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unbefristet übernommen - muss ich dann noch zum Zivildi
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090485
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.10.2005 20:19
Ich wered unbefristet übernommen und möchte auch so schnell wie möglich eine berufsbegleitendes Studium beginnen. Habt ihr schon Erfahrungen gemacht, ob man dann noch gezogen werden kann?
TheCorporateRaider
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.10.2005 20:40
Wo willst du studieren? HfB?

Du kannst eingezogen werden, bis du 1/3 des Grundstudiums absolviert hast. Du solltest dich ausmustern lassen.

Kann dir einen Top-anwalt empfehlen, Kajo Frings. Hatte zweimal T2 und nach einem Gespräch mit ihm haben sie mich T5 gemustert (die KWEAs kennen den und wissen dass der nicht lange fackelt...;-) )

www.kajofrings.de

Viel Glück!

TheCorporateRaider

"If you think money can´t buy happiness, you just don´t know where to shop!"

Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.10.2005 10:25
Ja die können dich jederzeit ziehen und bei berufsbegleitenden Studium zählt afaik die 3. Semesterregelung nicht.

So long

Noc
Mike02
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.10.2005 17:48
Lass Dich einfach mal mustern. Ich habe T3 bekommen und bin somit ausgemustert. Derzeit wird nur T1 und T2 eingezogen.


Grüße
mike 02
Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.10.2005 11:32
Notfalls kannst du ja auch noch diesen Ersatzdienst machen.
Feuerwehren, Thw bieten sowas an. allerdings musst du dann zu wöchentlichen treffen und hast manchmal am WE Seminare.
Ich glaub das ganze musst du dann 7Jahre machen, wenn ich mich nicht täusche.
Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.10.2005 12:27
Lass dich doch einfach mustern,
und wenn du halt zum Bund musst,
dann musst du halt hin!
So schlimm is es doch auch net!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2005 16:29
THW geht 7 jahre und wäre in deinem fall wohl die einzige alternative...
ich denke nicht, dass der AG deine Stelle freihält, wenn du Zivi machst/ beim Bund bist...
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.10.2005 18:01
gbts da nicht ne regelung das du die stelle behällst wegen zivi weil höhere gewalt und so `?

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 07:27
Wenn du Ersatzdienst beim THW machst, hast du dich für 6 Jahre verpflichtet und hast halt deine 4 mal im Monat (2 mal unter der Woche, und 2 mal am WE) Dienst. Dafür kannst du deiner Arbeit nachgehen, Geld verdienen und kannst alles so machen wie bisher. Aber beim Bund sieht des natürlich anders aus..
Lass dich mustern, und wenn du tauglich bist, dann geh in einen THWOrtsverband in deiner Nähe, sag, du möchtest Ersatzdienst leisten und die schreiben dann eine Mitteilung an das Kreiswehrersatzamt und schon musst du nicht mehr zum Bund.
So, ich hoffe, ich konnte helfen?!

LG
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 07:29 - Geaendert am: 05.10.2005 20:10
Richtig, es gibt das Arbeitsplatzschutzgesetz. Ab Zustellung des Einberufungsbescheids bis zum Ende des Wehrdiesnstes ist man unkündbar. Da man aus dem Wehrdienst keinen Nachteil erleiden darf, hat man theoretisch sogar Anspruch auf genau die Stelle, die man vorher auch innehatte.

Gruß
Julien
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 07:55
gut zu wissen, wusste ich nicht...
wahrscheinlich besteht unsere bank deshalb darauf, dass man seinen dienst vor beginn der ausbildung ableistet...
Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2005 08:22
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich nach deinem Wehrdienst wieder aufzunehmen!
Es ist ungefähr genauso wie bei schwangeren!

Also geh hin und zieh das durch!

Lg Annika
nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.10.2005 08:53
und wie ist das bei befristeten Verträgen ?????
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 09:08
genauso denk ich mal

bei meiner alten spk war einer der hat dann erst zivi gemacht und kam dann für 1 jahr befristet wieder um cash zu scheffeln und is jetzt wieder weg :)
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 10:52
"und wie ist das bei befristeten Verträgen ????? "


Befristete Verträge laufen genauso weiter, wie vereinbart. Das Arbeitsverhältnis ruht nur. Das heisst dein Vertrag verschiebt sich NICHT automatisch nach hinten, wenn du während der Vertragslaufzeit zum Bund musst.
Scrat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 14:57
Die einfachste Möglichkeit ist, angenommen du willst absolut nicht hin,
dich mustern zu lassen und dich dort so blöd wie möglich anzustellen.
Am besten noch sagen, dass du täglich deine 4 Bier brauchst damit du gesund bleibst.

_______________________
Alles für den FCH!
http://www.SUPTRAS.de

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.10.2005 15:36
"Die einfachste Möglichkeit ist, angenommen du willst absolut nicht hin,
dich mustern zu lassen und dich dort so blöd wie möglich anzustellen.
Am besten noch sagen, dass du täglich deine 4 Bier brauchst damit du gesund bleibst."


Mhh...versuch mal...wird sicher nicht klappen. Die beim Amt sind auch nicht blöde und wenn dann darfst noch beim Amtsarzt antanzen.
Thaleia
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.10.2005 17:37
also, mein bester freund hat jetzt komplett auf schwul gemacht, inkusive verkleidung und drum und dran............schwups ausgemustert!! also, traut euch jungs =)
Sascha83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 05.10.2005 19:09
Wenn du sagst dass du kiffst wirst du ausgemustert.

Is en paar Leuten passiert die ich kenn.

________________________
Bankazubis nehmen Drogen

Luna85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.10.2005 08:54
Hi,
du musst so oder so zur Musterung.Aber ich kann dir sagen,dass wenn die wissen das du Arbeit hast, die dich eher nicht einziehen.Wenn du denen dann sagst,dass du nebenbei noch studieren gehst,dann sagen die dir,dass du so lang zurückgestellt wirst du musst aber bevor die dich ziehen können eine Bescheinigung abgeben,dass du an der Uni angenommen bist abgeben.Dann gilt bei denen noch die Regelung jung vor alt.Also hättest du gute Chancen nach dem Studium nicht eingezogen zu werden.

LG
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