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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Geringwertige Wirtschaftsgüter
 
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 17:28
Hi Leute,

ich habe mal eine kleine frage zu dieser Aufgabe:

Aufgabe 25 (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
Sie beschäftigen sich mit der Abschreibung eines von Ihrem Kreditinstitut am 5.
Januar 2004 gekauften Aktenschranks. Der Listenpreis beträgt 450,00 € zuzüglich
16% USt. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10%. Der Aktenschrank wurde für
den Privatkundenbereich (umsatzsteuerfrei) angeschafft und hat eine
voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren. Sie nehmen die
höchst zulässige Absetzung für Abnutzung nach dem Steuerrecht vor. Berechnen
Sie den Abschreibungsbetrag am Ende des Jahres 2004 Cent-genau in €.

Sie stammt aus einer Zwischenprüfung 2004!

Lösung:
Zu 25.:
Listenpreis 450,00 €
./. Rabatt 45,00 €
Summe 405,00 €
+ Ust 16% 64,80 €
AfA 469,80 €
Nach § 6 Abs. 2 EstG: „Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten … können im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts … in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag … oder
der an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410,00 € nicht
übersteigen ...“

Meine Frage ist, warum wird wir am Ende des jahres 2004 schon den kompletten Betrag von 469,80 € Abschreibe, Das ist do kein kein geringwirtschaftliches Gut...

help plz...

Ciao

Skammy
sara222
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.09.2005 17:37
Man darf doch die Steuer da nicht mehr draufrechnen, weil man GWG ohne Steuer nimmt
... oder?!
also 450-45= 405 und damit ein GWG
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.09.2005 17:40
Bis 410€ netto ist es ein GWG und die Steuern rechneste ja erst nach Abzug des Rabatts drauf.
Bertmeister
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 17:46
genau...egal ob steuerfrei oder pflichtig...du gehst nur vom nettobetrag aus...die steuern darfste hier nicht berücksichtigen...darum kannste aber trotzdem mehr abschreiben...es kommt nur auf den WERT des Gutes an..nicht auf den Preis
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2005 17:53
Jupp, sowas hate ich mir auch schon gedacht.

Vielen dank für eure Hilfe.

Mich hatte nur (umsatzsteuerfrei) durcheinandergebracht. Aber ansonsten ergibt das Sinn, was Ihr sagt.

Ok Ciao und allen, die morgen Zwischenprüfung haben viel Glück ;-)

Skammy
 

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