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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Aktien (Inhaber-,Names- u. vinkulierte)
 
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2002 16:07
Ich hab ne Frage zu diesen Aktien weil ich da nicht so richtig durchblicke.

Also fangen wir mal ganz vorne an.
Wenn die Aktien als effektive Stücke ausgegeben werden, dann bekommt jeder Aktionär eine Aktie und sie müssen nicht Sammelverwahrt werden, ganz gleich ob Inhaberaktien, Namensaktien oder vinkulierte Namensaktien. Ist doch richtig so oder?

Wenn jetzt jedoch keine effektiven Stücke ausgegeben werden dann ist es doch meist so, dass ich ein Depot besitze bei einer Bank :-) wo der Bestand elektronisch erfasst ist.
Die Bank wiederum hat EIN! Depot bei der deutschen Clearstreaming AG wo die ganzen Bestände von ihren Depots drin sind, welche sie verwaltet.
Das haben alle Banken die Depots besitzen, damit der Ablauf zw. An- und Verkauf gewährleistet ist bzw. schneller abläuft.

Wie sieht es denn jetzt mit den Namensaktien aus? Ich meine der Aktionär wird ja erst dadurch zum Aktionär, dass er sich ins Aktienregister der AG einträgt. Wo wird dieses denn aufbewahrt? Bei der Clearstream Banking AG oder bei der Ag selbst?

Ich hoffe, Ihr könnt mir ein bisschen helfen bei diesem für mich ach so großen Wirrwarr!

Danke Leutz

Bis denne

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.11.2002 17:10
Kurz und Knapp:

Bei der AG :)
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2002 17:18
also das Aktienregister wird bei der AG geführt und durch den Eintrag in das Register bin ich schon beteiligt.

nächste Frage: können die Namensaktien auch nicht als effektive Stücke ausgegeben werden? dann wäre ich ja auch beteiligt, durch den Eintrag dort.
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2002 17:21
also gibt es doch 3. Möglichkeiten oder?

1. effektive Stücke die ausgegeben werden an den Aktionär
2. Globalurkunden die Girosammelverwahrt werden bei der Clearstream Banking AG <---dafür brauch ich dann aber ein Depot ist das richtig?? bei einer Bank??

3. bei Namensaktien durch den Eintrag ins Aktienregister, welches meist bei der AG selbst geführt wird.

??


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köönen Namensaktien und vinkulierte Namensaktien nur als effektive Stücke ausgegeben werden?
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.11.2002 18:25
also Namensaktien können mittlerweile girosammelverwahrt werden ob es mit den vintrikulierten Namensaktien auch geht weiß ich nicht, vielleicht ja einer von Euch.

Aber eine Frage beschäftigt mich noch:

Ich kann doch nicht Aktien als effektive Stücke halte und diese gleichzeitig in einem Depot haben oder? Das wäre doch doppelt dann oder?

als Beispielsweise habe ich 3 Aktien von der Telekom. Dann kann ich diese doch entweder als effektive Stücke besitzen, sofern sie als effektive Stücke existieren oder sie in meinem Depot haben, aber doch nicht beides oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.11.2002 19:41 - Geaendert am: 16.11.2002 19:46
Der Eigentümer der Aktien kann
- wennn effektive Stücke vorhanden sind, seine Aktien selbst verwahren oder
- seine Aktien durch eine Bank verwahren und verwalten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob effektiven Stücke oder nur eine Globalurkunde vorhanden ist.

