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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

geringwertige Wirtschaftsgüter, ZP Herbst 03/28
 
sonnenblume22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 11:49
Hallo zusammen,
aufgrund meiner Vorbereitung für die ZP, sind bei mir ein paar Fragen bezüglich der Abschreibung entstanden!
Wir haben dieses Thema in de Schule nicht besprochen und ich hbe mir mittlerweile selber versucht anzueignen, wann man Anschaffungen als gerinwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann! So weit ich das verstanden habe, bedeutet das, dass der Anschaffungspreis ohne irgendwelche Steuern unter 410€ liegen muss, oder?
Jetzt zu der Aufgabe aus der ZP!
Welche Anschaffung kann als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden?
a: Speichererweiterung, Kosten 205€ für 1 JAhr alten PC
b: 2 Sessel, zusammen 960€ brutto
c: 3 Aktenvernichter, Kosten 320€ netto pro Stück
d: 2 Camcorder 380€ netto/ STück + zusätzlich 40€ Stück
e: Umwälzpumpe im Austausch für Ölheizung, Kosten 360 netto!

Warum ist c richtig und nicht zum Beispiel a oder e???
Wär klasse wenn mir auf dem Gebiet jemand helfen kann! Vielen Dank!!!
Stuphi
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.09.2005 11:59
also
a und e sind keine eigenständige waren mussen mit wirtschftsgut zusammen abgeschriben werden!

b ist uber 410 €

c passt alles

d weiß ich nicht anhand der darstellung kanndes sein das was fehlt sonst weis ich ach nicht
sonnenblume22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 12:06
Super danke, naja bei d, kommen ja zu den 380€ noch die 40 € dazu, macht also 420!
Aber wieviel darf man denn insgesmmt abschreiben? Weil in der ZP Frühjahr 04 is noch so ne doofe Aufgabe! Nr. 25
Abschreibung eines Aktenschrankes, Listenpreis 450€ + 16% Umsatzsteuer, + RAbatt 10% vom Händler! Nutzungsdauer 5 JAhre. Sie nehmen die höchstzulässige Absetzung für Abnutzung nach dem Steuerrecht!
DAs Ergebnis ist 469,80! Aber wie kommt man da drauf, wenn man doch nur 410 € bei geringwertigen Wirtschaftsgütern absetzen darf???
Ich hoff ihr erklärt mich nicht für dumm, aber das Thema hatten wir echt nie durchgenommen! Und in jeder ZP is so ne Frage! :(
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.09.2005 12:19
Also, ist eigentlich gar nicht so schwer!

Als erstes (das ist eine Regel!!!) musst du den Rabatt des Lieferers abziehen:

450,00
-45,00 (10%)
=405,00 €

405 € also! Und wie wir wissen, dürfen wir Güter als geringwertige Wirtschaftsgüter dann abschreiben, wenn sie NETTO (!) nicht 410€ übersteigen.

Das heißt für uns, wir dürfen es als gerigwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abschreiben! Wichtig ist aber noch, dass wir die MwSt, die wir ja bezahlt haben, mit abschreiben! Also:

405,00
+64,80 (16%)
=469,80€

Und damit haben wir das Ergebnis!

Weiterhin viel Erfolg! ;-)
sonnenblume22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 12:27
Super, ich habs wohl wirklich begriffen! :))) Vielen Dank!!!
Nur kurz eine letzte zusammenfassende Frage:
Ich muss IMMER den nettopreis nehmen, wenns um Rabatt geht und dann IMMER zu dem errechnetem neuen Netto Preis die Steuern addieren und kann des dann abschreiben!?
Klingt gar nicht so kompliziert! ;)
snight
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.09.2005 13:50
Genau so ists!

Es gibt übrigens noch eine Grenze!

Waren, die gekauft werden und deren Preis unter 60€ liegen, schreiben wir SOFORT als Aufwand voll ab!

Alles was über 60€ ist, aber unter 410€ schreiben wir am Jahresende voll ab! Wichtig hier: Wir können am Jahresende abschreiben, müssen aber nicht! Wenn wir nicht alles sofort abschreiben wollen, werden diese Waren ganz normal abgeschrieben! (linear, oder deggresiv!)

Alle Waren, die über 410€ sind, werden ganz normal abgeschrieben!

Zwei wichtige Dinge noch:
1) Die Grenzen sind NETTO-Grenzen!
2) Es ist immer der EInzelwert zu betrachten!!! (Kaufst du also 5 Schränke für insgesamt 1000€ netto, musst du beachten, dass einer ja 200€ kostet, also als geringw. Wirtschaftsg. abgeschrieben werden kann!!!

So, mehr fällt mir nicht mehr ein!

Wann habt ihr ZP? WIr am DIenstag!
sonnenblume22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.09.2005 15:29
Vielen Dank hast mir sehr geholfen! Ja wir schreiben auch am Dienstag ZP! Wird schon schief gehn! ;)
Schreiben nicht alle Bankkaufleute am Dienstag?
Also dann, dir auch noch viel Erfolg
Grüße
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.09.2005 16:28
Aber nicht immer wird die Mehrwertsteuer mit abgeschrieben!

Das gilt nur für die meisten Bankgeschäfte, die nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei sind. Denn bei allen Investitionen für diese Geschäfte bekommt die Bank die gezahlte Umsatzsteuer nicht -wie sonst bei Kaufleute üblich- als Vorsteuer erstattet.

Falls die Geschäfte aber umsatzsteuerpflichtig sind (wie Immobilienabteilung, Wertpapierdepot und Kundensafe) bekommt die Bank die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet. Dann darf man die gezahlte und erstattete Mehrwertsteuer natürlich nicht mit abgeschrieben.

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