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Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Gehaltsvorstellungen
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 14:58
Bin gerade dabei Bewerbungen zuvorzubereiten, da ich von meinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen werden kann. In Bewerbungen bzw. auch später in Bewerbungsgesprächen wird man nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Was für ein Gehalt ist denn nach der Ausbildung angemessen?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 15:31
500.000 ,- Netto im Jahr sind nach der Ausbildung durchaus angemessen ;-)

___________________________________________________

Zum Wohle des Empire und der Archon Prinzessin

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 15:33
Würde mich am Tarif orientieren.
Also derzeit wohl etwa 25.000,00 brutto um Jahr und fang nicht an bei Gehaltsverhandlungen vom netto zu reden, wie es hier im Forum bei einigen wohl üblich ist.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 15:35
Ja so 3.500 netto sollten schon am ende überwiesen werden :-P

Ne 2.000 Brutto würd ich sagen. TG 4
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2005 15:51
bankmensch.de:

Tarifgruppe "4":
abgeschlossene Berufsausbildung
Kontoführer
Schalterangestellte (Servicepersonal)
Kassierer (kleine Kassen)
Arbeitnehmer in Kredit-, WP- oder Stabsabteilungen

Tarifgruppe "5":
Berufsausbildung + Zusatzkenntnisse im jeweiligen Sachgebiet
Kontoführer mit schwierigeren Arbeiten
Schalterangestellte mit beratender Tätigkeit
Kassierer
Sachbearbeiter in Kredit-, WP- oder Stabsabteilungen

Tarifgruppe "6":
Vertiefte gründliche Kenntnisse + begrenzt eigene Entscheidungen
Kontoführer / Schalterangestellter mit abschließender Beratung
Kassierer mit erhöhten Anforderungen
Gruppenleiter Zahlungsverkehr
Sachbearbeiter in Kredit-, WP- oder Stabsabteilungen

Tarifgruppe "7":
Umfassende Kenntnisse + überwiegend eigene Entscheidungen
Kundenberater
Kassierer mit besonderen Anforderungen
Gruppenleiter Zahlungsverkehr
Sachbearbeiter mit erhöhten Anforderungen in Kredit-, WP- oder Stabsabteilungen
Hauptamtlicher Ausbilder

Jetzt such einfach mal, wo die Tätigkeit, für die du dich bewirbst, einzuordnen ist.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 15:55
25.000,00 bis 27.000,00 brutto im Jahr je nach Tätigkeit...
gib am besten Jahresbeträge an und richte dich halt danach, was Azubis nach der Ausbildung so bekommen...
TG 5 bei den "normalen" Banken... Sparkasse muss so 1800,00 sein (weiß nicht, was für eine BAT das ist) und bei den Genossen - no clue...

werden Genossen auch nach TG bezahlt oder wie sieht das aus?
nur mal der Interesse halber...
Wieviel verdient man so bei einer eG nach der Ausbildung?
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2005 16:34
Einstieg Servicekraft/Schalter: TG 4

Einstieg Betreuer: TG 5

So long

Noc
Thaleia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 17:31
hey!
wir werden bei den geno-banken auch nach TG bezahlt. also azubi nach der ausbildung normalerweise TG 5.
Thaleia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 17:32
bzw. in unserer bank is es so, solange der vertrag noch befristet ist (üblicherweise halbes jahr) noch TG 4.
richitet sich prinzipiell aber wie oben erwähnt nach tätigkeit.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2005 07:58
also konkret gesprochen werden bei uns alle azubis mit TG 5 übernommen... wenn man im p-vertrieb arbeitet (pkb oder service), bekommt man nach 6 monaten automatisch TG 6...
flo84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.10.2005 08:58
hab vor 1,5 jahren ausgelernt und bekomm tg 3 (is glaub hausmeistertarif?)
nach den Tarifdefinitonen wär ich in TG 6, naja wenn man was sagt heißt es nur man soll doch froh sein so nen guten job zu haben, draußen würden sich tausende drum reisen
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2005 09:02
TG 3? wie viel ist das brutto? wie viel bekommst du netto raus?
bei welcher bank arbeitest du?
flo84
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.10.2005 09:38
so um die 1900 br. netto sind des dann ziemli. genau 1200.
bei 13,5 gehältern und provision geht schon
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2005 09:55
na, das geht ja... aber ist halt auch zu wenig zum leben und zu viel zum sterben ;)
mit eigener wohnung und so stell ich mir das knapp vor...
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.10.2005 12:00 - Geaendert am: 06.10.2005 12:01
was die voba angeht - interessanter artikel auf http://www.verdi.de:

Nachholbedarf der Genossenschaftsbanker

Tatsächlich haben wir in den vergangenen Jahren den Eindruck gewonnen, dass in Volks- und Raiffeisenbanken der Tarifvertrag oft zu Ungunsten der Beschäftigten ausgelegt worden ist! Einige Vorstände gehen eher nach der Devise vor, dass es der Arbeitsmarkt - gerade auch außerhalb großstädtischer Ballungsräume – hergibt. Mangels Alternative oder weil sie ihre Ansprüche nicht besser kennen, arbeiten etliche Serviceangestellte in der Tarifgruppe 3 oder sogar in der TG 2, obwohl ihnen mindestens die TG 4 zustünde. Und viele Beschäftigte, die die Mengenkunden beraten, bekommen bisher nur die TG 5 oder gar TG 4, obwohl ihnen eigentlich die TG 6 zustünde.
Ver.di hat mit der neuen Protokollnotiz die Grundlage für eine generelle Überprüfung der Eingruppierung zumindest im Service gelegt.
Nun ist es an den Vorständen zu beweisen, dass sie Verträge achten und sie einhalten!
Die Beschäftigten der Genossenschaftsbanken sind keine Banker zweiter Klasse, sie haben Anspruch auf tarifgerechte Bezahlung!

