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Unterschrift bei minderjährigen Eltern
 
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 13:42
Was ist denn wenn ein minderjähriger und eine minderjährige ein Baby bekommen?
wer kann da zB bei einer Sparkontoeröffnung rechtsgültig unterschreiben?
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 13:58
Also ich weiß es jetzt nicht genau, aber das ist was ich mir vorstellen könnte:

Ich denke die Eltern der Minderjährigen Eltern (also Oma u. Opa von dem Baby) könnten ein Sparbuch zugunsten Dritter eröffnen.
Was ich mir auch vorstellen kann, dass sowieso eines der Großeltern Vormund von dem Baby ist.
In seltenen Fällen wäre es auch möglich, das einer der Eltern des Babys für "volljährlich" vorab gesprochen wird vom Vormundschaftsgericht, damit diese Sachen einfacher geregelt werden können.
Jadakiss
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.09.2005 14:10 - Geaendert am: 13.09.2005 14:11
@ Opferbine:
Letzteres ist wohl eher wahrscheinlich, da es ja sonst permanent Probleme geben würde mit irgendwelchen Unterschriften.
Gruß
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 14:17
Wie gesagt, habs nirgendwo gesetzlich oder so gelesen, doch des ist des was ich mir vorstellen könnte.

Wenn es ein konkreter Fall ist: Einfach beim Vormundschaftsgericht nachfragen, wie des mit der Vertretung ist. (Die haben bestimmt auch ne Telefonnummer.)
Ich denke aber eh, dass die Minderjährigen Eltern, sowieso das schon Problem kennen und dir nen Wisch oder irgendwas mitbringen werden, wo das Vertretungsverhältniss (z.B. Vormund) festgehalten ist.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:17
Die Frage ist erstmal, wer ist erziehungsberechtigt?

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:25
ja die eltern sind erziehungsberechtigt....aber stellt euch mal vor----> 4 oder mehr gesetzliche vertreter für ein baby!!!
Koerby
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 14:35
hmm... da ich schon oft auf Festen gekellnert habe kenn ich nen bissel das Jugendschutzgesetz...

z.b. gilt für einen 16 Jährigen der geheiratet hat nicht die Ausgangssperre Mitternacht...
Sowas ähnliches kann ich mir in dem Fall auch vorstellen, ansonsten iergendeine zuständige Behörde anrufen. (Wenn nötig trägst du eben einen fiktiven Fall vor)
Lore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 14:35
Ich hab mal gefragt, wie meine Kollegen in der Situation handeln würden.

Es kommt darauf an, wer Erziehungsberechtigt ist, können auch die leiblichen Eltern der des Babys sein (entscheidet das Vormundschaftsgericht), oder ein Vormund.
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:40
in welcher bank seid ihr denn so?
und welches lehrjahr?

ja ich denk auch dass da wahrscheinlich das vormundschaftsgericht zum einsatz kommt....
Lore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 14:45
Heidelberger VB

Anfang 2. Jahr
Opferbine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2005 14:45
BayernLB 3.Lehrjahr
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:46 - Geaendert am: 22.12.2005 15:52
1

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:46
HVB ausgelernt

Da kommt mit Sicherheit das Vormundschaftsgericht ins Spiel wenn beide Minderjährig sind, denn die müssen festlegen wer erziehungsberechtigt ist und vllt auchnoch bis zu welchem Grad.

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 14:55
und hast schon fleißig auf die zp gelernt?
bei uns schreibt man ja noch so einen zwischentest...
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 15:33
Ich erinnere mich das wir so was mal in der schule hatten und da hieß es das die Eltern der Mutter für gewöhnlich zum Vormund bestellt werden und damit bis zur Volljährigkeit (gehen wir davon aus das sie ned verheiratet sind) der Mutter GV des Kindes sind.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2005 18:55 - Geaendert am: 13.09.2005 18:56
Die sogenannte elterliche Sorge zerfällt in der Rechtslehre in drei Bereiche: Personensorge, Vermögenssorge und rechtliche Vertretung.

Bei minderjährigen Eltern ruht die elterliche Sorge, nur die Personensorge wird den Eltern zugestanden, eine rechtliche Vertretung ist aber mangels eigener Geschäftsfähigkeit nie möglich, § 1673 II BGB. Durch das "Eltern werden" kann man auch keine partielle Geschäftsfähigkeit (und sei es nur für das Kind) erlangen, das wäre auch sehr abenteuerlich, da bereits 9-12 jährige mitunter zeugungsfähig sind.

Die Vertretung kann also nur durch ein bereits volljähriges Elternteil erfolgen oder aber durch einen Vormund. Die Großeltern behalten zwar ihre Elterliche Sorge für ihre eigenen Kinder, erlangen diese aber NICHT AUTOMATISCH für ihre Enkelkinder, gleichwohl können sie zum Vormund bestellt werden. Falls Entscheidungen des Vertretungsberechtigten gegen den Willen des/der minderjähren Elternteil(e) erfolgen, so kann eine Klärung über das Familiengericht herbeigeführt werden, § 1673 II i.V.m 1628 BGB, dem Vormund ist nicht automatisch die Missachtung möglich.

Gruß
Julien
Angel20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2005 12:22
Ja, automatisch erhält man weder die volle Geschäftsfähigkeit noch wird jemand Vormund.
Generell muss alles béantragt werden, was eigentlich auch im Vorfeld gemacht wird.
Normalerweise übernehmen dann die Großeltern eine Vormundschaft und ich denke dass es dann genauso verfahren wird, wie bei einer normalen Vormundschaft.
ist zumindest bei einer auf meiner ehemaligen Schule so.
Du kannst sie also entweder fragen, ob jemand von ihnen vorzeitig volljährig gesprochen wurde oder wer deieVormundschaft hat.
Gesetzestexte wie Julien habe ich leider nicht, dafür aber ein reales Beispiel
SlaS0r
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2005 16:16
man muss einen antrag beim familiengericht stellen, indem man die vorzeitige volljährigkeit erlangen will. es muss ein grund angegeben sein. im normalfall wird die ältere person der beiden elternteile ausgewählt. sind beide gleichalt wird es die mutter des kindes!

~~keep it hardcore~~

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2005 19:28
Aha ... "vorzeitige Volljährigkeit"?

Nach amerikanischem Recht oder wie soll das gehen?

Gruß
Julien
 

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