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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Internetkauf
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Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 09:35
Hallo Leute,

mein Kollege hat ein Problem und vielleicht könnt Ihr ihm weiterhelfen:

Er hat über www.Amazon.de von einer Privatperson einen Computermonitor gekauft. Der Monitor kam defekt bei ihm Zuhause an.

Was kann er nun machen? Hat er ein generelles Rückgaberecht, da er über das Internet gekauft hat?
Wer muß beweisen, daß der Monitor schon defekt war bzw. funktionstüchtig war?

Was denkt Ihr?

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 09:37
Wenn es eine Privatperson war, wird er es schwerhaben. Da gibt es keine Gewährleistungspflicht, er müsste also Vorsatz nachweisen...
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 09:41
Es muß doch zu o.g. Fall einen § oder ein Urteil geben. Diesen Fall hat es doch bestimmt schon oft in der BRD gegeben?!

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 09:59
An seiner Stelle würde ich mich damit an Amazon wenden.
Dieses kaufen von privat gibt es ja schon ewig. Das wird bestimmt schonmal vorgekommen sein.
Vielleicht erstattet ja Amazon auch einen Teil der Kosten für den Bildschirm? So aus Kulanz um den guten Namen zu wahren.

Beim kauf eines gebrauchten gegenstandes von einem Privatmann gibt es keine Haftung.

Siehe Ebay. Da muss man beim Angebot angeben ob das dingen heile oder kaputt ist.

Ansonsten sollte man noch klären ob das vielleicht beim Transport (per Post?) kaputt ging. (Es gibt doch den versicherten Versand. Ist das da mitversichert?)
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 10:07
"An seiner Stelle würde ich mich damit an Amazon wenden.
Dieses kaufen von privat gibt es ja schon ewig. Das wird bestimmt schonmal vorgekommen sein.
Vielleicht erstattet ja Amazon auch einen Teil der Kosten für den Bildschirm? So aus Kulanz um den guten Namen zu wahren."

--> Amazon will nichts damit zu tun haben. Sie stellen nur die Plattform im Internet. Von denen ist nichts zu erwarten!

"Beim kauf eines gebrauchten gegenstandes von einem Privatmann gibt es keine Haftung.

Siehe Ebay. Da muss man beim Angebot angeben ob das dingen heile oder kaputt ist."

--> Richtig, aber der Monitor wurde als funktionstüchtig verkauft und kam defekt an!

"Ansonsten sollte man noch klären ob das vielleicht beim Transport (per Post?) kaputt ging. (Es gibt doch den versicherten Versand. Ist das da mitversichert?) "

--> Auch eine Idee, aber wer kann der DHL beweisen, daß der Monitor auf dem Versandweg kaputt gegangen ist!?

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+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 10:16
> Es muß doch zu o.g. Fall einen § oder ein Urteil geben.
> Diesen Fall hat es doch bestimmt schon oft in der BRD
> gegeben?!

Es gibt sogar ein ganzes Gesetz dafür: Das Fernabsatzgesetz.

Nur nützt das nicht, da der Verkäufer ein Privatmann war. Vermutlich wird dein Freund auf dem Schaden sitzen bleiben.

Alternativ sollte er einen Anwalt einschalten.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 10:19
Der Verkäufer muss natürlich das Angebot wahrheitsgemäß beschreiben und anschließend dafür sorgen, dass die Verpackung auch stabil genug ist.
Grundsätzlich hat der Käufer hier natürlich ein Problem. Der Verkäufer wird schließlich behaupten, dass der Monitor noch ging, als er verschickt wurde.

Da kann man nur hoffen, dass das Ding nicht alzu teuer war.
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 10:36
Danke für eure Ideen!

Mal schaun was passiert, wenn er den Monitor einfach zurücksendet und die Lastschrift zurückgeben läßt!

__________________________________________________

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+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 10:38
@ Calli: Naja ich habs versucht. Hatte das zum Glück noch nie.

Fazit: Schade den versuch war es wert.


P.S. Ich kaufe schon seit 2Jahren nicht mehr im Internet. Ich habe vorher auch nur von Firmen gekauft. Nie von privat. Das ist halt das risiko bei der "Geitz ist geil" Einstellung.