Folgende Informationen stammen von:
http://www.lufthansa.com/dlh/index_de.html

Vinkulierte Namensaktien
Lufthansa Aktien sind vinkulierte Namensaktien. Nur so ist jederzeit der in Luftverkehrsabkommen und in den EU-Richtlinien geforderte Nachweis möglich, dass Lufthansa Aktien mehrheitlich in deutschen bzw. europäischen Händen liegen. Die Vinkulierung besagt, dass Lufthansa dem Kauf bzw. Verkauf der Aktien zustimmen muss. Solange der Ausländeranteil ausreichend weit von der 50-Prozent-Marke entfernt ist, wird Lufthansa nicht in den Handel eingreifen. Lufthansa ist verpflichtet, alle drei Monate ihre Aktionärsstruktur nach Nationalitäten zu veröffentlichen. Dazu führt Lufthansa ein Aktienregister, das alle Inhaber von Lufthansa Aktien mit Name und Anschrift enthält.
(Vgl. hierzu Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz LuftNASiG)


Führung eines Aktienregisters
Der Handel mit Namensaktien ist dank computergestützter Systeme ebenso einfach und zuverlässig wie der mit Inhaberaktien. Die Depotbanken übermitteln die notwendigen Daten - Käufe, Verkäufe und Adressänderungen - über das Wertpapier-Handelssystem der Deutschen Börse AG (CASCADE RS) elektronisch an das Lufthansa Aktienregister. Bei minderjährigen Aktionären muss ein amtlicher Vormund oder ein Treuhänder in die Vollmachtadresse des Aktienregisters eingetragen werden. Manche Bankhäuser stellen dem Depotinhaber für diese gesetzlich vorgeschriebenen Transaktionen Gebühren in Rechnung.

Auswirkungen auf die Hauptversammlung
Zur alljährlichen Hauptversammlung versenden nicht die depotführenden Banken Einladung und Tagesordnung, sondern die Lufthansa selbst. Basis dafür sind die Eintragungen im Aktienregister bis 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung. Deshalb empfehlen wir unseren Aktionäre, bei Änderungen von Adresse oder Aktienbestand darauf zu achten, dass die depotführende Bank rechtzeitig für die Korrektur im Aktienregister sorgt. Lufthansa versendet auch - nach schriftlicher Anmeldung - die Eintrittskarte.
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2002 12:36
Und wie sieht es jetzt aus wenn es keine effektiven Stücke gibt? dann muss sich doch derjenige der die Aktien trotzdem haben will, ein Depot nehmen oder?

So langsam raff ich das System.

durch die Streifbandverwahrung wird dem Depotkunden neben seinem Depotinhalt auch der Anteil an effektiven Stücken separat im Tresor verwahrt. Also wäre damit auch eine Frage von mir schon beantwortet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2002 14:04 - Geaendert am: 17.11.2002 14:51
Gibt es keine effektiven Stücke, dann wird die Globalurkunde bei der Clearstrem Banking AG verwahrt und die Effekten über die Depots verwaltet.

Die Führung des Aktienbuches kann auch auf Dritte übertragen werden. So hat die DaimlerChrysler AG die Registrar Services GmbH übernommen, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG. Die Deutsche Börse Systems AG betreibt ein EDV-gestütztes "Integriertes Aktienbuch".

Das ist soweit in Ordnung, nur muß der jederzeitige Zugriff auf die Registereintragungen von Seiten der Aktiengesellschaft möglich sein; mit der Verantwortung des Vorstands für das Aktienbuch wäre es nicht zu vereinbaren, wenn etwa die Verfügbarkeit der Daten nur zu bestimmten Stichtagen sichergestellt ist.

Weitere Informationen zur Namensaktie:
http://www.jura.uni-duesseldorf.de
/dozenten/noack/texte/noack/NaVortr.htm#_Toc454891330

oder
http://www.adeus.de/wissenswertes/bindata/Die_Namensaktie.pdf
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2002 14:31
Vinkulierte Namensaktien

