juli des achten Jahres nach Abschluss des Bausparvertrages. Das gilt auch dann, wenn es sich bei diesen Tagen um einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder um einen Sonnabend handelt (§ 8 Abs. 1 S. 2 WoPG, wonach § 108 Abs. 3 AO nicht anzuwenden ist).
aus Kommentar von Stäuber/Walter.

Wenn der Vertrag am 17. Oktober 2005 abgeschlossen wurde, beginnt die Sperrfrist am 18.10.2005 und endet am 17.10.2012. Am 18.10.2012 kann der Bausparer über das Guthaben frei verfügen.
leng
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.10.2005 14:10
es geht hier doch um einen vl-vertrag, seh ich das richtig? dann ist es folgendermaßen:

Die Sperrfrist gilt für alle auf Grund des Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen und beginnt am 1. 1. des Kalenderjahrs, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt der Tag, an dem die vermögenswirksame Leistung, bei Verträgen über laufende Einzahlungen die 1. vermögenswirksame Leistung, beim Kreditinstitut eingeht.

die sperrfrist endet also mit ablauf des 31.12.2011
Ratze2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.10.2005 14:29
@ Herrmann:

Was jetzt?
Erst sagst du, er kann am 17.10.2012 über das Guthaben verfügen (18.10.2005 18:15) und dann schreibst du das der Bausparer am 18.10.2012 über das Guthaben frei verfügen kann (19.10.2005 13:13 bzw. 13:21).

Ich bin der Meinung das es der 18.10.2012 ist.
arnie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.10.2005 14:36
am 17.10 endet die Sperrfrist!

und ab 18.10 kann darüber verfügt werden!

is ja logisch!!
french11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.10.2005 15:41
schwachsinn am 16.10 und am 17. kann verfügt werden....
man kann ein thema auch wirklich totreden!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2005 16:06 - Geaendert am: 19.10.2005 17:38
Wenn in der Abschlussprüfung dieses Thema abgefragt wird, sollte man die richtige Lösung eintragen. Dann geht es darum, ob die Punkte gegeben werden.

Es kann doch kein Schwachsinn sein, ein Thema, das nicht eindeutig gelöst werden kann, zu diskutieren.
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