Ich ge in den Laden um die Ecke. Bezahle mehr und habe keine Sorgen!
IronForgeBankmann
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2005 10:55
Im Falle das dies keine Privatauktion ist kannst du die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Grund zurückschicken und ersatz oder dein Geld zurück verlangen.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 10:57
Das geht bei einem Privatkauf?!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hab ich ja noch nie gehört.
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 10:57
> Mal schaun was passiert, wenn er den Monitor einfach
> zurücksendet und die Lastschrift zurückgeben läßt!

Er wird ihn auf eigene Kosten wieder zugeschickt bekommen... Und wenn er "einfach so" die Lastschrift wiederruft (geht das eigentlich so einfach?) wird er gemahnt werden den Kaufpreis zu zahlen.

Ich würde eher eine kulante Einigung anstreben: Der Verkäufer soll die hälfte des Geldes zurücküberweisen und fertig.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 11:04
Hi,

es ist zwar richtig, dass ein Privatmensch die Haftung ausschlie0ßen KANN, allerdings muss er das vorher auch ausdrücklich getan haben. Wer "einfach so" einen Gegenstand verkauft, selbst einen gebrauchten, haftet für zwei Jahre für Mängelfreiheit, in den ersten sechs Monaten hat der Verkäufer sogar die Beweispflicht, dass das Gut mangelfrei übereignet wurde und der Mangel auf unsachgemäßer Handhabung beruht.

Das gilt seit dem 01.01.2002 für jedermann. Deswegen empfiehltt es sich z.B., bei eBay & Co. als Verkäufer ausdrücklich schon im Angebot auf die fehlende Gewährleistung hinzuweisen!

Gruß
Julien
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 11:21
Es stimmt, dass ein privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen kann.
Es gibt aber eine Ausname. Nach §444 BGB kann sich der Verkäufer auf einen solchen Ausschluß nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Hier noch mal zum nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/444.html

War der Monitor also wirklich vorher schon beschädigt, und der Mangel wurde vor dem Kauf nicht genannt kann man sich darauf berufen.
Calli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 11:25
@ canopus

Danke! ...aber wer steht in der Beweispflicht ob der Monitor defekt war oder erst nach Erhalt kaputt gegangen ist? Käufer oder Verkäufer?

__________________________________________________

+++ Wenn Du keine Ahnung hast, einfach mal Fresse halten! +++

+++ Hartz IV und der Tag gehört Dir! +++

tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 11:27
Aber der Verkäufer war ja ein Privatmann, oder? Habe es zumindest so verstanden, dass er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte.

Und "Arglist" bedeutet eben Vorsatz, der erst mal bewiesen werden muss...

Sehe da wenig Möglichkeiten. Am besten einen Anwalt fragen.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 11:28
@Calli: Hat dein Freund mal mit dem Verkäufer kontakt aufgenommen? Einfach mal höhren was der dazu sagt bzw. mal mitteilen das das dingen kaputt ist.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 11:29
§ 444 ist hier nicht durchsetzbar, da der Verkäufer die Sache verschickt hat und die Gefahr damit im Moment der Übergabe an den Transporteur auuf den Käufer übergeht (§ 447 BGB). Der BEweis, dass der Monitor nicht erst beim Versand beschädigt wurde, dürfte schwer zu erbringen sein.

Gruß
Julien
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.10.2005 11:31
Eine arglistige Täuschung liegt ja dann vor, wenn der Käufer den Mangel kannte oder kenne müsste. Die Beweispflicht liegt in diesem Fall beim Käufer.

Aber man kann sich ja einfach mal an den Verkäufer wenden, mit rechtlichen Schritten drohen und dabei auf den §444 verweisen. Bei dem Wort Anwalt werden die meißten Leute vorsichtig.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.10.2005 11:37
@canopus:
Richtig. Bei mir wollte auch mal eine Firma nicht mit der Lieferung rüberkommen. Das Geld hatten sie schon.
Auf meine mails kam keine Antwort.

Dann eine mail mit dem Hinweis was ein Kaufvertrag ist und mein Anwalt sagt das.....

Zwei Tage später hatte ich die Ware und eine DVD zu entschuldigung.
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