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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Hereinnahme von effektiven Stücken zu Verwahrung
 
Ahku
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2005 11:44
Und noch ne frage...
Wenn ich in ein offenes Depot effektive Stücke hereinnehmen möchte, welche Besonderheiten muss ich da beachten (Prüfungsgesichtspunkte etc.)?

Danke schonmal im voraus.

PS: Prüfungsgesichtspunkte im Sinne von prüfen und nicht Prüfung im Sinne von IHK oder so :)
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 13:20
ich weis nicht ab ich dich richtig verstanden habe aber du prüfst:
echtheit des papiers (mit ner uv lampe)
ob das papier mit ner opposition belegt ist (dh nicht geklaut worden ist, verloren etc)
und dann schaun ob der kunde ein konto im hause hat
ob die stücke evtl wertlos sind
etc

weis allerdings nicht ob das in deutschland genauso ist, das ist in luxembourg so
Ahku
Rang: IPO

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Verfasst am: 05.10.2005 13:54
Hm, klingt schonmal plausibel... aber ich wart mal ab... vllt. hat ja noch wer ne Idee

danke soweit
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 13:59
also bei uns ist das definitiv so, ich war schon in der gruppe die auch das macht!

allerdings weis ich halt echt nicht wie es in deutschland ist, sorry!

zumindest das mit der opposition. da binh ich mir nicht sicher, weil hier kommen diese meldungen von der banque centrale.
aber so was ähnliches gibts in deutschland bestimmt auch.
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2005 14:00
rischtich...
ich kann oben nur zustimmen

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 17:08 - Geaendert am: 05.10.2005 17:09
Prüfung bei der Einlieferung effektiver Stücke
• nach dem Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen und schweren Straftaten), falls Wert > 15.000 €
- Identifizierungspflicht
- Feststellen des wirtschaftlich Berechtigten
- Pflicht zur Aufzeichnung der getroffenen Feststellungen und Aufbewahrung
- Anzeige von Verdachtsfällen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden

• auf Echtheit, soweit dies möglich ist. Grobe Fälschungen sollten erkannt werden.

• auf Vollständigkeit und Stimmigkeit, d. h. ob jeder Bogen zum Mantel vorhanden ist und ob sie zusammen passen (Identität der Stückenummer von Mantel und Bogen).

• auf Lieferbarkeit (äußere Beschaffenheit) , d. h. ob die Wertpapiere beschädigt sind.
.
• der Rechtmäßigkeit des Eigentums anhand der Wertpapier-Mitteilungen mit Opposition belegter Wertpapiere d. h. es wird geprüft, ob die Wertpapiere als verloren gegangen gemeldet sind oder ob es sich um aufgebotene, für kraftlos erklärte oder gesperrte Wertpapiere handelt.

• anhand der Verlosungstabelle (Wertpapier-Mitteilung), ob Anleihen bereits ausge-lost oder gekündigt worden sind.

• der Weitergabevermerke, z. B. Vollständigkeit der Indossamente, Blankoindossament bzw. Blankozession bei Orderpapieren (Namensaktien)

- ob Eintragungsbestätigungen bei Namensaktien vorliegen.

• ob die fälligen Zins- bzw. Dividendenscheine abgetrennt sind.

• ob bereits die Vorlegungsfrist abgelaufen ist:
Ahku
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.10.2005 08:41
runde Sache... vielen Dank!
 

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