Würden Sie Ihrem Chef eine Urlaubsreise schenken?
Wenn Ihnen nach dem Tarifvertrag die TG 4 zusteht, Sie tatsächlich aber in TG 3 eingruppiert sind, dann fehlen Ihnen monatlich 185,- €, das sind im Jahr 2.405,- €. Sind Sie in TG 5, Ihnen würde aber TG 6 zustehen, macht die Differenz bereits 262,- € monatlich bzw. 3.406,- € aus! Beträge, für die man in Urlaub fahren und sich dabei schon etlichen Luxus leisten kann.
Würden Sie also auf solche Beträge verzichten?
Nein! Wenn Sie konkret vor der Frage stehen, das Geld aus der Tasche zu nehmen und es dem Chef in die Hand drücken zu sollen, dann würden Sie das natürlich nicht machen. Aber wie ist es mit der Forderung nach mir zustehendem Geld? Da treten Unsicherheiten auf. Hat die Gewerkschaft Recht? Kann es wirklich sein, dass der Vorstand Unrecht hat? Was wird der Chef sagen, wenn ich Forderungen stelle? Werde ich mich streiten müssen? Wie sind dann meine Perspektiven in der Bank?
Diese Unsicherheiten werden wir Ihnen vielleicht nicht vollständig nehmen können. Sie werden aber gute Argumente für unsere Sichtweise finden. Und Sie werden merken, dass wir nichts anderes wollen, als dass sich Ihr Vorstand an geltende Verträge und Abmachungen hält. Selbst wenn der Vorstand bisher der Überzeugung war, in der Eingruppierung richtig entschieden zu haben, jetzt liegen neue Fakten, neue Texte auf dem Tisch, die die Eingruppierung klarer und eine Überprüfung des Status quo notwendig machen.
Was wäre denn, wenn Sie sich nicht an Verträge hielten? Wenn Sie Ihre Miete nicht zahlen, oder die Zinszahlung auf die Hypothek einstellen würden? Würde Ihr Geschäftspartner dann auch sagen, „war nicht so gemeint, dann verzichte ich eben!“? Nein, wir sind Banker, wir sind vertrauenswürdig! Wir halten uns an Recht und Gesetz. Geschlossene Verträge werden eingehalten!
Machen wir also gemeinsam die Probe aufs Exempel. Stellen Sie Ihre Ansprüche nicht hintan, sondern fordern Sie, was Ihnen zusteht.
Denn diese Urlaubsreise können Sie auch selber unternehmen!

Bedienen, informieren, beraten Tätigkeiten im Service unter der Lupe
Nie unter TG 4
Menschen, die in einer Volks- oder Raiffeisenbank im Service arbeiten, haben mindestens Anspruch auf die TG 4! Egal, ob sie Bankkauffrau/mann gelernt haben, oder Seiteneinsteiger sind! Das ist die erste gute Nachricht aus der neuen Protokollnotiz, die ver.di mit dem AVR, dem Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken, unterzeichnet hat.
Im Originaltext heißt es dazu: „Tätigkeiten im Vertrieb standardisierter Produkte im Mengengeschäft finden sich ab TG 4 gemäß der nachfolgenden Definition:“ Was sich ab TG 4 findet, kann sich also – logisch weiter gedacht – nicht in den Tarifgruppen darunter finden!
Dies gilt unabhängig von der Tatsache, ob diese/r Beschäftigte gelernte/r Bankkauffrau/mann ist oder nicht. Denn im Tarifvertrag heißt es gleich im ersten Satz des § 7: „Die Arbeitnehmer werden nach der von ihnen ausgeübten Tätigkeit in die Tarifgruppen eingruppiert.“ Entscheidend für die Eingruppierung ist also das was sie/er macht und nicht welche Ausbildung jemand absolviert hat. Im Klartext: auch der ungelernten Kraft, auch der Friseurin oder dem ehemaligen Verkäufer, die jetzt in der Bank im Service Kunden bedienen, steht die Vergütung nach TG 4 zu!

Wer berät, bekommt mehr als TG 4
Die zweite gute Nachricht für viele Beschäftigte findet sich in einer Klammer in der Formulierung der Protokollnotiz: „Die TG 4 beinhaltet Service- und Informations-tätigkeiten mit Entgegennahme, Erledigung bzw. Weiterleitung von Kunden-wünschen, Vertrieb einfacher Produkte (ohne Beratung)/ Dienstleistungen rund um das Konto.“
Um diesen Punkt habe wir lange gerungen, denn uns war es wichtig klarzustellen, dass eine Beratung – auch bei einfachsten Produkten und in geringstem Umfang – bereits Anspruch auf eine höhere Tarifgruppe auslöst.
Und nun sagen viele Vorstände: „aber wir haben doch gar keinen Arbeitsplatz, an dem nicht mehr beraten wird.“ Dieses Argument ist richtig, denn so personell ausgedünnt, wie die meisten Filialen sind, gibt es tatsächlich kaum noch Beschäftigte die ausschließlich bedienen und eben nicht beraten. Nur ist dies kein Grund, ihnen die TG 5 oder gar die 6 zu verweigern.

siehe auch:

http://www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x0145c906;internal&action=verdi_show_listenkopf_seite.action

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.10.2005 15:33
1.500,- netto montl.!

obwohl ein " V V " auch nur mit 1.500 (TEUR) jährlich heimgehen kann!

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Alle Rechtschreibfehler sind beabsichtigt & dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!

HLB427@Web.de

 

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