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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Kredit --> Wann auszahlen
 
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 16:31
Hi,

kurze Frage


Wann zahlt man eigentlich einen Kredit aus?

Sprich erst nach Kreditkontrolle, oder Boniprüfung und Unterschrift des Kunden?

Da kundne doch bestimmt diekt nach Unterschrift auch ihr Geld haben wollen.



Vielen Dank im Vorraus

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Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 16:56
Na ich würd mal sagen sobald du die deiner Bank entsprechenden Vorschriften erfüllt hast?! Pauschal kann ich dir das nicht sagen, theoretisch nach Abschluss Kreditvertrag und Legi
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 18:32
Ist unter Kredit
- ein Baudarlehen
- ein Firmenkredit
- ein Ratenkredit oder
- ein KK-Kredit
gemeint?
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 20:25
Erst mal müssen alle förmlichen Voraussetzungen der Bank erfüllt sein, sprich die Unterlagen für die Kreditwürdigkeit müssen vorliegen (Scoring, Selbstauskunft, Nachweis Eigenkapital). Für den Fall dass der Kredit gesichert wird, müssen alle Unterlagen für die Sicherheit vorliegen (KFZ-Brief, Sparkassenbrief, vollstreckbare Ausfertgung der Grundschuld etc.)
Dann kommt es drauf an, ob es ein privater oder gewerblicher Kredit ist oder ein Existensgründungsdarlehen. Bei privaten und Existensgründerdarlehen stehen dem Kunden 2 Wochen Widerrufsfrist zu (nach Vertragsunterzeichnung). Die werden natürlich auch abgewartet.
Wenn‘s ein guter Kunde ist, schieße ich die Darlehen auch mal durch ne Überziehung auf dem Konto vor (natürlich nicht bei BauFis, wäre zu viel)
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2005 20:53
Axo also zahlt man erst nach den 2 wochen widerruffsrecht den kredit aus?

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Mirco
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.09.2005 22:34
bei uns im Hause..

Baukredit:
wenn alle Unterlagen unterschrieben vorliegen (Verträge, Sicherheiten, Abtretungen, Grundschuld etc.) max. 2 Wochen

Kleinkredite: (über Easy Credit etc.)
wenn Unterlagen unterschrieben und alles i.O. innerhalb 24 h

Dispo:
wird gleich nach dem Beratungsgespäch erledigt, wenn alle Unterlagen i.O.

gruß Mirco
Babybear
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.09.2005 09:21
Also sobald der Kreditnehmer die Unterschrift unter den Antrag setzt und diese wieder in der Kreditabteilung sind, wird der Kredit ausgezahlt. Das Widerrufsrecht gilt auch erst wenn der Vertrag und die Widerrufsbelehrung vom KN unterschrieben wurden. Er kann dann innerhalb von zwei Wochen schriftlich den Darlehensvertrag widerrufen.
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 14:36
Die Frage war nur, dass wenn ich jetzt mal Kunde bin und unterschreibe den Vertrag will ich nat. auch sofort mein Geld oder nicht?


da kann ich dem Kunden ja schlecht sagen ne das muss erst durch die KReditkontrolle so in 1 -2 Wochen wenn alles glatt läuft haben sie dann ihr Geld

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Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2005 15:11
Naja, die Kreditkontrolle erfolgt in der Regel vor der Vertragserstellung.
Also kann vorher nichts unterschrieben werden.

Im Firmenkundenbereich ist das eindeutig festgelegt.
Votum Markt, Votum Analyse und dann Abhandlung in der SAchbearbeitung wenn beide Voten übereinstimmen.

Flo
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2005 20:30
Die Kreditauszahlung kann problemlos nach der Erfüllung aller formalen Voraussetzungen erfolgen. Das kann sogar gedehnt werden, so dass z.B. eine BauFinanzierung (ggf. mit Zinsaufschlag) schon ausgezahlt wird, wenn das sichernde Grundpfandrecht zwar beantragt und bewilligt, aber noch nicht eingetragen ist.

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherkrediten spielt überhaupt keine Rolle, da der Kunde im Falle des Widerrufs zurückzahlen muss, warum also mit der Auszahlung warten?

Was gerne vergessen wird ist, dass natürliche ein Zahlungsauftrag des Kunden vorliegen muss. Ein abgeschlossener Kreditvertrag macht i.d.R. über die Auszahlung z.B. bei einer Baufinanzierung gar keine konkreten Angaben.

Gruß
Julien
TomVo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2015 21:39
Wie ist denn die aktuelle Rechtslage - kann der Krediteber die Auszahlung des Kredits bis zum Ablauf der Widerrufsfrist verweigern?

Viele Grüße

Tom
shiggy333
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2015 18:47
Hi,

pauschal kann man mittlerweile sagen, dass die Bank immer aktuell etwas darf was sie vereinbart. Zig Jahre später kann das schon anders sein.

Konkret wäre es günstig zu wissen, ob es um einen Konsumenten-/Anschaffungskredit oder Immobilienkredit geht, Auszahlung ggf. an Verbraucher oder Nicht-Verbraucher?

Allgemein kann ich dazu aktuell schreiben, dass die Bank durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (und durch die Aufklärung des Widerrufsrechts) einen Abnahmeanspruch hat.
Sprich das Geld wird ausgezahlt bzw. zur Verfügung gestellt. In wie weit die Bank sich eine Vorlaufzeit oder ähnliches einräumt, ist ihr selbst überlassen bzw. im Vertrag geregelt (Kunde hat Auszahlanspruch). Sobald der Vertrag zustandegekommen ist, zahlen viele Banken direkt aus. Jedoch wird die Auszahlung um den Hinweis der Zinskosten pro Tag bei einer Bank ergänzt.
Bei Immobiliendarlehen halten sich viele Banken eine Auszahlung bis zum Ablauf der Widerrufsfrist der Zweckerklärung für die Grundschulden/Sicherheiten vor.

Ich hoffe die Frage ansatzweise klären zu können, gleichwohl meine Aussage sehr allgemein gehalten und Verbraucherkredit lastig ist.
 

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