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Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

ZVS-Antrag
 
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2002 13:47
Tach,

habe hier ein Problem mit meinem ZVS Antrag und erreiche dort leider niemanden.
Habe Abi 99 gemacht, danach Zivildienst dan Bankausbildung.
Meine Frage: Welche Unterlagen muss ich wie beifügen und welche Unterlagen noch?

Rang: IPO

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Verfasst am: 01.07.2002 14:56
Du brauchst dein Abschlußzeugnis vom Abi mit der Durchschnittsnote etc, Bescheinigung über die Zeit (von wann bis wann) bei Zivildienst und Bundeswehr und dein IHK Zeugnis von der Abschlußprüfung!

Wichtig die wollen das alles in Beglaubigter Kopie haben!!!
Hast du keine ZVS Info?
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.07.2002 15:01
Was Du genau brauchst weiß ich selber auch noch nicht.
Abi zeugnis in jedem Fall.
Zivildienstbescheinigung iist ebenfalls sehr wiwichtig.
Ausbildungsbescheinigung sollte auch da sein.
Was sollen die noch mehr wollen ?
Onkel_Dagobert
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.07.2002 16:23
Was du genau brauchst steht doch in den Unterlagen oder unter www.zvs.de.
Auf jeden Fall brauchst du
- eine beglaubigte Kopie des Abizeugnis
- den Antrag selbst
- event. ne Meldebescheinung
- event. vorhandene Sonderanträge
- Zivibescheinigung

@Winni: Ausbildungsbescheinigung brauchste net :-)
Fox22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.07.2002 19:21
Was ist das denn für ne Bescheinigung vom Zivildienst?
Das Dienstzeugniss?
Wie Funktioniert das mit der Wartezeitverbesserung fwegen Ausbildung, ist da für mich was drin?

Rang: IPO

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Verfasst am: 02.07.2002 08:48
Hallo,

also ich habe für meine Ausbidung die 2,5 Jahre also 5 Semester Wartezeit angerechnet bekommen! Die rechnen die Zeit die vergangen ist seit du deine Hochschulberechtigung bekommen hast (also seit bestehen des Abis?) als Wartezeit an also auch den Zivildienst soviel ich weiß!

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.07.2002 09:38
@Fox22:

Ist richtig! Vom Bund oder Zuvieldienst die Dienstbescheinigung, die Du am Ende Deines Dienstes bekommst... wenn die verschütt geht (wie bei mir ;-) ), machen Dir die Mädels und Junx vom Bundesamt für Zuvieldienst eine neue...

Abizeugniss, Zivibescheinigung... das reicht wohl. Ggfs. mal unter www.zvs.de den "Online-Antrag" ausfüllen. So online ist der gar nicht...
Winni_Pu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.07.2002 09:39
Richtig: Der Zivi und die Ausbildungszeit gelten als wartezeit, da Du seit diesem Zeitpunkt die Berechtigung erlangt hast ein Studium an einer Uni aufnehmen zu können.
Am Ende Deines Zive dienstes hast Du eine Bescheinigung drüber bekommen, dass Du in der Zeit vom .. bis.. Deinen Zivildienst in der Stelle xy abgelleistet hast und nun von weiteren Verpflichtungen in diesem Sinne nicht mehr betroffen bist.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 03.07.2002 21:39
Eine Extra-Anrechnung der Ausbildungszeit bekommt man in der Regel nicht. Es sei denn, man zählt zu den im Heft beschrieben Sonderfällen, die hier wohl nicht vorkommen werden ( entweder 1. erst Ausbildung und dann Abi oder 2. erst Abi und dann ausbildung, die aber vor Januar 1998 begonnen werden mußte). Wenn dies nicht für euch zutrifft, muß man die ausbildung gar nicht erwähnen, weil man bei der Zuteilung keine Vorteile bekommt.

Ansonsten braucht man, wie schon gesagt, eine Bescheinigung für Zivi oder Bund (bei gleicher Wartezeit wird der vorgezogen, der einen Dienst geleistet hat) und das Abi. Außerdem muß man sich seinen Wohnort auf der Rückseite des Antrages vom Amt bestätigen lassen, wenn man an der nächsten Uni (unabhängig vom Rang des Wunsches) studieren möchte. Und immer schön Kohle löhnen fürs Beglaubigen.

mfg

Sportwart
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.07.2002 08:06 - Geaendert am: 04.07.2002 08:17
Hallo Leute,

da es zu der Anrechnung von Ausbildungszeiten immer wieder Mißverständnisse gibt. Hier noch mal die Regelungen im Detail:

"Bitte beachten Sie: Es ist zu unterscheiden zwischen:
1. einer Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit, die nach dem Erwerb der Studienberechtigung erlangt bzw. ausgeübt wurde und
2. einer Berufsausbildung, die vor dem Erwerb der Studienberechtigung erlangt wurde.
zu 1.: Eine Verbesserung der Wartezeit wird nur für wenige Bewerber(innen) in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass die Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit vor dem 16. Januar 1998 aufgenommen wurde. Wurde die Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit nach dem 15. Januar 1998 aufgenommen, sind Angaben hierzu in den Felder des Abschnittes 6 überflüssig. Unabhängig hiervon wird die seit dem Erwerb der Studien-berechtigung abgelaufene Zeit als Wartezeit berücksichtigt.
zu 2.: Wer seine Studienberechtigung vor dem 16. Januar 2002 erworben hat und vor dem Erwerb eine Berufsausbildung erlangt hat, erhält nach den früheren Rechtsvorschriften eine Verbesserung der Wartezeit um ein Halbjahr für je volle sechs Monate Ausbildungszeit, höchstens jedoch vier Halbjahre. Wurde die Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben, gibt es nur noch eine Wartezeitverbesserung von höchstens zwei Halbjahren."

