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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Anfechtung ZP?
 
Lov3g1rl
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2005 10:17
Habe gehört, dass ich hier bei Bankazubi.de Formulare für die Anfechtung finde, kann mir einer sagen wo?

Wir wollen sowohl die 40 also auch die 24 anfechten...
Chrischan3010
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2005 10:27
also wie du da vorgehen sollst und wo du das hinschicken
musst steht hier auf der seite unter der rubrik "ausbildung" und dann punkt 5. da sind kritikschrieben erklärt.

übrigens fand ich aufgabe 40 auch nicht gut und hab sie falsch, weil mir klar war, das ich erts den erbschein brauche!

aufg.24 fand ich eigentlcih deutlcih und hab ich auch richtig.

ich wünsch dir aber viel erfolg dann!
Dr_Zoidberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.09.2005 10:40
worum ging es denn in aufgabe 24 nochmal?
seller-alex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2005 10:48
um dieSpareinlage der Azubine.
Wie man sie richtig darüber informiert.

die Lösung war 4, Ansammlung eines Vermögensstockes
Dr_Zoidberg
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.09.2005 10:49
was gibt´sdenn da dran anzufechten? war doch das einzig logische, oder?
Lov3g1rl
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2005 13:10
danke für die 1.antwort...

es hat sich allerdings inzwischen erledigt.

zu Aufgabe 24: hat sich schon erledigt.. aber wir hatten grad von 2wochen in der schule gelernt, wenn die verzinsung unter 1% liegt, braucht man keinen FA..

aber egal.. hat sich erledigt
seller-alex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2005 13:11
das mit den unter 1% ist nur bei girokonten so!
vg
Jan_Wlb
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2005 13:15
Warum will hier eigentlich andauernd irgendjemand irgendwas an der Zwischenprüfung anfechten?! Ich mein, die Leute die die erstellt haben werden schon genug Ahnung davon haben, um das hinzubekommen. Wenn man was nicht weiß dann einfach falsch beantworten und danach anfechten?! Komische Einstellung...
seller-alex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.09.2005 13:20
Naja, die Erfahrung hat da einiges anderes gezeigt!
In früheren IHK Prüfungen sind teilweise solch grobe Fehler drin, dass die Aufagben im nachhinein aus der Wertung genommen wurden.
Selbst Schulbücher sind vor Fehlern nicht sicher.
Schließlich sind die Autoren der Bücher, bzw. die "Prüfungsmacher" auch nur Menschen.

Also wenn sich jemand benachteiligt fühlt oder eine Frage für sehr missverständlich hält, hat er doch berichtigtes Interesse daran, ob andere Prüflinge auch so denken und die Aufagen angefochten werden sollten.

Jeder kann sein Meinung vertreten, dafür sind solche Foren nun mal eben da, wer sich daran stört brauchts ja nicht beachten!!!!
JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.09.2005 16:33
der Meinung bin ich auch...es wurde in der Vergangenheit soviel gestrichen...und außerdem :so what.......probieren kann man es doch mal!

Habe übrigens auch zwei Fragen angefochten: 4 und40!! ;o)
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.10.2005 10:09
Destso mehr die wirklich fragwürdigen Aufgaben anfechten, destso besser ist die Chance, dass sie anders bewertet wird.
seller-alex
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.06.2008 22:28
 

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