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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Meister-Bafög für FOM
 
AudiTT2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.09.2005 13:42
Hallo,

ich habe mich nach langer Überlegungsphase dazu entschieden an der FOM zu studieren.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich auch Meister-Bafög dafür beantragen kann und unter welchen Voraussetzungen?
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 16:31
Meister-Bafög....

das höre ich zum ersten mal.

Welchen Studiengang willst du den an der FOM machen?

Was hast du vorher gemacht? Wie verhält sich dein Arbeitgeber?

Gruß
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 16:33
Ich glaube leider nicht, denn beim Meister-BAföG muss der angestrebte Fortbildungsabschluss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf VORAUSSETZEN.

Soweit ich weiß, kann bei der FOM jeder (Fach-)Abiturient anfangen.

Gruß
Julien
AudiTT2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.09.2005 17:25
Ich möchte gerne Diplom- Kauffrau an der FOM machen.
Habe dieses Jahr meine Ausbildung zur Bankkauffrau beendet.
Hatte auch schon an die Sparkassen- oder Bankakademie gedacht, aber das ist mir zu sehr auf Bank bezogen.
Ich weiß leider noch nicht, ob ich meine Zukunft bei einer Bank sehe
ruhrpotterjung
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2005 18:18
naja die fom biete aber doch von sich aus versch. zahlungsmethoden schau doc mal da nach.

ich meine das die auch die mon. raten neidriger machen, aber dafür später dann eine einmalige grössere fällig wird, wäre ja so ähnlich wie bafög

Fernstudium

Infos / Möglichkeiten / Preise alles auf www.fern-studium.de

taquena
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.09.2005 23:47
Meister-Bafög bekommt man nur wenn der Angestrebte Abschluss höher ist als den den man bereits erworben hat und dieser "öffendlich anerkannt ist" (zb. IHK) Genauere Auskunft bekommt man bei seinem zuständigen Landratsamt.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2006 14:53
Hallo.

Wer weiß wie das Meister-Bafög funktioniert?

Ich meine im Bezug auf Beträge, Vorraussetzungen, Rückzahlung(en), Zinsen, etc.??

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2006 15:06
Wie bei fast allem findet man auch hier die Antworten ganz schnell, wenn man sich mal kurz die Mühe macht die Suchmaschine zu benutzen. Landet man sofort auf der Seite vom Bildungsministerium, wo alles umfassend erklärt wird. Dort gibt‘s auch Gratisbroschüren zum bestellen, und eine kostenlose Infohotline.

http://www.meister-bafoeg.info/de/36.php
Shahi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.06.2006 15:08
Also ich habe Meister-Bafög beantragt und auch genehmigt bekommen.
Mache allerdings bei der Bankakademie meinen Bankfachwirt.
Das Meister-Bafög muss man nicht zurückzahlen soweit man die Abschlussprüfung besteht.
Die Höhe des Bafögs sind ca. 30 % der Gebühren.
Vorraussetzung ist das man zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung die zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann.
Auf alle Fälle ist es ein Riesen Tam Tam mit IHK und Landratsamt bis der Antrag durch ist...
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2006 16:00
@canopus
Toll, du bist der erste der soweit denkt und mir eine Suchmaschiene vorschlägt. Habe zuhause derzeit Probleme mit meinem Internet-Zugang und auf der Arbeit lediglich einen beschränkten I-Net Zugang. Sonst hätte ich längst danach gegoogelt. Wie dir doch bestimmt aufgefallen ist, habe ich zuerst mal die alten Foren durchsucht und nicht direkt einen neuen Thread aufgemacht, wollte mich also informieren und habe nicht die Infos gefunden die ich wollte.

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2006 16:02
@ Shahi
Wie meinst du das mit den zwei Jahren Berufserfahrung?
Musst du die zusätzlich zur Ausbildung haben??

Gibt es irgendwelche Einkommensgrenzen??

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.06.2006 16:45
@ Shahi

Habe deinen Beitrag nochmal gelesen und das mit der Erfahrung verstanden. Du brauchst ja zwei Jahre für den Bankfachwirt. Diesen will ich nämlich auch machen.

Bleibt also die Frage mit den Einkommensgrenzen ! ? ! ?

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