Nochmal nachzulesen im ZVS Info (bei den Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes erhältlich) oder im Internet unter www.zvs.de (hier gibt es einen Online-Antrag).

Wer noch immer nicht überzeugt ist: Ich habe im Juli 1998 mein Abi gemacht und im August 1998 meine Ausbildung angefangen. Die ZVS-Bewerbung habe ich zum SS 2001 eingereicht. Einen Ausbildungsnachweis mitzuschicken, war in meinem Fall wie oben beschrieben zwecklos.

Das IHK-Zeugnis, eine Ausbildungsbescheinigung o.ä. ist bei der Einschreibung an der Hochschule vorzulegen, wenn entsprechende Nachweise für Ausbildung oder Praktika erbracht werden müssen (i.d.R. an Fachhochschulen, ggf. auch an Unis).

Hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt ;-)

Rang: IPO

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Verfasst am: 04.07.2002 14:55
Ich weiß doch nicht was ihr für abschlüsse habt. Das IHK Zeugnis ist dann notwendig wenn man ein Fachabitur hat, heißt 2 Jahre auf der Höherern Handelschule war.

Da ich mein IHK Zeugnis auch erst später bekommen habe mußte ich eine Bescheinigung schicken von wann bis wann ich ausgebildet wurde und wann ich die Ausbildung vorraussichtlich beenden werde!

Mir wurden die 2,5 Jahre Ausbildung angerechnet wie sonst kommen die bei mir auf 5 Wartesemester die mir angerechnet wurden?!
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.07.2002 15:27 - Geaendert am: 04.07.2002 17:38
[Hat sich erledigt.]
Melanie1981
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.07.2002 15:59
In den letzten Jahren wurde die Dauer der Ausbildungszeit als Wartezeit angerechnet.
Dies ist jedoch aufgehoben worden. Die Zeit der Ausbildung wird nicht mehr angerechnet, d.h. ihr habt keinen Vorteil mehr.

Lieber Gruß
Melanie

Melanie1981
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.07.2002 17:09
Die Regelung mit der automatischen Wartezeit gibt es wohl nicht mehr. Wurde mir von der ZVS so gesagt.

Lieber Gruß
Melanie

karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.07.2002 17:34 - Geaendert am: 04.07.2002 17:37
Hallo Leute,

nachdem ich mich nochmal durch den Formular-Wald der ZVS gekämpft habe, muss ich mich korrigieren. Wie schon einige gesagt haben wird die Zeit zwischen Abi und Bewerbung als Wartezeit angerechnet. Wer es nachlesen will, findet ein Merkblatt über die Regelungen für alle Unis - ausser NRW - unter www.zvs.de/Service/Download/M04_04-2002.pdf (Regeln für NRW sind identisch, dafür gibt es aber ein gesondertes Merkblatt). Zusätzlich gelten die oben zitierten Regelungen für Berufsausbildung und Berufstätigkeit, die für die wenigsten in Betracht kommen werden.

Wie ihr seht, ist die ZVS-Bewerbung ein ziemlich bürokratischer Sch***. Kann mich nicht daran erinnern, dass bei mir 5 Wartesemester ausgewiesen waren, als ich im Januar 2001 das Schreiben von der ZVS erhalten habe. Deshalb war ich davon überzeugt, dass nichts angerechnet wird. Entschuldigung, wenn ich hier bei einigen für Verwirrung gesorgt habe.

Rang: IPO

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Verfasst am: 04.07.2002 17:45
@Katja

weiß auch nicht ob das in der Bestätigung/ Annahme von der ZVS bzw Uni steht ich habe ja auch zunächst ne ablehnung bekommen weil ich zwar den NC hatte aber zuwenig Wartesemester!!!!!!!! Ich hatte fünf der letzte der noch einen bekommen hat hatte 7 bei einem NC von 2,7!

Nachdem ich dann natürlich dumm da gestanden habe und bei der Bank anfragen durfte ob die mich noch weiter Vollzeit beschäftigen und ich einen Befristeten Vertrag für 6 Monate bekommen habe....

Haben die mir drei Wochen später freudig mitteilen wollen, dass ich nun doch noch studieren gehen kann, allerdings zwei Tage vor einschreibeschluß!

Bin also auf dei ZVS net so gut zu sprechen...

Gruß niniH
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.07.2002 18:18
@ niniH

Kann sein, dass das nur in deinem Ablehnungsbescheid ausdrücklich ausgewiesen wird. Im Zulassungsbescheid steht jedenfalls nichts drin an welcher Stelle man Stand. Das Vefahren ist sowieso nicht besonders transparent und gerecht. Und die Bescheide - wie Du schon selbst erfahren konntest - kommen ziemlich spät raus, so dass man sich nicht rechtzeitig nach Alternativen umschauen kann.

Die Hochschulen sollten mehr selbst bestimmen können, wer bei ihnen studiert. Leider hat sich gezeigt, dass die Unis aber nicht mal die 20 % (oder so ähnlich?), die sie mittlerweile selbst auswählen können, auch selbst auswählen, sondern das Kontingent wieder in das ZVS-Sammelbecken zurückgeben.
 

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