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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Halbeinkünfteverfahren
 
Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 17:12
Grüß Gott!
Auf meinem Sparkassen-LAK wurde die Einführung des o. g. Verfahrens damit begründet, dass der inzwischen stark gebeutelte Fiskus eine gewisse "Steuerwahrheit" erreichen wolle, also dass z. B. ein Aktionär, der angenommen keinen Freist.auftr. für seine Kapitalerträge gestellt hat, durch Angabe jener Erträge in seiner St.erklärung, einige € seiner Vorauszahlung der Einkommensteuer (= KESt + Soli) wieder erstattet zu bekommen. Mein Verständnisproblem: Angenommen ich würde zu den Wohlverdienenden dieses Landes gehören und hätte mind. einen pers. Steuersatz von ca. 42,23% (nach meiner Rechnung), wäre es besser für mich, nix anzugeben, da ich ab diesem Steuersatz nur noch Steuernachzahlungen zu erwarten hätte.
War der Dozent auf´m LAK zu utopisch oder wo liegt mein Denkfehler?
Freue mich auf Antworten, Dank im voraus!

Chris
Domi_20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 17:29
Ich glaube du hast keinen Denkfehler:

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 40% bekommst du eine Erstattung. Liegt dein Steuersatz darüber muss du nachzahlen.

Nur ist es in Deutschland so, dass mehr unter 40% liegen als drüber....daher fährt der Statt so besser...

Gruß
Dominik
sky21
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 17:53
Hi !

Ich hab so ein kleines Verständnisproblem beim Halbein-
künfteverfahren, da unser Lehrer in der Schule mir nicht
schlüssig vermitteln konnte. Er sagt das eine die Hälfte der
Dividende steuerfrei sei, doch rechnete er die KEST vom
ganzen Dividendenbetrag; Kann das denn Richtig sein ?

Gruss Sky 21
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 18:23
Oh ja, er ist im Recht.

Ohne Freistellungsauftrag:

Bardividende
- 20 % KeSt
- 5,5 % Soli aus KeSt
= Nettodividende (Auszahlung)

Mit Freistellungsauftrag:

Bardividende (Auszahlung)

Aber:
In der Steuererklärung muss nur die Hälfte der Bardividende eingetragen werden.
Der Freistellungsauftrag wird auch nur mit der Hälfte der Bardividende belastet.
Deshalb beträgt die tatsächliche Belastung auch 40 %.

Übrigens anstelle Bardividende findet man in der Literatur häufig auch den Begriff Bruttodividende. Wer aber das alte Verfahren kannte, den irretiert diese Begriffswahl.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com


Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.11.2002 19:52
Hallo!

Heute habe ich von meiner Lehrerin erfahren, dass man in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage für die Kapitalerträge die gesamte Bruttodividende angeben muss und das Finanzamt würde dann nur 50 % für die pers. Steuerlast berücksichtigen!

Hat das noch jemand gehört? Denn in der gesamten Literatur, die ich bisher zu diesem Thema durchforstet habe, steht, dass man nur die Hälfte der Bruttodividende (Bardividende) angeben muss!

Isabell
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 21:05
man muss alle Erträge in seiner Steuererklärung angeben, aber es wird vom Finanzamt nur die Hälfte versteuert!
So ist doch richtig, oder?

mfg
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.11.2002 21:15
Jawohl!
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 21:52
klasse, wenigstens einmal aufgepasst!!!
Chris
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2002 22:59
Vielen, vielen Dank für die rege Diskussion! Denke, nun sind vielleicht doch alle Unklarheiten beseitigt, möchte hiermit diese Diskussion, die ich eröffnet hab, beenden und wünsche allseits nen geruhsamen Schlaf. Möchte auch noch erwähnen, dass ich das Prinzip dieser Webside inzwischen sehr schätze, da sich doch viele Menschen bemühen, Ihr Wissen den Fragenden nahe zu bringen.
Great!
Grüße, Grüße, Grüße,
Chris
George_Washington
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2002 11:05
wenn in der abschlussprüfung gefragt wird, was ich in der steuererklärung angebe, was soll ich dann ankreuzen?
bei der ermittlung der einkommenssteuer wird nur die hälfte der bruttodividende beachtet, aber man gibt alles an, weil die dann die 50%-regelung beachten! ich würde aber dorthin tendieren, als antwort die hälfte anzugeben, würdet Ihr das auch so machen?
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2002 14:41
nein, würde ich anders sehen!
Weil du ja grundsätzliche "alle" Erträge aus Kapitalvermögen, usw.. in deiner Einkommenssteuerklärung anzugeben hast. Nun ist mit dem Halbeinkünfteverfahrung ja nur die Besteuerung verändert worden, das heißt, den Part den das Finanzamt übernimmt.

Dahin würde ich tendieren!

Andere Meinungen? :-)

MfG
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2002 14:44
es heißt natürlich "Einkünfte aus Kapitalvermögen", aber das weiß wohl jeder! :-)))

*sorry Tippfehler*

MfG
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2002 15:07
Aufgrund einer Nachfrage beim Finanzamt schreibt mir ein Finanzbeamter folgendes:

...die Zeilen 24 bis 26 der Anlage KAP (hier: Jahr 2001) sind die "Einnahmen" , also der Gesamtbetrag einschließlich des steuerfreien Teils einzutragen. Diese "Einnahmen" werden dann für Zwecke der Steuerberechung nur zur Hälfte als steuerpflichtige Einkünfte angesetzt und der Besteuerung unterworfen.

Dies ergibt sich aus der Überschrift der entsprechenden Spalten in Zeile 1: "Einnahmen".
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2002 16:04
also mit anderen Worten das was ich gesagt hab?
George_Washington
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.11.2002 16:58
Ich danke Euch beiden unf falls Ihr mit mir das Schicksal de AP am 27.11. teilt, wünsche ich Euch viel erfolg!

Matze alias George
 

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