Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 24
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

ZAST freie Zinsen beim Bausparen
 
Fabianvbgg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:06
Hallo hab letzte Woche angefangen zu lernen(AP Winter05/06).
Hier meine Frage, im Grill steht die Zinsen für Bausparen sind unter den folgenden Bestimmungen ZAST frei...
1. Sparzins unter 1%,
2. Gewähr von WoP im Zinszuflussjahr,
3. Gewähr von AN vor dem Jahr des Zinsflusses.

Hoffentlich hab ich das so richtig wieder gegeben.
Frage: Warum stelle ich dann bei meiner Bausparkasse einen FSA...? Etwa für die WoP und AN?!
Vielleicht steh ich auch auf em Schlauch..!!
Anke21
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:13
wahrscheinlich weil der Sparzins bei den meisten bei 1,5% liegt oder sie über den Einkommensgrenzen liegen.
Fabianvbgg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:21
Nein ich hab das anders gemeint.
Zum Beispiel hat mein Bausparvertrag 2%, ich bekomme AN und die WoP.
Hab aber einen FSA gestellt. Meine Frage, ist der für die AN + WoP...?
Kann ja nur so sein,oder?!
Und die Zinsen von 2% sind frei!
del_Pedro
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:24
Der FSA ist nur dafür da deine Zinsen freizustellen für den Zeitraum wo du keine Wop oder AN Zulage bekommst.
Fabianvbgg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:31
Also werden die WoP und die AN nicht im FSA erfasst!
Ohhh man ich bin voll verwirrt.... ;-)
del_Pedro
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:34
Nein Wop und AN werden nicht im FSA erfasst.
wenn du aber einen Bausparvertrag hast und über die Einkommensgrenzen kommst und keine staatlichen Zulagen bekommst greift der FSA für die Zinsen.
Wenn du WoP bekommst sind die Zinsen steuerfrei.
hoffe ich konnt dir helfen

mfg

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:35
wenn auf dem Bausparvertrag WOP gebucht sind (immer für 2 jahre) muss kein Freistellungsauftrag für die Zinsen gemacht werden = WOP-Eingang im lfd. Jahr oder Vorjahr (das Jahr der Gutschrift bzw. das Datum der Festsetzung ist entscheidend, nicht für welches Jahr gewährt oder festgesetzt wird)

Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:37
Bedeutet in deinem Beispiel du brauchst keinen FSA!!!!!!!
Fabianvbgg
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.09.2005 10:37 - Geaendert am: 12.09.2005 10:38
Ha das ist ja supiii !!!
Vielen Dank! Also war meine Intuition doch richtig, dass ich meinen FSA eigentlich löschen kann. Und ich hab das verstanden...!!

Mfg fabian
Vielen Dank
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.03.2006 15:44
Unterliegen die Zinserträge von Spareinlagen der Zinsabschlagsteuer, wenn der Zinssatz unter 1 % p. a. liegt?
ANdiRE
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.03.2006 16:48
Du stellst den FSA eigentlich nur als Sicherheit,falls du keine Prämie bekommst.
Und vor allem musst du ihn für das erste Jahr stellen,denn sonst werden die da ZAST und Soli abgezogen...

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.04.2006 20:48 - Geaendert am: 03.04.2006 20:50
Begründung:
Im ersten Jahr kann die Bausparkasse nicht beweisen, dass der Bausparer WoP bekommt, weil noch kein Antrag auf WoP vom Finanzamt positiv beschieden wurde.

Die Zinsen sind zinsabschlagsteuerfrei, wenn eine WoP gewährt wird, aber doch nicht steuerfrei.
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.04.2006 21:12 - Geaendert am: 03.04.2006 21:17
Bausparverträge sind wie alle Anlagen dann von der ZASt befreit, wenn ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt werden oder der Bausparer nachweislich Steuerausländer ist.

Bausparverträge sind außerdem bei der Gewährung von Wohnungsbauprämie UND AUCH bei Gewährung von Arbeitnehmersparzulage befreit. In letzterem Fall ist aber eine Kopie des Einkommensteuerbescheides an die Bausparkasse zu schicken, die davon sonst nichts wissen kann.

Bitte nicht verwechseln: Das bedeutet KEINE Steuerfreiheit. Nur der Zinsabschlag als Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld unterbleibt, da vermutet wird, dass Prämienberechtigte kein entsprechend hohes Privatvermögen besitzen, dass der Sparerfreibetrag überschritten wird.

Beispiel:

Lediger hat
- 1.400,- Euro Zinsen aus Bundeswertpapieren durch FSA freigestellt,
- 8,- Euro Zinsen aus Sparkassenbuch, bei denen wegen der 10-Euro-Bagatell-Grenze nichts einbehalten wurde,
- 150,- Euro Zinsen auf seinem Girokonto (1% Ausnahmeregelung) und
- 250,- Euro Zinsen aus einem Bausparvertrag, für den im letzten Jahr WOP gezahlt wurde.

Der Sparer hat dann 1.808,- Euro Zinsen erhalten, ohne ZASt abgeführt zu haben. Dennoch muss er diese Kapitaleinnahmen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angeben und (sofern keine erhöhten Werbungskosten und Überschreitung des Grundfreibetrags) 387,- zusätzlich als Einkommen versteuern.

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2006 10:44 - Geaendert am: 09.04.2006 11:35
Richtig Julien!
Die Gewährung der WoP kann die Bausparkasse prüfen. Dagegen kann sie nicht prüfen, ob Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt gewährt, weil der Antrag direkt an das Finanzamt geht.
Deshalb braucht die Bausparkasse einen Steuerbescheid vom Finanzamt.
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2006 11:14
@weidener
die zinsen für spareinlagen unterliegen der zast auch wenn sie unter 1% sind.
diese 1% regel gilt für girokonten!

allerdings unterliegen zinserträge die max 10€ p.a betragen nicht der zast
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2006 11:37
Genau, das wird gerne verwechselt. Nur Girokonten sind zastfrei, wenn der Zinssatz weniger als 1 % beträgt.
Allerdings sind alle Zinsen - auch die zastfreien -grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.
hiob
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2006 11:42
Meines Erachtens ist es aber so dass die Bagatellgrenzen nur zählen wenn der Zins nur einmal im Jahr gezahlt wird. Da private Girokonten meist einen vierteljährlichen Rechnungsabschluss haben sind diese nicht von der Zast befreit.

MfG
Sven

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2006 09:24 - Geaendert am: 22.04.2006 13:40
Für das Jahr in dem Wohnungsbauprämie beantragt wird, sowie im darauf folgenden Jahr, sind alle Bausparverträge eines Kunden von der Zinsabschlagsteuer befreit. Die Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig.

Vom Zinsabschlag ausgenommen sind:
• Zinsen auf Girokonten, wenn der Zinssatz nicht mehr als 1 % beträgt,
• Bausparzinsen, wenn der Sparer Wohnungsbauprämie erhält oder die Verzinsung nicht mehr als 1 % beträgt,
• Zinsgutschriften bis zu 10 € je Konto und Jahr (Bagatellbeträge),
a
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.07.2006 14:46
ja,ja ja, keine Ahnung...
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.07.2006 14:48
Sagmal Maja, ist dir langweilig? Grad nix zu tun?
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse