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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Lohnabrechnung
 
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 14:22
Hallo zusammen,

kann mir mal einer die Prozentsätze von den versicherungen der Lohnabrechnung sagen?
Hat sich da in der letzten Zeit was geändert?
Ich hab so im Hinterkopf dass unser Lehrer gesagt hat, das sich da irgendwas geändert hat?!?
Ist das für die ZP schon relevant?

Danke
christin204
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.09.2005 14:25 - Geaendert am: 14.09.2005 14:25
das ist überhaupt nicht relevant, da die prozentsätze in der prüfung immer vorgegeben werden.
hoffe ich konnte dir helfen.
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 14:28
werden auch die von der Krankenversicherung vorgegeben.


müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die hälfte zahlen oder hat sich da jetzt was geändert das der AN mehr zahlen muss als der AG???

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2005 15:00
KV ist das einzige was immer vorgegeben werden muss!!!!

schlißlich kann das varieren!

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2005 16:01
Ich habe mir mal die mühe gemacht:
----------------------------------------------------------
1. Arbeitslosenversicherung: 6,5 %

2. Rentenversicherung: 19,5 %

3. Krankenversicherung: durchschnittlich 13,4 %
- Die einzelnen Kassenbeiträge können Sie hier kostenlos vergleichen: http://www.versicherungsnetz.de/GKV-Vergleich_intern/krankenkassen.htm
- Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer: 0,9 %

4. Pflegeversicherung: 1,7 % (Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer tragen 1,35 % allein, Arbeitgeber die übrigen 0,35 %)
- Zusatzbeitrag für Kinderlose: 0,25 %
----------------------------------------------------------
Quelle:
http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00001277.htm
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 16:25
Danke

Ist das mit den 0,9% auch schon für die ZP relevant?
das gibts doch noch nicht so lange oder?
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.09.2005 16:27
Ich nochmal....

hießt das also, dass man für die Lohnabrechnung jeweils die Hälfte von dem nehmen muss, was oben steht und bei der Krankenversicherung die Hälfte von dem was in der Prüfung angegeben ist + 0,9% ???

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 08:31
es ist so das wir mit 0,9 mehr besalstet und die arbeitgeber mit 0,9 entlastet werden!
meinst du das?
(Ich glaube es ist relewqant für die ZP)
Tinna
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.09.2005 09:00
Hallo !

Soweit ich weiß werden die AG nicht um die 0,9% entlastet sondern wir zahlen die einfach mehr.
Man nimmt also den KV-Beitrag und teilt ihn durch zwei und rechnet nur 0,9% beim AN drauf.

Das mit den 0,25% mehr für Kinderlose bei der Pflegevers. ist allerdings neu für mich - ist das echt so ???

Unser Ausbilder meinte das es relevant für die ZP wäre, aber kann mir das nicht so ganz vorstellen, die Regelung ist ja noch recht neu und die ZP müsste ja (eigentlich) schon länger gestellt sein...

Wüßte das aber auch gerne !!!


LG
uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.09.2005 14:08
also das mit den 0,25 % wusste ich auch nicht...

stimmt das denn

und mit der KV ist es also so, dass der AN die Hälfte +0,9% , und der AG die Hälfte - 0,9% zahlt ???

Hab ich das so richtig verstanden?
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.09.2005 14:13
Ja, ist so korrekt.

Aber von den 0,25 hab ich nix gehört........ :-(

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Lautern ist der geilste Club der Welt!

uliweit
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.09.2005 16:41
Danke schon mal für Eure Antworten, aber weiß jetzt jemand was mit den 0,25% ist???

Danke
Jadakiss
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.09.2005 17:41
die 0,25 Zahlen kinderlose mehr, nicht aber der arbeitgeber.

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