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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

aktivierende Anschaffungskosten??? hhhhäää&au
 
stefan84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.08.2005 14:41
Hallo Mitazubis!!!

zerbrech mir grad den Kopf über eine Aufgabe.
Vielleicht kann mir jemand helfen???

Aufgabe:
Ein KI das keinen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz tätigt, lässt eine Kassenbox-Einrichtung zu folgenden Bedingungen installieren:
Preis: 30.000 + 16%MwSt
Transport: 500 +16% MwSt
Montage: 950 +16 % MwSt

Wieviel € betragen die zu aktivierenden Anschaffungskosten???

Die Aktivierenden Anschaffungskosten sind doch die Kosten, die ich bei der Abschreibung hernehme oder???

Hab im forum ein bissl gestöbert, und nur rausgefunden, dass ich beim Kaufpreis die MwSt mit einbeziehen muss.........

Meine Frage:
Wie schaut es bei der MwSt bei den Transport- und Montagekosten aus??? Wird bei denen auch die MwSt aufgeschlagen, oder werden die Netto dazugezählt???


Vielen Danke im Vorraus

Stefan
del_Pedro
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.08.2005 14:45
Ich denke die Anschaffungskosten sind alle Kosten die für die Anschaffung und Instandhaltung aufgewendet werden. also auch Montage und Transport.
Und wenn dann alles mit 16% MWST ansetzen.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2005 15:45
Alle 3 addieren..aber ohne MWSt.
del_Pedro
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.08.2005 15:47
@ DeepBlue
wieso ohne MWST?
Die Bank in der Aufgabe hat doch keinen umsatzsteuerpflichtigen Bereich.
Die MWST wird doch dann mit abgeschrieben, oder?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2005 16:20
Normalerweise ist die MWSt. ein durchlaufender Posten, den sich das Unternehmen wieder vom Finanzamt zurückholen kann.
Lasse mich aber gern eines Besseren belehren :-)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2005 16:27
Deep Blue, das kommt meines Wissens darauf an ob im bereich, wo der geschäftsvorfall stattfindet mit mwst gearbeitet wird, z.B. die Immoabteilung.
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2005 17:20
Durchaus möglich. Mein BWL-Ordner gibt dazu nicht sonderlich viel her. Außer:

"Der Anschaffungspreis ergibt sich aus der Eingangsrechnung. Von ihm ist der in der Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuerbetrag abzuziehen, wenn (und genau das interessiert mich ja eigentlich) das Unternehmen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann."

Also Frage:
Wann kann ein Unternehmen ein Erstattungsanspruch der MWSt. gegenüber dem Finanzamt geltend machen? Habe dazu nichts gefunden :-/ Hatte aber auch noch nie eine Aufgabe, wo die MWSt. in die Anschaffungskosten gerechnet wurde.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.08.2005 18:15 - Geaendert am: 23.08.2005 18:17
Also es kommt drauf an für welchen Geschäftsbereich die Ware eingesetzt wird.
Es gibt sogenannte steuerfreie Umsätze und sogenannte steuerpflichtige Umsätze welches abhängt von der Zweckbestimmung des Anlagegutes.


Es gibt steuerpflichtige Umsätze z.B. im Depotgeschäft,Immobilienabteilung etc. da darf man die Mehrwertsteuer nicht draufschlagen.
Da die Steuer extra ausgewiesen werden muss und separat abgeführt werden muss.

Hier ist es ein steuerfreier Umsatz also muss die Mehrwertsteuer nicht extra ausgewiesen werden und muss somit mitaktiviert werden und auch für die Abschreibung mitrangezogen werden.
spk-banker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.08.2005 18:17
Guten Abend zusammen,

zuerst einmal endlich feierabend! ;-)

Also wenn ein Bereich nicht MwSt-pflichtig ist sind die Anschaffungskosten:
Kaufpreis(alle 3) + MwSt= zu aktivierende Anschaffungskosten.

(zu aktivieren bedeutet ungefähr dass man diesen Betrag buchen soll und die Ware die man gekauft hat mit diesem Betrag dann in die Bilanz bucht, natürlich muss man dann auch noch die Abschreibung berücksichtigen!))

Wäre es ein MwSt-pflichtiger Bereich könnte man die Steuern als Vorsteuer buchen und diese dann vom Finanzamt zurück fordern.

Das Konto Vorsteuer wird über das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen und die Differenz ist dann entweder eine Forderung oder aber in den meisten Fällen eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Viele Grüße!
spk-banker
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.08.2005 18:19
noch ne kleine Ergänzung:

Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport usw.)
+ MwSt
= zu aktivierende Anschaffungskosten
Sebastian85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.08.2005 21:34
Also ich würde auch sagen alle 3 addieren und 16% MwSt drauf. Denn in diesem Fall ist sie für das KI kein durchlaufender Posten.
stefan84
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.08.2005 11:21
super danke!!

habt mir super geholfen!!

noch nen schönen sonnigen tach!!
 

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