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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Merkmale einer Genobank
 
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2005 21:21
Hey,

kann mir jemand mal ein paar Merkmale einer Genossenschaftsbank bzw. den Unterschieder zu einer Spk nennen.



Vielen Dank

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2005 21:25
Genossenschaftsbank
- Eigentümer: Mitglieder
- Ziel: Förderung der Mitglieder
- Organe: Vertreterversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat
- Genossenschaftsgesetz
Graefin_Whitehaven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.09.2005 14:35
Sparkasse ist eine Person des öffentlichen Rechts -> müssen theoretisch jeden nehmen... (ähnlich wie eine Stadtbücherei *g*)
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.09.2005 19:48
hey danke,
Hendrik-Meints
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.09.2005 19:57
Zu den Organen: Eigentlich Mitgliederversammlung... da du aber i.d.R. zu viele Mitglieder hast... sit eine Vertreterversammlung auch legitim...

wenn du dein AC bei einer GenoBank hast ... Glückwunsch... mit einer GenoBank machste nicht viel falsch *gg*
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.09.2005 21:59
@ Whitehaven:

> Sparkasse ist eine Person des öffentlichen Rechts

Richtig.

> müssen theoretisch jeden nehmen... (ähnlich wie eine
> Stadtbücherei *g*)

Ist so allgemein erstens falsch, da es einen Kontraktionszwang nach Sparkassengesetzen maximal für Sparguthaben gibt und hat zweitens nichts mit dem Status der Sparkasse als Person des öffentlichen Rechts zu tun.

Gruß
Julien
Graefin_Whitehaven
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2005 16:12
@ julien

Stimmt, da hast du recht *g* Du bist sehr schlau. Wollte ja eigentlich Person des öffentlichen Rechts schreiben. Ich hoffe du kannst mir diesen Fehler verzeihen.

Zum Thema "muss jeden nehmen" ..... ist ja auch Schmarrn, aber so wollte es unser BS-Lehrer uns erklären. Da wären wir uns ja schon einmal einig..

Schönen Tag noch...

die Gräfin
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 16:29
@Julien
Woraus resultiert der Zwang, für jeden ein Girokonto (auf Guthabenbasis) zueröffnen.
muellerbernd
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2005 16:46
@ Herrmann

ist es nicht so, dass beispielsweise die Sparkassen Konten also ein Giro Konto für jedermann eröffnen müssen?!

ich glaub ich da mal so was im Unterricht gehört?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 17:08 - Geaendert am: 28.09.2005 17:12
Doch!
Siehe unter:
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/meldung/1110858/1110858.html
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Jedermannkonto.html
TT
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2005 18:32
Hallo erstmal!

Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet jeden zu nehmen, zumindest nicht wenn es sich um eine private SPK wie eine AG oder wirtsch. Verein handelt.

Es haben ja nun nicht alle Sparkassen die Kummune im Ginick....
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2005 20:39
@ whitehaven:

> Wollte ja eigentlich Person des öffentlichen Rechts schreiben.
> Ich hoffe du kannst mir diesen Fehler verzeihen.

Das hast Du doch geschrieben. Diese Entschuldigung" verstehe ich absolut nicht.

@ Herrmann:

Alle Banken können jeden Kunden ablehnen, schließlich gilt in Deutschland die negative Vertragsfreiheit (niemand muss mit jemandem einen Vertrag schließen), die beim Girokonto auch keiner gesetzlichen Einschränkung unterliegt (Ausnahme glaube ich das ein oder andere Sparkassengesetz der Länder).

Richtig ist, dass sich alle in Verbänden organisierten Kreditinstitute im Großen und Ganzen an die Empfehlung des ZKA zum "Girokonto für Jedermann" halten, um eine schärfere gesetzliche Regelung zu vermeiden. Der Finanzausschuss des Bundestages ist damit beauftragt, die Situation regelmäßig zu prüfen.

Aus der jetzt aktuellen Fürsprache des Bundestages (08.06.2005), die der ZKA seinen Mitgliedsbanken natürlich zur Beachtung empfiehlt folgt, dass Kreditinstitute die Kündigung oder Ablehnung von entsprechenden Girokonten den betroffenen Bürgern schriftlich begründen und dabei auf die Möglichkeit der kostenlosen Inanspruchnahme einer Schlichtungsstelle hinweisen sollen.

Der ZKA hat dafür einen entsprechenden Vordruck aufbereitet, aus dem alle Gründe hervorgehen:

- Der Wohnsitz des Antragstellers liegt außerhalb des Geschäftsgebiets der Bank
- Der Antragsteller verfügt bereits über ein Girokonto
- Der Antragsteller ist kein Verbraucher bzw. das Konto soll (auch) für seine unternehmerische Tätigkeit genutzt werden
- Der Antragsteller hat Falschangaben gemacht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
- Es ist nicht sichergestellt, dass die Bank die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
- Der Antragsteller hat Mitarbeiter oder Kunden der Bank belästigt oder gefährdet
- Die Kontoeröffnung ist aus sonstigen Gründen unzumutbar

Gruß
Julien
 

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