Bei auf den Namen lautenden Aktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft nur derjenige als Aktionär, der auch im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist. Die Satzung kann die Übertragung der Namensaktien darüber hinaus an die Zustimmung der Gesellschaft binden (vinkulierte Namensaktien), so dass die Eintragung in das Aktienbuch nur mit ihrer Einwilligung erfolgt.
Umschreibungsverfahren und Zustimmungserfordernis gestalten die technische Abwicklung der Übertragung von vinkulierten Namensaktien genauso einfach wie bei Inhaberaktien.
Bis Anfang 1997 unterschieden sich in der Depotverwahrung vinkulierte Namensaktien von Inhaberaktien dadurch, daß vinkulierte Namensaktien nur von den Aktionären selbst oder im sogenannten Streifband verwahrt werden konnten; die für den Aktionär kostengünstigere Girosammelverwahrung kam nur für Inhaberaktien in Betracht. Hier hat sich inzwischen ein grundlegender Wandel vollzogen. Ein von der Clearstream Banking AG erarbeitetes neues Verfahren lässt nun auch die Girosammelverwahrung von vinkulierten Namensaktien zu. Umschreibungen von vinkulierten Namensaktien erfolgen auf elektronischem Weg zwischen der Clearstream Banking AG und der jeweiligen Gesellschaft. Beim Handel von vinkulierten Namensaktien hat die für die Aktienübertragung erforderliche Zustimmung der Gesellschaft bisher zu keinen Schwierigkeiten geführt.
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2002 17:43 - Geaendert am: 17.11.2002 17:44
so nur noch eine Frage!


Wenn die Neuemission einer AG durch eine Dauerglobalurkunde geschieht, dann kann diese ja bei der Deutschen Clearstream Banking AG sammelverwahrt werden.
Hat jetzt ein angehender Aktionär die Möglichkeit, wenn er Aktien geordert haben sollte, sich seinen Miteigentumsanteil in Form von effektiven Stücken ausliefern zu lassen???????
Und wenn ja, muss dann jede AG auch effektive Stücke herstellen wenn der Aktionär dieses wünscht????
In diesem Fall würde ja sein Anteil zunächst einmal aus seinem Bankdepot ausgebucht werden und anschließend aus dem Sammeldepot bei der Clearstream Banking AG.

Anschließend könnte er die Aktie nach Hause nehmen oder Haussonderverwahren oder Drittsonderverwahren lassen.

Ich weiß dass effektive Stücke mittlerweile kaum noch ausgegeben werden, aber ich will halt nur die beiden Fragen aus reinem Interesse beantwortet haben.

Danke schonmal für alle vorherigen Beiträge von Euch
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2002 17:54
Wenn nur eine Globalurkunde erstellt wird, wird die Ausgabe effektiver Stücke in den Emissionsbedingungen ausgeschlossen. Die Auslieferung effektiver Stücke ist dann nicht möglich und auch keine Sonderverwahrung.
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2002 19:14
acccccccchhhhhhhhhhhhhh sooooo

ich glaube jetzt geht mir ein licht auf?!?!?!

dann muss die emission gar nicht umbedingt durch eine Globalurkunde verbrieft sein um bei der deutschen clearstreaming ag sammelverwahrt zu werden ne?

wenn es als Globalurkunde verbrieft ist, dann ist die Ausgabe von effektiven Stücken ausgeschlossen, was dann auf eine Dauerglobalurkunde zutrifft. Technische und interimistische Globalurkunden können ja gar nicht sammelverwahrt werden.

Und dann gibt es noch die effektiven Stücke die ausgegeben werden und sammelverwahrt werden können (wenn es nicht Ausnahmen gibt wie z.b. bis damals 1997 die Namensaktien aufgrund des Aktienregisters oder wenn der Kunde ausdrücklich die sonderverwahrung wünscht)
Bleibt nur noch zu klären ob die Clearstream AG die effektiven Stücke in die Verwahrung nimmt oder die AG selbst?????

Ich sage schon mal vielen Dank Hermann...klasse!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2002 20:12
Die Banken haben die Verwahrung von Wertpapieren weitgehend auf die Clearstream Banking AG (Wertpapiersammelbank) übertragen (outsourcing).
Damit werden die meisten effektiven Stücke auch bei der Wertpapiersammelbank verwahrt.
Bossi89
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2002 21:48
Suppaaa Danke!!
 

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